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Was kann man tun wenn man einer straftat bezichtigt wird aber garnichts getan hat..

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 11.08.2009 um 15:24 Uhr

Die Ex meines Sohnes hat ihn angezeigt er solle sie geschlagen haben ..nun kann das aber garnicht sein da er zur angeblichen tatzeit mit uns auf einer feier in einer ganz anderen stadt als dem tatort war....dazu haben wir ca.10 zeugen .nun meine frage was kann man für schritte gegen sie unternehmen da sie schon den gesamten freundeskreis meines sohnes gegen ihn auf gehetzt hat.mein sohn sagt er kann auf freunde verzichten die ihm sowas zutrauen aber ich möchte das dies fräulein in ihre schranken verwiesen wird denn sie hat damit dem ruf der gesamten familie geschadet da sie das überall verbreitet hat...meinem sohn wird ständig gedroht und auch seiner neuen freundin wurde schon gesagt sie solle sich einen grabstein kaufen..ich habe es bis zur anzeige noch für kinderkram gehalten aber das ist nicht mehr witzig und artet schon in mobbing aus..

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Hausbauer08
beantwortet von Hausbauer08 am 11. August 2009 15:25
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Eventuell Zeugen aussagen lassen bzw. Alibi bestätigen würde sicher helfen.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 11. August 2009 15:27

das ist garkein problem er war ja mit uns allen am tisch.es geht jetzt darum auch den ruf meines sohnes wieder herzustellen.denn das fräulein ist überall rum gelaufen und aht meinen sohn einen frauenschläger genannt undnun wird das strafverfahren wohl unter den tisch plumpsen und allse wird leise im aktenschrank verstaut und er steht aber immer noch als buhmann da..er bekommt keine strafe ..wofür auch.. aber sein ruf ist kaputt..

Kommentar von justiziasgolem am 11. August 2009 15:29

Ganz einfach: Gegenanzeige erstatten, und zwar wegen "falscher Verdächtigung" http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html - "Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.". Die Dame wird bestimmt schnell zur Vernunft kommen.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. August 2009 15:39

Vor allem in Verbindung mit dem § 165 StGB... Da kommt dann richtig Freude auf!


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Esquaflowne
beantwortet von Esquaflowne am 11. August 2009 15:25
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Anzeige wegen Verleumdung und übler NAchrede


easysunrise
beantwortet von easysunrise am 11. August 2009 15:25
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die unschuld tatsächlich beweißen und anschließend eine Anzeige, wegen Rufschädigung/Rufmord


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 11. August 2009 15:30
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eine anzeige gegen sie veranlassen,dann muß sie auch beweisen das es tatsächlich so war und dein sohn kann ja beweisen das es garnicht da war...-)

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 11. August 2009 16:13

Erstmal danke euch allen für die schnellen antworten..mein anwalt hat das mit dem §164 grade bestätigt..tausend dank...hätte nicht gedacht das es unter mädels solche gibt die so frech sind..


anonym
beantwortet von Mietnormade am 11. August 2009 15:28
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Warten was die Staatsanwaltschaft ermittelt. Kommt es zu keiner Anklage ist der Drops gelutscht.


anonym
beantwortet von naitsirk am 11. August 2009 15:28
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Sie selber anzeigen wegen Verleumdung. Mit der Zeugenaussage und dem Alibi ist dein Sohn raus aus der Geschichte. Darüberhinaus eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen, daß sie so einen Quatsch nicht mehr erzählen darf. Tuts sies doch, wirds teuer für sie


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 11. August 2009 15:27
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Ruhig bleiben! Wenn Ihr dafür Zeugen habt, dass Euer Sohn zur Tatzeit woanders war, kann doch überhaupt nichts passieren. Und wenn feststeht, dass die "Dame" nur Müll erzählt hat, kontert Ihr mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB). Und schon ist die Messe gesungen...

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 11. August 2009 15:31

ja ich mache mir auch absolut keine sorgen wegen der angeblichen körperverletzung aber mein sohn ist erst 17 und wird bedroht und gemobbt ohne ende.. wir leben hier auf dem dorf und sie hat es überall erzählt und er hat nu den ruf weg..das mit der strafanzeige wegen falscher verdächtigung ist gut

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. August 2009 15:34

Übrigens: Ich schlage ganz bewusst eine Anzeige nach 164 StGB vor, weil der Geschädigte (also Euer Sohn) in diesem Fall gemäß § 165 StGB die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung verlangen kann. Das bringt der "Dame" überall den Ruf ein, den sie verdient...


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 11. August 2009 15:26
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Überlasse das deinem Sohn. Er ist ja das Ziel. So sollte er sich auch wehren oder besser ignorieren. Er hat recht, wenn er sagt, dass er auf solche Freunde verzichten kann (die ihm das zutrauen).

Und wenn er es beweisen kann, zur Tatzeit woanders gewesen zu sein, dann ist doch alles gut.


anonym
beantwortet von Bewertungen am 30. November 2009 20:42
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Hallo, auch dein Sohn kann sie anzeigen, wegen Verleumdung. Schließlich hat er Zeugen dafür, dass er zur Tatzeit gar nicht am Tatort gewesen sein kann. Im Zweifelsfall würde ich sogar soweit gehen den Fall einer örtlichen Zeitung zu schicken. Liebe Grüße Heidi


anonym
beantwortet von marcopolo79 am 12. August 2009 15:19
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Frauen lassen sich noch ganz andere Sachen einfallen, um dem Ex eine reinzuwürgen. Sehr "beliebt" ist die Behauptung einer Vergewaltigung. Kommt leider sehr häufig vor.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 12. August 2009 15:52

Nee gott sei es gedankt das hat sie nicht gemacht..dumm sind nur diese hetzkampagne die sie nun davon gemacht hat...wir können ja beweisen das er garnicht da war..nur das interessiert die wenigsten ..


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