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Was kann man machen wenn man aus Versehen die Einspruchsfrist verpasst hat?

gefragt von klinsi am 27.02.2007 um 13:50 Uhr

kann icg da rueckwirkend noch irgendetwas tun?


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marxx
beantwortet von marxx am 27. Februar 2007 13:57
11x
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Was meinst du mit icg?
Im Steuerrecht gilt da folgendes:
"Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Z.b. bei längerem Urlaub oder bei plötzlicher Krankheit.
Ansonsten gilt bei Fristverstreichung (Gericht oder ähnliches) eben die Termineinhaltung zur Vorlage.

Kommentar von corinnaw am 27. Februar 2007 14:00

icg = ich klinsi hat sich vertippt. Schau mal auf Deine Tastatur... ;-)


gildeschnecke
beantwortet von gildeschnecke am 27. Februar 2007 13:52
6x
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Wenn die Frist abgelaufen ist geht nichts mehr. Außer man kann beweisen, dass es "höhere Gewalt" war, z.B. ein Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall.


anonym
beantwortet von tixraider am 27. Februar 2007 13:53
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Die Einspruchsfrist für was? Gericht oder Finanzamt,oder....?


conzu
beantwortet von conzu am 27. Februar 2007 13:56
4x
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Hallöchen! Die Einspruchsfrist für was hast Du verpasst? Es gibt ja verschiedene Einspruchsfristen. Einspruchsfristen bei Gericht sind nach Ablauf der Frist (siehe Rechtsmittelbelehrung) bei Versäumen nicht mehr zu retten. Verpasst ist in diesem Falle verpasst. Außer Du kannst einen wichtigen Grund geltend machen. Dann kann man (z. B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen). Das ist aber nicht ohne weiteres möglich. Bei Finanzämtern z. B. gibt es aber Fristen, die zwar gesetzt sind, aber auf Antrag verlängert werden können (Fristverlängerung). Dies ergibt sich aber auch wieder aus der Rechtsmittelbelehrung. War es eine sehr wichtige Frist die verpasst wurde, hilft evtl. die Rückfrage an einen Anwalt.


anonym
beantwortet von dianateasy am 27. Februar 2007 13:54
2x
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Zumindest versuchen würde ich es! Mehr als ein NEIN kann man dann nicht mehr bekommen.


anonym
beantwortet von dianateasy am 27. Februar 2007 13:54
1x
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Zumindest versuchen würde ich es! Mehr als ein NEIN kann man dann nicht mehr bekommen.


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