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Was kann man rechtlich tun, wenn man auf der Straße übelst beschimpft wurde?

gefragt von hangloose70th am 02.05.2007 um 7:48 Uhr

Ein Freund aus Kenia wurde vor ein paar Tagen beim Einkaufen übelst von einem älteren Herrn beschimpft, es zielte auf seine Herkunft und Hautfarbe ab. Er überlegt nun, ob er etwas unternehmen soll bzw. was er überhaupt rechtlich machen könnte.


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anonym
beantwortet von susanne4321 am 2. Mai 2007 08:00
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Es handelt sich hierbei um eine Beleidung im Sinne des § 185 StGB, die grundsätzlich strafbar ist. Strafbare Handlungen können bei der Polizei angezeigt werden. Allerdings ist dies bei Beleidigungen auf der Straße oftmals schwierig, da man für eine Anzeige natürlich Name und Adresse des Täters benötigt, denn eine Anzeige gegen Unbekannt macht nur Arbeit und keinen Sinn. Es ist oftmals sinnvoller, solche Beleidigungen einfach zu ignorieren oder durch den Versuch eines klärenden Gespräches -kommt auf die Situation an- zu regeln, bevor direkt rechtliche Schritte eingeleitet werden.


pooky
beantwortet von pooky am 2. Mai 2007 08:15
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Unter Umständen könnte der Vorfall auch als Volksverhetzung gemäß §130 StGB verfolgt werden. Allerdings gilt hier dasselbe wie schon von susanne4321 genannt, man muss die für eine Anzeige nötigen persönlichen Daten haben.

Ob sich aber wirklich ein Verfahren lohnt, darüber sollte man nachdenken. Ich selbst bin erkennbar nichtdeutscher Herkunft und habe bislang solche Verbalausflüsse (zum Glück sehr selten) ignoriert. Damit bin ich bis heute noch am besten gefahren.

Kommentar von 1c53d17804524b750c6d9b84a6d16a85smallCHILLEDKROETE am 2. Mai 2007 08:46

Kurze Nachfrage: Wenn ich hier eine einzelne Person (Kenianer) beleidige, verhetze ich das Volk?

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 2. Mai 2007 09:37

Nun ja, der Täter beleidigt ja die Person nicht direkt persönlich, sondern aufgrund seiner Herkunft. Und da diese nicht der einzige Vertreter eines Volkes darstellt, könnte man das unter Umständen als Volksverhetzung auslegen. Wie ich auch schon oben schrieb: UNTER UMSTÄNDEN.

Kommentar von 1c53d17804524b750c6d9b84a6d16a85smallCHILLEDKROETE am 2. Mai 2007 09:52

Kommentar von 1c53d17804524b750c6d9b84a6d16a85smallCHILLEDKROETE am 2. Mai 2007 09:54

Klasse. Kommentar unsichtbar. Ich frug: Gilt das z.B. auch für einen Ausländer, der hier einen Einheimischen als "Sch*****-Deutschen" bezeichnet?

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 2. Mai 2007 10:02

Wenn die Beleidigung so erfolgt, wie von dir geschrieben, dann glaube ich eher nicht, da hier ja offensichtlich der einzelne Deutsche gemeint ist (rein dieser Definition zufolge gibt es auch "gute" Deutsche), auch nicht, wenn es heißt, "IHR sch... Deutschen". Wenn es aber heißt: "ihr Deutschen seid...", dann könnte unter Umständen §130 StGB zutreffen. Die Frage ist immer, mit welchem Wortlaut.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. Mai 2007 13:17
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Unser Nachbar (Italiener) wurde neulich telephonisch und anonym von einem anderen Nachbarn übel beschimpft - eindeutig rassistisch.

Da er "dummerweise" nicht damit gerechnet hatte, dass seine Telephonnummer im Handy des Beschimpften gespeichert wurde, bekam er kurze Zeit später "unangenehmen" Besuch von der Polizei.

Hier hilft wirklich nur, solche Leute konsequent anzuzeigen!

Kommentar von 1c53d17804524b750c6d9b84a6d16a85smallCHILLEDKROETE am 2. Mai 2007 15:42

Und was wurde durch die Nummernspeicherung bewiesen?


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