Hallo, mein Freund und ich sind ziemlich angefressen. Der Hausverwalter ist eine "linke Socke", der alles für die hauseigenen Eigentümer unternimmt, die Mieter aber nur 2. Wahl sind, und geschröpft werden... Bei der Nebenkostenabrechnung sollen wir die Gartenarbeit komplett zahlen, obwohl im Vertrag keine Alleinnutzung steht und auch nicht die Größe des Gartenanteils und wir auch keinen Gärtner engagiert haben. Meine Frage ist nun die, ob man gegen den Hausverwalter vorgehen kann. Er versucht nämlich schon die ganze Zeit, uns zu übervorteilen. Gibt es eine Stelle, wo man sich gegen so jemanden wenden kann? Das ist ethisch unkorrekt/verwerfl

Der Verwalter hat auch im Interesse des Eigentümers zu handeln, denn dieser ist sein Vertragspartner. Selbstverständlich alles im Rahmen der Gesetze. Gartenpflege gehört zu den Betriebskosten und hat ganz und gar nichts damit zu tun, wer ihn nutzt. Ansonsten solltes Du Deine Vorwürfe genauer definieren. "Linke Socke" zu sein ist kein Vergehen. Solange der Verwalter die Regeln einhält, könnt ihr gar nichts gegen ihn unternehmen. Und warum und wobei sollte er Euch "übervorteilen"?

Ich würde mich mal mit dem Hauseigentümer kurz schließen und ihm über die Verfahrenspraxis aufklären. Vielleicht weiß er es noch gar nicht.
Hallo Wolfgang, doch, weiß er... er ist aber deshalb über einen Hausverwalter gegangen, damit er mit der Wohnung nichts zu tun hat. Da wir die Rechnungen nicht zahlen, muss er als Vermieter einspringen und deshalb mag er uns natürlich auch nicht so gern, obwohl alles so rechtens ist... Na ja...
░critter░ am 9. November 2007 11:11 Den Hausbesitzer weiter nerven. Er kann sich da nicht raushalten. Und dann außerdem sowieso zum Mieterverein gehen.

Deine persönliche Vorbehalte spielen für den Mietvertrag keine Rolle. Nach Deinen spärlichen Informationen kann ich nicht auf eine "Übervorteilung" schließen. Die Gartenpflege kann vom Vermieter umgelegt werden. Ich sehe nichts, was "ethisch verwerflich" wäre. Natürlich kann er dafür einen Dienstleister engagieren. In welchem Umfang er Kosten ansetzen kann, solltest Du vom Mieterbund o.ä. erfahren können.

Das kommt darauf an. In der Regel verwaltet ein Hausverwalter nur das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungeigentümergemeinschaft. Manche Hausverwalter übernehmen aber auch noch die Verwaltung des Sondereigentums (die Wohnung) einiger Eigentümer. Wenn das bei euch auch zu trifft, so ist die Hausverwaltung euer Ansprechpartner. Bevor ihr etwas unternehmt, müsst ihr diesen Sachverhalt klären.
Bei diesen nicht nachzuvollziehenden Anschuldigungen gegen einen Hausverwalter solltet ihr zuerst einmal unterscheiden zwischen Betriebskosten, die von den Mietern (und Wohneigentümern) gezahlt werden müssen und welche nicht.
Die Kosten der Gartenpflege sind auf Eigentümer/Mieter umlegbar, auch wenn der Garten von diesen Parteien nicht genutzt werden kann. Bestes Beispiel: Auch die Mieter einer Parterrewohnung müssen sich an den Kosten eines Lifts beteiligen.
Aber hier Lektüre füe euch: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/BetriebskostenVO.pdf
Und wenn dann noch Fragen offen sein sollten dürft ihr mich auch gerne direkt anschreiben: Fuchs1954(at)aol.com