Was kann man gegen Autos mit rotem Kennzeichen die auf öffentlichen Parkplätzen stehen tun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kenne das Problem weil ein Bekannter von mir ebenfalls auf diese Art und Weise Autos verkauft hat. Auch wenn der ein oder andere meint du würdest dich als Polizist aufspielen, dem ist nicht so. Es geht ja nicht darum, dass dein Nachbar ab und zu ein Auto verkauft und dafür den öffentlichen Verkehrsraum nutzt, sondern, wenn ich das richtig verstanden habe macht er das gewerblich. Die roten Kennzeichen sind nicht das Problem, das sind Probe- und Überführungskennzeichen. Eine Probefahrt kann auch mehrere Tage dauern, ergo darf auch geparkt werden. Es muss zunächst festgestellt werden, dass dein Nachbar gewerblich Fahrzeuge verkauft. Da das Ordnungsamt dazu "nicht in der Lage" ist, solltest du das Finanzamt und das Gewerbeamt einschalten. Die Steuerfahndung wird sich dafür interessieren weil er die Fahrzeuge gewinnbringend veräußert, also auch Steuern zahlen müsste. Bilder und Daten sind da natürlich hilfreich. Ist festgestellt, dass er die Autos gewerblich veräußert, muss er ein Gewerbe anmelden. In einem reinen Wohngebiet dürfte das schwierig sein, also müsste er eine geeignete Gewerbefläche nachweisen. Nicht angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abstellen geht garnicht. Klarer Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Zulassungsordnung, und auch ein Indiz dafür, dass er die Autos gewerblich veräußert. Bilder sind hilfreich. Wenn es die ganze Straße nervt ist die Frage, ob man sich nicht gemeinsam an den Bürgermeister wendet. Vielleicht bekommt dann auch das Ordnungsamt Beine..... Ist der Nachbar nicht einsichtig wird es so zwischen 6-12 Monate dauern bis was passiert. Sehr oft kommt aber die Einsicht schon mit dem Besuch einer Behörde, egal ob Finanzamt oder Ordnungsamt. Auch wenn er merkt, dass die Nachbarn nicht nur reden, sondern sich wehren, könnte es schon zur Einsicht kommen.

Typisch Deutsch. Hör doch auf, den Polizisten spielen zu wollen. Das ist ekelhaft.

Autos mit rotem Kennzeichen dürfen sehr wohl auf öffentlichem Grund stehen, wie dir ja das Ordnungsamt schon mitgeteilt hat. Da ist weder rechtlich noch moralisch was bedenklich.

"Typisch deutsch"... Das hat nichts damit zu tun. Es geht mir einfach nur darum, dass wir in unserem Wohnviertel an sich genügend Parkplätze haben. Und jeder zufrieden ist. Aber der Typ parkt ca. 10 Autos auf den parkplätzen, immer werktags um die Mittagszeit, wenn sie frei sind. Wenn Leute wie ich dann abends von der Arbeit heim kommen, müssen wir ca. 5 Minuten laufen, weil alle Parkplätze vor der Tür zugeparkt sind. Sowas kann nicht rechtens sein. Mal abgesehen davon, dass er für die roten Kennzeichen keine Steuern bezahlt, so wie ich für mein angemeldetes Auto. So kann ja jeder nen Autohandel aufmachen und als Verkaufsplattform dauerhaft die öffentliche Straße benutzen...

@FWSTU

Genau. Jeder darf einen Autohandel aufmachen. Was nicht stimmt, dass er für die roten Schilder keine Steuern bezahlt. Bezahlt er sehr wohl.
Auf öffentlichen Strassen besteht KEIN Anspruch auf einen Parkplatz. Wenns besetzt ist, ist es eben besetzt. JEDER darf da parken.

@Michel76

Sie mal die Antwort von siggibayr an, der hat richtig erkannt wo hier das Problem ist.

Da wird öffentlicher Verkehrsraum aber als Verkaufsfläche genutz und da wäre ich an stelle des Fragestellers ganz schnell beim Ordnungsamt und würde das klärem. Es geht hier nicht um typisch Duetsch sondern darum das sich ein Gewerbetreibender an die Regeln zu halten hat. Wenn du da wohne würdest und keine Parkplatz bekommst weil diese von eien Gewerbetreibende als Verkausfläche genutzt werden würdest du dich doch auch beschweren oder lässt du dir alle gefallen?

Nun, es geht nicht nach deiner Meinung, sondern nach Recht und Gesetz. Und nach solchen Regeln, darf man mit gültigem roten Kennzeichen überall dort parken, wo man es auch mit dem regulär Schwarzen kann.

Die PKW mit rotem Nummernschild kann er dort parken, ob dich das nun stört oder nicht. Es sind öffentliche Parkplätze und auch er ist Teil der Öffentlichkeit.

Hallo Freunde, kein Parkverstoß, da die Fahrzeuge zugelassen sind. Aber ! Es liegt eine Sondernutzung vor, d.h. die mit rotem Kennzeichen zugelassenen Pkw stehen nicht wegen einer Fahrtunterbrechung auf der Straße, sondern weil sie verkauft werden sollen. Es ist nicht Sinn der Vorschrift, dass die Straße zu Verkaufsveranstaltungen genutzt wird, es sei denn, die Verkehrsbehörde hat hierzu die Erlaubnis erteilt. Das bezweifle ich aber in deinem Fall. Also Anzeige wegen Sondernutzung der öffentlichen Straße durch Kfz-Handel !