Ein Freund von mir hat schon seit zwei monaten keine miete mehr gezahlt, weil er in dieser Zeit arbeitslos war. Er hat mit der Vermieterin geklärt, dass er die Miete dann nachbezahlt, wenn er eine neue Arbeit hat. Seit zwei wochen arbeitet er wieder, muss aber während der woche nach nürnberg und die wohnung ist in Würzburg. Als er nach der ersten Woche in seine Wohnung wollte, waren die Schlösser ausgetauscht und die Vermieterin nicht zu erreichen. Seine ganzen Sachen sind in der Wohnung von Klamotten bis Lebensmittel, Papiere usw. Er wollte ihr jetzt die eine Miete zahlen und die Miete für den zweiten nicht bezahlten Monat von der Mietkaution abziehen lassen, da er jetzt sowieso ausziehen wird. Aber was tut er wenn sie nicht zu erreichen ist?
Polizei rufen und Tür öffnen lassen (auf Vermieterkosten). Der Vermieter hat dazu kein Recht.

Er kann die Wohnung "aufbrechen lassen", da er immer noch gesetzlicher Mieter ist. Eine Verrechnung mit Kaution kann er allerdings nicht machen, außer der Vermieter ist damit einverstanden.
Er sollte unverzüglich was schriftliches an den Vermieter schicken (Zahlungswilligkeit bekunden, kündigen), ebenso die Miete zahlen, sofern im das möglich ist.

Der Vermieter hat das Recht, bei 2 unbezahlten Mieten den Mieter fristlos zu kündigen, so stehts im Mietrecht. Das mit der Verienbarung, sollte der Mieter jedoch schriftlich haben, sonst hilft es nichts, was vereinbart wurde. Ob der Vermieter das Recht hat das Schloss zu wechseln, weiß ich leider nicht, aber er darf in jedem Fall nicht dein Eigentum wegsperren, das macht noch nicht mal ein Gerichtsvollzieher...
Einfach das Schloss auswechseln ist nicht statthaft. Die Polizei kann hier absolut nichts machen. Dein Bekannter muss "sofort" zum Amtsgericht, dort durch einen Schnell-Richter eine einsweilige Verfügung beantragen und dann kann er durch einen Schlüsseldienst die Türe öffnen lassen ! Die Kosten kann er mit der noch ausstehenden Miete verrechnen, bezahlen muss er aber erst mal selbst.
Klar ist es unschön für die Vermieterin aber wenn sie so mit der nachträglichen Mietzahlung einverstanden war, ist es unverschämt. Und wenn nicht, kann diese Dame eine fristlose Kündigung ausstellen, die auch zugangen ist und bei Nichtauszug das normale Zwangsräumungsverfahren einleiten.

mietschulden oder nicht, das handeln der vermieterin ist kriminell. entweder hatte sie schlüssel einbehalten und hat die wohnung ohne wissen bzw. erlaubnis des mieters geöffnet, das wäre hausfriedensbruch, oder sie hat die wohnung von einem schlüsseldienst öffnen lassen, das wäre einbruch unter beihilfe des schlüsseldienstes. beides könnte bei der polizei angezeigt werden und würde strafrechtliche folgen haben. dein freund sollte ihr diese konsequenzen zur kenntnis geben und darauf bestehen, sofort die schlüssel für das neue schloss ausgehändigt zu bekommen, ohne dass sie wiederum einen oder mehr einbehält. führt das nicht zum gewünschten ergebnis, könnte er die wohnung öffnen lassen, und die kosten von der miete abziehen. müsste er allerdings unter fristsetzung (6 std.) nachweislich ankündigen. am besten mit zeugen das gespräch führen und ihr das alles klar machen. das ganze geschehen dürfte berechtigterweise eine fristlose kündigung seinerseits rechtgertigen. in dem zusammenhang könnte er der vermieterin anbieten, die restliche miete mit der kaution zu verrechnen, sie muss das aber zunächst nicht, könnte es später bei weiter ausbleibender mietschuld wohl von sich aus tun.
wieder eine gute antwort von albatros. aber bisher hat keiner erwähnt warum für 2 wochen wohnungsentzug miete gezahlt werden sollte. also mit in das schreiben einpacken und 100 % mietminderung für die zeit ankündigen. andererseits muß ich sagen, daß jeder behaupten kann er wollte grade bezahlen. aber er hat wenn ich es richtig verstehe noch nicht bezahlt, oder?

Es ist doch schnurzpiepegal und steht hier auch garnicht zur Diskussion, warum, wieso, weshalb er keine Miete zahlt!
Fakt ist, der Vermieter verwehrt ihm den Zutritt zu seiner Wohnung, noch ist es seine Wohnung solange er nicht gekündigt wurde oder eine Räumumgsklage erfolgt ist.
Er kann den Schlüsseldienst beauftragen die Tür zu öffnen (auf Kosten des Vermieters) und ein neues Schloss einbauen.
Der Vermieter muss ja, um ein neues Schloss einzubauen, auch die Tür geöffnet haben, somit wäre das schon Hausfriedensbruch.

Der Vermieter hat kein Recht die Schlösser auszutauschen. Er kann die Polizei informieren(Anzeige) und wenn der Vermieter nicht zu erreichen ist ,kann er einen Schlüsseldienst bestellen und die Wohnung öffnen lassen.
Wenn er die Wohnung öffnen lässt, wer zahlt das dann? Er hat bei der Polizei nachgefragt, und die haben gemeint sie könnten nichts machen. Er müsste eine einstweilige verfügung beim amtsgericht erwirken.
JoWaKu am 27. Oktober 2008 12:07 Wenn er sie anzeigt, kündigt sie ihm gleich.
Er hat jetzt sowieso vor, die wohnung fristlos zu kündigen, da er seit zwei wochen nicht an seine sachen rankommt. Die ausstehende miete muss er klar noch zahlen, das steht außer frage.

Dann soll er erst mal die Miete auf ihr Konto einzahlen, Miete mit Kaution verrechnen geht nicht. Wenn die Vermieterin nicht erreichbar ist, die Wg. vom Schlüsseldienst öffnen lassen. Und noch eins: Arbeitslosigkeit ist kein Grund einfach die Miete nicht zu zahlen
Er hätte nicht die Möglichkeit gehabt die Miete zu zahlen, da der Antrag vom Arbeitsamt noch nicht genehmigt war. Das kann dauern. Er hatte ja nicht mal genug geld für Lebensmittel.

"Er hat mit der Vermieterin geklärt, dass er die Miete dann nachbezahlt, wenn er eine neue Arbeit hat."
Eine solche Erklärung entbindet nicht von der Pflicht sich an den Vertrag zu halten - die Miete pünktlich zu zahlen.
"Er wollte ihr jetzt die eine Miete zahlen und die Miete für den zweiten nicht bezahlten Monat von der Mietkaution abziehen lassen, da er jetzt sowieso ausziehen wird."
Dafür ist die Mietkaution nicht gedacht. Er hätte Glück, wenn sich die Vermieterin darauf einlässt, aber keinen Anspruch.
Die Vermieterin muss den offiziellen Weg einer Räumungsklage gehen. Einfach Schlösser austauschen geht nicht. Der Mieter kann in dem Fall seine Wohnung aufbrechen (lassen) und wieder eigene Schlösser einsetzen.
Beide Seiten irren sich über die Bedingungen von Mietverhältnissen. Da könnte helfen: Mieterberatung.
Danke für die Antwort. Er weiß, dass er die Pflicht hatte, die MIete zu zahlen, aber wenn man von einen Tag auf den anderen ohne arbeit da steht und dann das arbeitsamt mindestens 4-6 wochen braucht um den antrag zu bearbeiten liegt es einfach nicht im bereich des möglichen die miete zu zahlen.
Ich bin auch Deiner Meinung. DH
Bin auch der Meinung, aber die Vermieterin kann ich auch verstehen...
Natürlich ist es verständlich dass die Vermieterin nicht gerade erbaut darüber ist keine miete zu bekommen. Aber so drastische Maßnahmen zu ergreifen ist extrem. Er kam am Wochenende heim und hatte seinen Sohn dabei und dann musste er sehen wo er unterkommt.
Ich musste selbst über 2 Jahre klagen um "Mietnormaden" aus meiner Wohnung zu bekommen die alles zerstörthaben und seit halbem Jahr keine Miete gezahlt haben. Trotzdem hab ich mich ans Gesetz gehalten und zur Belohung hab ich über 30.000 € Schaden den ich nie mehr von jemanden ersetzt bekomme .
Noonien, das tut mir leid. aber er hat ja nichts zerstört. Er hat für den übergang diese ein-zimmer-wohnung gemietet und die wohnung ist super sauber. nur sind lebensmittel in der wohnung die jetzt mit sicherheit schon leben...
Der Mann ist ja klar im Recht, ich würd einfach die Polizei anrufen und ihnen das Problem schildern. Die sagen ihm dann schon was er machen kann (wie zB Tür aufbrechen lassen). Die kennen sich mit so Sachen aus und können auch das Nötige i ndie Wege leiten.
Die Polizei hat ihm gesagt, dass sie ihm nicht helfen können, da er eben im mietrückstand ist und er erst durch eine einstweilige verfügung in die wohnung könnte. Diese müsste er aber beim amtsgericht beantragen.
Dann ab aufs Amtsgericht ...Kann man nur hoffen das das dann auch schnell über die Bühne geht.