Also folgende Situation: Meine Mutter ist Volksschuldirektorin in Österreich/Steiermark. Sie war damals mit der ganzen Schule in einer Therme baden und ein Kind ist trotz Ermahnung ins Erwachsenen Schwimmbecken gegangen und wäre beinahe ertrunken. Meine Mutter hat diesem Kind dann das Leben gerettet und der Bademeister hat es dann Wiederbelebt. Trotz dessen will jetzt die Mutter des Kindes hohen Schadensersatz wegen angeblicher Aufssichtsverletzung,Kosten für die Rehab und Anschreien der Kinder während des Unterrichts. Bitte um rasche Hilfe hierfür, denn meine Mutter ist jetzt fast 30 Jahre Lehrerin und hat bisher noch keinem Kind etwas zu leide getan. Die Kindesmutter ist nur auf Geld aus
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Deine Mutter wird nicht dafür verklagt, daß sie ein Leben gerettet hat.
Realiter sieht es wie folgt aus:
Sie ist ihrer Aufsichtspflicht, die sie als aufsichtsführende Lehrerin, nicht nachgekommen (Ermahnung reicht hier nicht) und in der Folge ist ein Kind in Lebensgefahr geraten. Den von ihr angerichteten Schaden hat sie dann insoweit wieder gutgemacht, als daß sie das Kind aus dem Wasser gezogen hat.
Juristisch nennt man das Körperverletzung (aufgrund der Garantenstellung besteht eine Pflicht zum Handeln, so daß Unterlassung den Tatbestand auslöst - Eventualvorsatz reicht) mit anschließendem Rücktritt.
Die Klage wurde erhoben, weil deine Mutter ein Leben in Gefahr gebracht hat; die anschließende Rettungshandlung wird strafmildernd berücksichtigt.
Tut mir leid, aber man muß das mal vom Kopf auf die Füße stellen.

Da waren sicher noch weitere erwachsene Begleitpersonen anwesend, die als Zeugen auftreten können. Deine Mutter muß in meinen Augen nichts befürchten. Wenn die Kindesmutter jetzt auch noch einen Rundumschlag vorhat, sinkt ihre Gaubwürdigkeit und die Klage wird wohl abgewiesen werden.
Blacky2006 am 23. Februar 2008 15:33 Genau meiner Meinung. DH!
darkangel82 am 23. Februar 2008 15:53 Schliesse mich der Meinung ebenfalls an. DH!
Brigitta am 23. Februar 2008 16:04 Ich auch. DH
Ich denke, daß nur ein Fachanwalt deiner Mutter helfen. Außerdem wird ja wohl auch das österreichische Gesetz angewandt. Hier ist niemand in der Lage, so etwas zu beurteilen. Und wenn das ganze vor Gericht geht, kommt deine Mutter doch garnicht ohne Anwalt zurecht.

Rasche Hilfe wirst du wohl nicht bekommen. Da müsste man schon die ganze Geschichte wissen. Nicht nur so eine ungefähre Angabe was sich vorgetragen hat!

Es geht hier wohl überwiegend darum, ob deine Mutter mit dem Verbot, die Kinder dürften nicht ins Erwachsenenschwimmbecken ihrer Aufsichtspflicht Genüge getan hat. Das zu beurteilen sind wir nicht in der Lage weil wir nciht wissen, wie dieses Verbot in der Praxis durchgesetzt wurde. Aber vielleicht hilft dir der Artikel in der Wiki zur (deutschen) Aufsichtspflicht weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsicht_(Schulrecht)

Prost Mahlzeit! Gibt es für diesen Vorfall Zeugen? Auf jeden Fall ist es keine Aufsichtsverletzung, wenn deine Mom das Kind ermahnt hat, dass es nicht ins Erwachsenenbecken sollte. Sie hat diesem Kind das Leben gerettet. Da kann die Kindsmutter keinen Schadensersatz fordern. Die Kindsmutter ist im Unrecht, meiner Meinung nach. Deine Mom ist im Recht.
ich finde es eine frechheit, das die kindesmutter deine mom angezeigt hat. wäre deine mutter nicht da gewesen, wäre das kind jetzt tot. die kindesmutter soll sich mal überlegen, wie dankbar sie deiner mutter sein kann und sich dass mit der anzeige noch mal gründlich überlegen.

Die Frage ist, ob wirklich eine Aufsichtsverletzung (hier in D heißts Aufsichtspflichtverletzung) vorlag. Das kann aus der Ferne keiner beurteilen. Aber das wird vor Gericht dann bestimmt untersucht werden.
Aussage eines Medizincontrolleurs zu Deiner Geschichte: Ist die Mutter nicht durch den Arbeitgeber versichert? Normalerweise darf sie für diesen Unfall während der Arbeitszeit nicht privat haftbar gemacht werden - oder war sie freiberuflich tätig?

Das kann man hier nicht wirklich bewerten. Aber es steht ja fest, dass Deine Mutter das Kind gerade noch rechtzeitig aus dem Wasser gezogen hat. Insoweit kann man ihr nicht vorwerfen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Falls dafür tatsächlich ein Schadenersatzanspruch besteht, wird Deine Mutter nicht oder nur teilweise dafür herangezogen werden können, wenn der Vorfall im Rahmen ihrer Tätigkeit geschah und kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Dann haftet höchstwahrscheinlich der Arbeitgeber.
Ich würde jetzt nicht unnötig Panik machen. Ändern kann man jetzt sowieso nichts mehr und nicht jeder der verklagt wird, wird auch schuldig gesprochen.
Das angebliche Anschreien des Kindes im Unterricht hat mit der Sache nichts zu tun. Abgesehen davon muss ein nachweisbarer Schaden entstehen, um Schadenersatz verlangen zu können.
Andererseits solltest Du auch die Kindesmutter verstehen. Sie wähnte ihr Kind in professioneller Obhut, hat fast ihr Kind verloren und jetzt auch Kosten (Reha) am Hals. Man kann jetzt auch nicht von Geldgier sprechen, wenn sie diese nicht verschuldeten Kosten erstattet haben will. Ich weiß nicht, wie ich in dieser Situation reagieren würde.
bitmap am 23. Februar 2008 15:52 ''Dann haftet höchstwahrscheinlich der Arbeitgeber.''
Inwiefern?
WolfRichter am 23. Februar 2008 15:58 Amtsaußenhaftung. Problematisch kann aber der Regreß werden.
bitmap am 23. Februar 2008 16:06 Und in Österreich gibts das so auch?
WolfRichter am 23. Februar 2008 16:18 Auch in Österreich gibt es die Amtshaftung.
dock69 am 23. Februar 2008 16:09 Wenn man innerhalb seiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden anrichtet und kein Vorsatz nachweisbar ist, dürfte auch ein Anspruch gegenüber dem Arbeitsgeber entstehen, der normalerweise auch eine entsprechende Versicherung (Betriebshaftpflicht?) haben müsste. Das allgemeine "Schadenrisiko" entsteht ja auch erst durch die Tätigkeit. Es gibt ja auch Einflüsse durch den Arbeitgeber, die den Schaden "gefördert" haben könnten. Eventuell waren es zu wenig Aufsichtspersonen im Verhältnis zu den zu betreuenden Kindern.
bitmap am 23. Februar 2008 16:12 Die Rechtslage in Österreich kenn ich nicht. In Deutschland ist der von dir beschrieben Grundsatz im SGB 7 (Unfallversicherung) zu finden.

Ich weiß ja nicht, wie die Regelung in Österreich ist, aber in D wäre es so, dass eine bestimmte Anzahl an Lehrern mit entsprechender Schwimm-/ Rettungsausbildung bei einem Schwimmausflug dabeisein müssen. Alternativ: öffentliches Bad mit Bademeister.
Ohne jetzt gegen den / die Bademeister reden zu wollen: Haben die die Aufsichtspflicht wahrgenommen? Sicherlich genauso gut wie Deine Mutter die ihre. Und trotzdem kommt es zu Unfällen, insbesondere, wenn Kinder trotz Verbotes etwas Gefährliches tun. Auch im täglichen Leben passieren immer wieder tragische Unfälle, nicht für jeden findet man einen Schuldigen, auch wenn die Angehörigen gerne einen finden würden.
Deine Mutter hat sicherlich bereits einen Anwalt - einen eigenen UND einen von der Schulbehörde gestellten, oder? Die werden sie sicherlich gut beraten.
marialuisa am 23. Februar 2008 17:22 DH

Liebe/r Joe, mach Dir keine Sorgen. Erfahrungsgemäss wird da nichts bei heraus kommen. Da wird es so viele Details geben, die im rechtsstreit zur Geltung kommen. Ich persönlich recherchiere an einem Fall mit einer Famiklie, dessen Sohn mittels vorgesetzter Unterlassung starb. Den rest haben rettungsdienst und eine absolut - nachweislich !!!!! - inkompetente Ärztin - nicht einmal Notärztin im rechtlichem Sinne getan - oder eher nicht getan. Das Kind wurde regelrecht getötet... Nachweislich... Man versucht nun mit allen Mitteln sogar bishin zur Befangenheit des Oberstaatsanwaltes zu prozessieren... Und... wir stehen gut davor ! Also... Ball flach halten und mit Zeugen zusammen den Fall durch stehen... Trotz allem... Gerade für das Kinde; aber auch Euch... Alles Gute

Ich kann nur hoffen, dass Deine Mutter nicht die einzige Aufsichtsperson war. Wenn ja, dann hat der Ungehorsam des Kindes sie ja zusätzlich noch in eine fürchterliche Situation gebracht, insofern, als sie, indem sie das Kind aus dem Wasser gezogen hat, die anderen Kinder dann "unbeaufsichtigt" hätte lassen müssen. Ich war jahrelang in einer ähnlichen Situation. Es ist grauenhaft. Ich war nur am Köpfezählen!!! Ich wünsche Deiner Mutter einen guten Anwalt, und zwei Schutzengel für die kommende Zeit!!
marialuisa am 23. Februar 2008 17:25 noch ein Nachsatz von mir: Und der Mutter des Kindes etwas Dankbarkeit.....Mit dieser seelischen Einstellung ist für sie der nächste Donnerschlag schon programmiert!!! Was macht sie denn, wenn sie selbst sich dann verklagen müsste, wohin geht sie dann????
Nachtrag: Zivilrechtlich - und darum geht es bei der Klage der Mutter des geschädigten Kindes - spielt die Rettungshandlung übrigens keine Rolle. Mein Satz insoweit bezieht sich auf die strafrechtliche Seite.
Sehr schön dargestellt.
DH
Beeindruckende Antwort DH
Ich denke du hast recht. Aber-wie sieht das ganze denn überhaupt aus, ich meine, wenn 1 Lehrerin mit einer Klasse schwimmen geht. Sie kann ja ihre Augen nicht überall haben.Bei uns in der Grundschule ist es üblich, dass 2 Klassen (ca.60 Schüler) mit 3 Lehrern zum Schulschwimmen fahren. Die Nichtschwimmer gehen mit einer Lehrerin ins Nichtschwimmerbecken, die anderen beiden Lehrer mit den Schwimmern ins normale Becken.Ausserdem sind manchmal auch noch Schulklassen aus anderen Schulen anwesend u."normale" Badegäste. Da kann ein Lehrer doch schnell mal unbeabsichtigt den Überblick verlieren.
Dein Einwand ist berechtigt. Allerdings sieht es so aus, daß zumindest eine Schulleiterin, um die es sich hier handelt, unter den von Dir postulierten Umständen auf die Durchführung der Schwimmausbildung verzichten müßte; selbstverständlich unter Meldung der Gründe an die Aufsichtsbehörde. (Das sollte aber auch der verantwortliche Lehrer vor Ort tun.)
Ich weiß auch, was man mir darauf erwidern wird. Aber ein wenig persönlichen Mut braucht es in herausgehobener Stellung schon.
Nein, das geht wirklich. Selbst beim Militär habe ich mich seinerzeit als verantwortlicher Offizier geweigert, bestimmte Befehle durchzuführen. Natürlich hat der General mich angebrüllt. Ich habe meine Gründe zurückgebrüllt und da sie gut waren, ist mir auch nichts passiert. Da muß man halt durch, aber dafür trägt man Verantwortung und dafür wird man auch bezahlt.