Eine Freundin wollte sich beruflich eine homepage machen, der domainname sollte ihr Vor- und Nachname sein. Jetzt hat sich heraus gestellt, dass sich bereis jemand, der so heißt wie sie, diese domain hat registrieren lassen. Kann sie hiergegen rechtlich vorgehen, so dass z.B. keiner der beiden diesen Domainnamen führen darf/kann.

Sprich mit dem jetzigen Besitzer der Domain. Vielleicht überlässt er sie dir ja. Oder mache Deine Domain einfach vorname-nachname.de oder verbinde sie mit Deinem Beruf z.B. kaufmann-nachname.de oder nimm Dir eine .com oder .info oder .eu
Da kann man rechtlich nichts machen, wenn der Domaininhaber tatsächlich denselben Vor- und Nachnamen hat und er hat sich die Domain eher registrieren lassen, dann hat man eben Pech gehabt. Man kann diese Nutzung der Domain auch nicht verbieten lassen, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Man könnte höchstens daran denken, ob man die Domain unter .com oder so registrieren lassen kann.

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der zuerst einen Domain-Namen beantragt, auch das Recht auf diesen Namen erhält. Es ist noch nicht einmal entscheidend, ob die Domain auch tatsächlich verwendet wird (Reservierung/Grabbing).
Anders sieht es nur bei geschützten Markennamen aus. Eines der bekannteren Beispiele ist der Fall der Familie Shell, die ihre Domain shell.de per Gerichtsbeschluss an den gleichnamigen Konzern abgeben musste, ob wohl sie die Adresse zuerst für sich registrierte.
Eine Witzige Idee hatten VW (mit der Marke Käfer) und Feinkost Käfer:
Die teilen sich einfach folgende Domain: http://www.kaefer.de/
Biete es deinem Namensvetter doch einfach an. Vorteile für die Argumentation:
Synergien, meine Kunden können deine Kunden werden Erwähnung in Blogs, dadurch mehr Traffic
Mehr fällt mir grad nicht ein, aber Euch bestimmt.
Ein Domainname, der das Angebot bezeichnet, das Deine Freundin macht, ist vielleicht sogar günstiger.... Ansonsten kann sie auf die neuen Regionaldomains warten, die in den nächsten Monaten kommen sollen - und dann schnell sein!

Wenn der "Namensvetter" berechtigt und interessiert ist und diese Domain auch nutzt, so ist dem juristisch schwer beizukommen. Mann kann vielleicht die domain abkaufen oder eine andere nehmen.
Deine Freundin sollte mal bei www.denic.de die Adresse der Domaininhaberin ermitteln und diese ansprechen. U.U. tritt sie (wahrscheinlich gegen Geld) die Domain ab, wenn sie sie nicht selber nutzt.

Warum sollte man so vergehen? Der frühe Vogel fängt den Wurm!
Einfach einen anderen Namen nehmen und gut ist. Mal zwischendurch beobachten, ob der- / diejenige die Seite noch betreibt, evtl. wird die domain mal frei (das Glück hatten wir) oder man kann sie dem Vorbetreiber abkaufen?

Man kann gar nichts tun. Wer zuerst kommt, malt zuerst.
> Kann sie hiergegen rechtlich vorgehen, so dass z.B. keiner der beiden diesen Domainnamen führen darf/kann.
Das wäre überaus lustich. Dann wären Richter und Rechtsanwälte bis an ihr seliges Ende beschäftigt und das Internet gäbe es nicht mehr, weil jeder jedem eins reinwürgen würde nach dem Mötto: "wenn nicht ICH, dann auch kein anderer".
..ja, ein angebot machen oder aber net, com, de, sk, es,....was auch immer, nehmen! Aber anzeigen ist völliger nonsens!!!

Nun - bei privatnamen kann das sehr oft passieren, dass es das schon einmal gibt. Vielleicht hat Deine Freundin noch einen zweiten Vornamen - dann kann Sie den ja entweder mit Anfangsbuchstaben in die Domain mit hineinnehmen oder mit vollem Ausschreiben. Oder, zweite Möglichkeit, den Wohnort mit hineinnehmen wie www.Helga-Mustermann-Kleinkleckersdorf.de