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Was kann man gegen PREISTREIBER bei ebay tun?

gefragt von 387helmut am 17.06.2009 um 12:25 Uhr

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moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 17. Juni 2009 12:26
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Erst ganz am Ende der Autkion den Betrag bieten, den du maximal zahlen möchtest.


odemtann
beantwortet von odemtann am 17. Juni 2009 12:27
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Ignorieren und nicht bieten , ansonsten nix . Es zwingt dich doch Niemand bei dem Anbieter zu kaufen


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 17. Juni 2009 17:49
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Ich bin überzeugt davon, daß mehr als 80% der eBayer mittlerweile Mindestpreissicherung betreiben. Insbesondere die, die mit 1 Euro als Verkaufspreis starten. eBay hat sein System in den letzten Monaten und Jahren so 'verfeinert', daß es für Bieter fast unmöglich geworden ist zu kontrollieren, ob es sich um einen seriösen Verkäufer handelt. Auf der Strecke bleiben die Ehrlichen Anbieter, die sich glücklich schätzen können, wenn sie bei ihren Verkäufen nicht drauflegen. Mein Rat, man sollte sich von dem unseriösen Laden eBay verabschieden. Es gibt andere Alternativen, die Dank ruiniertem Ruf von eBay stark wachsen. Hood.de ist einer davon. Von Auvito würde ich auch abraten. Die sind nicht nur mit ihrem Layout sehr verwandt mit feepay.


anonym
beantwortet von hexenrw am 17. Juni 2009 12:26
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leider nix da man es nicht beweisen kann


subsi75
beantwortet von subsi75 am 17. Juni 2009 12:28
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Gar nichts.. AußerEbay beanachrichten.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 17. Juni 2009 12:35
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Ich sehe das etwas anders als die anderen Antworten hier. Falls du mit Preistreiberei die Abgabe von Scheingeboten (sog. Shill-Bidding) meinst, gibt es hier zwei Aspekte: Strafrechtlich könnte man dies nämlich sehr wohl als Betrug auffassen, wenngleich bisher keine entsprechenden Urteile öffentlich bekannt sind. Zivilrechtlich handelt es sich um nichtige Scheingeschäfte.

Wenn es um einen höheren Betrag geht kann es sich durchaus lohnen, zunächst Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten und sich das zuviel gezahlte auf dem Klageweg zurückzuholen.

Da das Prozessrisiko in so einem Fall aber nicht unerheblich ist, würde ich dies nur bei vorhandener Rechtsschutzversicherung durchziehen.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 17. Juni 2009 15:22

Und deshalb wird die Rechtsschutz vermutlich nicht eintreten.

Kommentar von justiziasgolem am 17. Juni 2009 21:48

Ein Prozessrisiko besteht immer, das konkrete Risiko hängt vom Einzelfall ab. Wenn der "pusher" sein Verhalten zugibt, dann würde jede Rechtsschutzversicherung eintreten. Ich hatte übrigens selbst mal einen Prozess wegen eBay, meine Erolgsaussichten lagen bei rund 100% ;) Trotzdem ist bei meinem Gegner die Rechtsschutzversicherung eingesprungen.


vitessa
beantwortet von vitessa am 18. Juni 2009 12:40
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Überlege dir den Betrag, den du maximal zahlen willst. Am besten snipst du den. Wenn zwischendurch Preistreiberei im Spiel gewesen sein sollte, wird dir das nicht viel ausmachen, da du ja bereit warst, dieses Maximum zu zahlen. Ich will die Preistreiber nicht in Schutz nehmen, jedoch auf diese Weise davon ablenken. Denn verhindern oder gar nachweisen ist schwierig. Alternativ kann man sich aber natürlich auch andere Marktplätze als ebay suchen.


anonym
beantwortet von mig112 am 17. Juni 2009 12:26
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Gar nichts.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 17. Juni 2009 12:27
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kann man nichts tun


teuto47
beantwortet von teuto47 am 17. Juni 2009 12:28
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Kannst nix gegen machen. Leider


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 17. Juni 2009 12:29
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http://mysniper.com/index.xhtml

sowas hilft da man den artikel nicht mal beobachten muß

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 18. Juni 2009 12:35

Oder http://www.snip.pl/de/ Bin ich seit Jahren sehr zufrieden mit.


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 17. Juni 2009 12:38
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nicht mitmachen!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 18. Juni 2009 06:58
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