heidezwerg am 16.04.2008 um 21:44 Uhr
Mein ach so netter Nachbar hat leider einen Hund (meinen Maulwurf wollte er nicht), dieser Hund kläfft in einer Tour. Es NERVT! Das Ordnungsamt weigert sich da was zu tun. Was kann ich tun gegen das "Viech"?

Es wäre vielleicht einen Versuch wert, sich mit dem Hund anzufreunden. Ifst zwar eine zeitauwendige Sache - aber als Tierfreund sollte Dir das doch nicht schwerfallen. Ich habe es auch geschafft,dass ein Hund, der sonst alle Männer angebellt und geknurrt hat nach ca. einem halben Jahr sich immer gereut hat, mich zu sehen und ganz ruhig war.

Das Viech spürt Deine Aversionen ganz genau, und die machen das Tier unsicher, darum hört er auch nicht auf.

Ich denke das kommt dir nur so vor. Du solltest vielleicht einmal mit dem Nachbarn reden.
heidezwerg am 16. April 2008 21:47 Ich hab schon fusseln am Mund vom gegen die Wand reden bei der ... ! Aussichtslos

Ich dachte Du kennst Dich mit Hunden aus. Bellt der Hund auch noch wenn Du nicht im Garten bist?
heidezwerg am 16. April 2008 21:50 Ich habe einen Hamster (den Hamster) und eine Katze, Hunde sind mir so fremd wie Oracle 10! aber er bellt auch wenn ich nicht im Garten bin. Auch wenn er alleine im Garten ist.

Hast du deinen Nachbarn darauf schonmal angesprochen.
heidezwerg am 16. April 2008 21:50 Ich hab schon fusseln am Mund vom gegen die Wand reden bei der ... ! Aussichtslos
also meistens sind die Halter am Verhalten ihrer Hunde schuld...rede mit ihm versuchs wenigstens...

Anfreunden oder selbst konditionieren. Es gibt Ultraschallgeräte, die auch durch Wände hinweg funktionieren. Jedesmal wenn er bellt einmal anmachen. Früher oder später assoziiert er das Bellen mit dem lauten und unangenehmen Geräusch und hört auf. Sind aber leider nicht ganz günstig.
Kaffeesatz am 17. April 2008 02:42 Tierfreunde bitte weghören. Laut Gesetzt fällt die Tötung des Tieres auch nur unter Sachbeschädigung, weil Tiere zwar Mitmenschen sind, aber sie auf Sachen anwendbaren Gesetzte für sie gelten. Aber als Hundefreund rate ich dazu nicht wirklich :-D
Bin auch der Meinung das du dich schon mit ihm anfreunden musst, sonst wird er wohl nicht aufhoeren mit dem Bellen.

Hundehaltung und Nachbarrecht
Ein weites Problemfeld stellen bellende Hund und gestörte Nachbarn dar. Hier ist der gestörte Nachbar in der Regel im Recht. Sowohl in den landeseinheitlichen als auch in den gegebenenfalls einschlägigen gemeindlichen Regelungen ist festgeschrieben, dass die von Haustieren ausgehenden Lärmemissionen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten dürfen. Dadurch wird klar gestellt, dass Tiere nicht geräuschlos existieren müssen, dass aber der Nachbar auch nicht jeden Krach akzeptieren muss. Insbesondere Lärm, der von übermäßiger Tierhaltung ausgeht, ist vom Nachbarn nicht hinzunehmen, so das KG Berlin, AZ: 24 W 1012/97. Was aber übermäßig ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles.
Einem Hundehalter wurde von der Ordnungsbehörde vorgeschrieben, seinen Rottweiler des Nächtens in einem Gebäude einzusperren. Vorausgegangen waren Beschwerden aus der Nachbarschaft: Der Hund, gehalten in einem mehrere Meter langen und zwei bis drei Meter breiten Zwinger, störe beständig durch Jaulen und Bellen die Nachtruhe. Ein Nachbar hatte in seiner Anzeige bei der Polizei eine Reihe derartiger Vorfälle mit genauer Zeitangabe festgehalten. Der Hundehalter ging mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Anordnung vor, seinen Hund einzusperren. Ohne Erfolg. Der VGH Baden-Württemberg – AZ: 1 S 3201/94 – verwies darauf, dass eine Ortsbegehung gezeigt habe, wie nahe am Nachbarhaus sich der Hundezwinger befinde. Angesichts der dadurch besonders massiven Lärmbelästigung sei das Einschreiten der Behörde gerechtfertigt. Nur wenn der Hund in einem Gebäude anstatt im offenen Zwinger gehalten werde, könnten sich sowohl die „Außengeräusche als solche als auch die Anlässe, überhaupt zu bellen“, vermindern. Der Hundebesitzer habe zwar hervorgehoben, dass das Tier nachts mögliche Einbrecher abschrecken solle. Diese Funktion werde aber durch das Einsperren nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ob eine Hundezucht als störend oder nicht wesentlich störend anzusehen ist, beurteilt sich nicht abstrakt nach der Zahl der gehaltenen Hunde, sondern ausschließlich nach den konkreten Verhältnissen vor Ort. Maßgeblich ist dabei auch, zu welchem Zweck die Hundezucht aufgebaut werden soll. So ist eine Hundezucht mit vier Schäferhunden in einem Dorfgebiet zulässig und nicht zu beanstanden. Insbesondere dann nicht, wenn, wie in diesem Fall, sehr disziplinierte Hunde, die bei Polizei, Zoll, THW oder als Blindenhunde eingesetzt werden sollen, gezüchtet und ausgebildet werden. Derartige Hunde können nicht mit Hunden in einem Tierheim verglichen werden, die oft mit lautem Gebell in Verbindung zu bringen sind. Hunde in einem Tierheim sind nämlich regelmäßig nicht von Klein auf an andere Hunde gewöhnt und erfahren nicht so viel Auslauf und Beschäftigung wie Zuchthunde meinte das Verwaltungsgericht Trier, AZ: 5 K 875/05 TR-(18/06).
Das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 11.01.2007, AZ: 5 U 152/05) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem es um einen Schäferhund ging, der tatsächlich stimmgewaltig war. Dessen Besitzer wurde daher auch von seiner Nachbarin verklagt. Der Hund schlug immer an, wenn Dritte dem Anwesen nahe kamen. Ob Postbote, Handwerker, Nachbarn oder zufällige Passanten, der Hund nahm seinen Wachdienst sehr ernst, ohne jemals heißer zu werden. Messungen, die die Klägerin durchführen ließ, ergaben Spitzenwerte zwischen 80 und 99,6 Dezibel.
In der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr, während der allgemein geschützten Nachtruhe, ist das Bellen nach Auffassung des OLG tatsachlich als eine wesentliche Lärmbelästigung zu werten. Tagsüber aber gibt es nach Meinung des Senats es so viele Hintergrundgeräusche, wie den Straßenverkehr, dass das Gebell keine unzumutbare Lärmplage sei. Ein Verbot komme deshalb in dieser Zeit nicht in Frage. Das gelte auch für die Zeit der Mittagsruhe.
Dieser Teilerfolg war für beide Parteien ein Pyrrhussieg, da beide Parteien ihre eigenen Kosten und die Hälftigen Gerichtskosten tragen mussten. Diese Kosten waren auch nicht gerade gering, da das Gericht den Streitwert auf 15.000,00 € festgesetzt hat. Eine außergerichtliche Lösung hätte sicherlich nicht nur Kosten, sondern auch Nerven erspart.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.
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Frank Richter Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch Friedrich-Ebert-Anlage 16 D-69117 Heidelberg Tel.: +49 - (0) 6221 - 475 107 Fax: +49 - (0) 6221 - 473 571 Internet: http://www.richter-heidelberg.de

bei 99 % der hunde könnte es sinn machen sich mit ihnen anzufreunden.
Hallo, ich war selber mal eine Zeit beim Ordnungsamt tätig, deshalb kann ich zu 99% bestätigen, (wenn mit Deinem Nachbarn wirklich nicht mehr zu reden ist und du schon alles Dir mögliche versucht hast), muss das Ordnungsamt dafür rauskommen und sich über die Hundehaltung und dessen Lärm bei Deinem Nachbarn informieren und eventuell sogar Fotos machen, weil es definitiv deren Aufgabe ist!!!!! In NRW ist es zum Beispiel verboten und Kostetet richtig Kohle wenn man Hunde im Zwinger hält oder an einer Kette, weil die Armen Tiere dadurch richtig Böse, gestört und aggressiv werden können. Je nach Eindruck des Ordnungsamtes müssen die sogar das Veterinäramt einschalten um dem eventuell armen Tier zu helfen und glaub mir das war einer meiner Lieblingsaufgaben beim Amt. Hunde die häufig bellen sind meistens lange alleine weil sich keiner mit ihnen beschäftigt, dass ist für das Veterinäramt ein gefundenes Fressen um eine Kontrolle zu machen. (Tip von mir), wenn sich das Ordnungsamt wieder quer stellt und dafür nicht raus kommt was die aber müssen, dann würde ich mal beim Bürgermeister vorsprechen. MFG: Crusader
Man kann schon vom Nachbarn und Hundehalter erwarten, dass er sich darum bemüht, dass sein Hund ein normales Bellverhalten an den Tag legt. Also einmal anschlägt, kurz bellt und meldet und danach wenn das Objekt verschwunden ist auch wieder aufhört zu bellen. Dazu muss der Nachbar seinen Hund erziehen, das heißt er muss beim Anschlagen nach den Dingen sehen die der Hund meldet und diesen nicht sich selbst überlassen. Außerdem müsste er den Hund eben, wenn dieser nicht aufhören kann/will (weil z.B. die Nachbarn Fremde als Gäste haben) den Hund eben ins Haus unter Obhut nehmen. Zum Dauerbellen neigen isolierte (Zwinger) oder ihrer Art nach unterbeschäftigte Hunde. Man sollte also versuchen mit dem Nachbarn ein vernünftiges Gespräch zu führen. Am besten auf einem geminsamen Hundeausgang. Dabei kann man den Hund auch besser kennen lernen. Wenn alles nichts hilft, kann man weitere genervte Nachbarn suchen und dann erneut bei der Behörde vorstellig werden. Andererseits sollte man aber auch so viel Toleranz als Nachbar haben und einem Hund auch das Recht auf Lautäußerungen zubilligen. Solange sie im Rahmen sind und der Hund Fremdes meldet kann man auch als Nachbar von einem aufmerksamen Hund profitieren. Ganz kontraproduktiv ist es den bellenden Hund zu schelten oder zu ärgern. Man trifft damit nicht den Nachbarn, sondern sich selbst, weil der Hund mit noch mehr Bellen reagiert. MfG Y-T