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was kann man tun, wenn von ebay gekaufter artikel sich später als defekt herausstellt?

gefragt von gartenfeegartenfee am 03.08.2009 um 19:35 Uhr

konkret geht es um ein ganz gutes telefon mit anrufbeantworter von philips. den habe ich ende märz bekommen von privat. hatte aber lange noch parallel meinen alten ab angeschlossen. und habe daher das telefon nur als telefon genutzt, weil ich eben ein schnurloses brauchte.

nun wollte ich den rest der funktionen auch in betrieb nehmen, ab etc. aber der ab zeichnet die anrufe nicht auf. d.h. er funktioniert nicht. jetzt ist es anfang august, es ist also bereits gut 4 monate her. der ab war vermutlich die ganze zeit kaputt. denn ich habe ja sonst nichts weiter getan außer eben telefoniert.

kann ich jetzt noch etwas tun? wenn ja, was? oder ist das jetzt zu spät?


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anonym
beantwortet von burki am 3. August 2009 19:47
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guten abend

also nach 4 monaten wird dir kein privater verkäufer noch irgendwelche "rechte" einräumen. da gibt es auch garkeine möglichkeiten in der praxis zu beweisen, das dieses gerät bereits beim verakuf an dich defekt war. das wäre ja betrug, wenn er dir wissentlich etwas defektes als funktionierend verkauft.

daher klammert auch fast jeder private verkäufer, aus gutem grund, spätere reklamationen, rücknahme und ähnliches aus. denke mal, das telefon hat z.b 150 euro gekostet, damals im laden als ganz neues gerät. nun kaufst du das über ebay gebraucht für 40 euro. nach 4 monaten ist etwas defekt und nun soll dir der private verkäufer das teil reparieren, was vieleicht 50 euro kostet. das alles von seinen erzielten 40 euro?

anders ein gewerblicher verkäufer, der dir neuware verkauft hat, samt garantie und gewährleistung. da hast du natürlich die ganz normalen rechte als käufer. gewährleistung im gesetzlichem rahmen und noch die herstellergarantie.

finde ich auch ziemlich einleuchtend, denn jemand der etwas gebraucht kauft, für einen bruchteil des original preises hat immer etwas schlechtere karten. dafür zahlt er aber auch nur einen bruchteil.

du kannst eventuell die garantie vom hersteller in anspruch nehmen. oder zumindest dort den support befragen. falls das problem vieleicht nur eine sache der einstellung ist, was oft vorkommt. oder nur eine kleine und güsntige reperatur, vieleicht ganz im rahmen der garantie.

tschüss burki

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. August 2009 19:53

hallo burki, danke für deine ausführliche antwort. ich würde dir gerne einen punkt jetzt geben, schon für deine ganze mühe. aber mein punktekontingent für heute ist aufgebraucht.

ja, du hast völlig recht. es ist schon ärgerlich für mich. aber dein tipp mit der rückwendung an den hersteller, der war noch mal gut. weiß auch nicht, warum ich dartan nicht gedacht habe. das werde ich in jedem falle mal machen. danke dir!!!


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katinkajutta
beantwortet von katinkajutta am 3. August 2009 19:37
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Wenn keine Garantie in dem Angebot ist - keine Chance mehr


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 3. August 2009 19:37
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Das dürfte zu spät sein. Gerade bei e-Bay ersteigerte Artikel sollte man sofort auf Funktion überprüfen. Hast du von Privat gekauft, wird ja meist eine Rücknahme sowieso ausgeschlossen. Bei einem Händler musst du mal nachsehen, wie das mit der Garantie ist, steht ja dann in der Rechnung.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 3. August 2009 19:37
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Es kommt darauf an, was in der Beschreibung stand. Wenn der Verkäufer alle Funktionen als i.O. beschrieben hat, hättest Du das auch kontrollieren müssen. Wenn er nur gebraucht geschrieben hat, hättest Du auch nach 1 Woche keine Chance mehr gehabt und von privat schon überhaupt nicht und jetzt nach so langer Zeit-vergiss es.


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 3. August 2009 19:38
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Du hast bestimmt schon eine Bewertung abgegeben oder? Es ist deutlich zu spät, denn bei privaten Käufern hast du keine Garantie. Du bist verpflichtet das Gerät nach Erhalt sofort zu checken ob es funktioniert, wenn nicht mit dem Verkäufer in Verbindung setzen - findet ihr keine Einigung, wird ebay eingeschaltet. Lerne einfach draus, auch wenn es ärgerlich ist. Aber wie willst du auch beweisen, dass das Telefon von Anfang an nicht funktioniert hat?


Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. August 2009 19:41

ja, wie will ich das beweisen? das ist genau der punkt. (ich würde dir gerne einen punkt geben. aber leider habe ich mein punktekontingent für heute schon aufgebraucht offensichtlich)

Kommentar von D4ba2738480effe1f8b1c7389ea4473fsmallKermit65 am 3. August 2009 19:45

Freu mich, wenn dir meine Antwort weitergeholfen hat. Sorry mit dem Telefon - vielleicht ist es ja auf dem Transportweg kaputt gegangen. Denn es scheint eher unwahrscheinlich, dass ein kaputtes Telefon versteigert wird - da der Verkäufer ja so mit Ärger rechnen muß! Aber leider gibt es auch solche Leute... man weiß es nicht.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. August 2009 19:49

nein, eigentlich hätte ich denen das nicht zugetraut. waren ältere leutchen aus dem tiefsten byern. da war zu vermuten, daß sie rundum ehrlich sind. aber einige funktionen sind wirklich nicht mehr nutzbar. wohl weniger vom transport her, mehr von der elektronik her. also jetzt das menü ist richtig eingestellt etc. aber die funktionen klappen trotzdem nicht (so eben der ab)


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 3. August 2009 19:39
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Du hast von Privat gekauft! Und da werden meistens solche Ansprüche ausgeschlossen... Ich wage zu bezweifeln, dass Du da noch mit durchkämst....

Ich als Verkäufer würde nach 4 Monaten keine Reklamation mehr annehmen.

Bei einem Händler sieht das anders aus- der MUSS Dir eine Gewähr geben- ein Privatmensch nicht...

Welche Rechte gelten beim Kauf von Privatanbietern?

Privatanbieter müssen keine Garantie geben und können ein Recht auf Umtausch sowie Gewährleistungspflichten teilweise oder ganz ausschließen. Besonders bei Verkäufen über ebay schließen Privatkäufer ihren Haftungsanspruch aus. Wird die Gewährleistungspflicht nicht explizit ausgeschlossen, dann gilt die Frist von zwei Jahren.

http://www.mdr.de/escher/vorschau/6217682.html

Einfach etwas runter scrollen...


anonym
beantwortet von KingzG am 3. August 2009 19:37
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Wenn du es von PRIVATEN verkäufern gekauft hast kannst du es nur zurückgeben wenn es der verkäufer auch will bei den gewerblichen verkäufern MÜSSEN sie das gerät zurücknhemen


Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 3. August 2009 19:37
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da wirst du keine chance haben. das es sich um ein geschäft zwischen privatleuten handelt und du nicht sofort reagiert hast, hast du auch keine ansprüche..


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 3. August 2009 19:38
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Zu spät. In der langen Zeit kannst Du rein theoretisch den AB selbst beschädigt haben.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 3. August 2009 19:41

ja, theoretisch schon. beweisen kann ich sicher schlecht...


TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 3. August 2009 19:40
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Grundsätzlich hast Du 2 Jahre lang Gewährleistungsansprüche, dh der Verkäufer muss nachbessern, also neuliefern oder reparieren. Allerdings können Privatleute die Haftung beschränken, soweit sie den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben, § 444 BGB.


Lippe
beantwortet von Lippe am 3. August 2009 19:41
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Pech gehabt, die Birne ist geschält.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 4. August 2009 19:21
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Du kannst es nicht beweisen und ganz ehrlich: als VERkäufer würde ich eine Reklamation zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr "bearbeiten"- kann ich nachprüfen,was Du mit dem Teil in der zwischenzeit gemacht hast????

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 4. August 2009 19:38

hallo blumenfrau. was du schreibst, steht doch alles schon mehrfach hier. warum schreibst du denn das jetzt noch einmal auf?

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 4. August 2009 21:29

sorry, kommt nicht wieder vor...


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