Was kann man machen,wenn man vom Arbeitsamt veräppelt wird?
hallo,können sie mir in sachen arbeitsamt und beantragung von arbeitslosengeld helfen? ich hatte leukämie und haben 78 wochen lang krankengeld bezogen.anschließend war ich bei einer reha und habe übergangsgeld erhalten.danach habe ich mich sofort beim arbeitsamt gemeldet und alle unterlagen abgegeben.dann haben sie geprüft ob ich das recht darauf habe und wollten mich anrufen,was sie nicht taten.außerdem sollte ich noch nachweis vom übergangsgeld erbringen.daraufhin bin ich am 18.9 wieder hingegangen und habe den rest an unterlagen mitgebracht und es hieß,sie haben jetzt alles.nachdem ich nicht von ihnen bekam,habe ich mich gemeldet.jetzt ist das problem,das ich erst 4 arbeitsunfähig gemeldet war.ich habe dann aber klar gestellt das wieder arbeiten gehen könnte.nun wollen sie mir nichts zahlen,weil es nun die angelegenheit der jobbörse wäre.NIEMAND hat mir das gesagt,bei letzten mal hieß es wäre alles schick!!!nun habe ich seit 1 monat kein geld bekommen und ich weiß nicht mehr weiter!!!bitte helfen sie mir!
mit freundlichen grüßen
r. pacheco lao
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Du schrteibst immer "die sagen...., die sagen...", hast Du was Schriftliches? Auf die Schnelle an Geld kommst Du nur über das Sozialamt, die müssen Dich am leben erhalten und verrechnen nachher mit dem Leistungsträgerf (Jobcenter?). Aber ich ghlaub nicht, dass Du da Geld bekommst ohne belegen zu können wie das AA Dich auflaufen lassen hat. Ansonsten muss ich Desasterhilfe leider auch recht geben. Du hattest wahrlich genug Zeit Dich zu kümmern, dass Du nach der Reha vom AA oder Jobcenter odert ARGE oder woher auch immer Geld bekommst bis Du wieder Arbeit hast. Ich wünsch Dir viel Glück.
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Antwort von tamart2 28.09.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
gehe zu deinem zuständigem Jobcenter, und beantrage schriftlich einen Antrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Lass dich nicht abwimmeln und bestehe auf eine schnelle bearbeitung deiner Angelegeneheit. (Schriftlich Nachweislich, mit Eingangsstempel) nach § 1 Abs. 3 nr. 2 SGB II sind zum Lebensunterhalt verpflichtet.
hiermit stelle ich einen Antrag nach § usw.
Nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB I hast du sogar ein recht auf Vorschuss und zügige bearbeitung im Notfall nach § 17 SGB I
wie gesagt Antrag und Fordern, keiner muss hungern Grüsse aus dem Rheinland
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Lass dich nicht ins Bockshorn Jagen ! die rufen dich von alleine nicht an !! Mit der Jobbörse hat das nichts - aber auch gar nichts zu tun - da gibt es kein Geld ! Da kannst du nur für dich passende Stellen suchen und dich (fkleissig ) bewerben . Aber sei dir darüber im klaren das du über die Jobbörse eher keine Arbeit findest - weil überlaufen ! Das ist reine schikane - klage vor Gericht - das ist dein gutes recht- diese Herrschaften kommen sonst nicht in die Gänge. Mich hat man 1/2 Jahre hingehalten mit allerlei Ausreden- heute weiss ich es besser und würde klagen . Nimm dir einen oder meherere Zeugen mit aus Amt - damit sich nachher keiner rausreden kann Schau tageszeitungen stellenanzeigen in deinem unkteis auch per i.Net - frag im Bekanntenkreis rum
Wenn du wieder arbeiten kannst nach dieser schweren Krankheit gut für dich . -
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Zunächst einmal legt man Widerspruch bei dieser Behörde ein. Hilft das nicht, dann erhebt man Klage beim Sozialgericht.
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Antwort von desasterhilfe 28.09.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Also Sorry! Wenn ich so lange krank war, dann sollte man genug Zeit haben sich mal nach was umzuschauen! Und sich nicht danach zum AA begeben. Deine Krankheit in allen Ehren, ich hatte was ähnliches, und hatte nach meiner Krankheit, die Einstellung "nun legst du wieder los", "Fängst noch mal von vorne an"...
So denken die beim AA nämlich auch, du hättest dich wenigstens schon mal umschauen können, oder wenigstens so schlau sein können, dich weiter krankschreiben zu lassen. Noch eine Kur zu machen oder weiteres.