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Was kann man absetzen?

gefragt von Sina5Sina5 am 12.03.2008 um 11:18 Uhr

Mein freund seine Mama meint das man Möbel auch absetzen kann. Was kann man alles absetzen?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. März 2008 11:22
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Sich selbst, auf Nimmerwiedersehen!

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 12. März 2008 11:23

lol

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 12. März 2008 11:24

Hilfreicdh

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 12. März 2008 11:29

Der Frage entsprechend!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 12. März 2008 11:31

Und passend zu Fragen, die absolut sinnbefreit in den Raum geworfen werden!


anonym
beantwortet von Happyly am 12. März 2008 11:45
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Nur für ein Arbeitszimmer. Wäre ja noch schöner wenn man ALLES absetzen kann. Armes Finanzamt ....


anonym
beantwortet von benutzer27 am 12. März 2008 11:21
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Alles, die Frage ist nur wo.

Wenn du vom Finanzamt und der Steuererklärung sprichst, dann Möbel nur, wenn es sich um berufsbedingtes Mobiliar im Arbeitszimmer handelt. Arbeitszimmer selbst gibt es aber nur noch ganz eingeschränkt. Dazu muss man mehr wissen...

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 12. März 2008 11:21

privat

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. März 2008 11:33

dann kannst du es knicken

Kommentar von benutzer27 am 12. März 2008 11:55

da bleiben nur die Kommentare von Solf oder (jetzt der Bezug zu dem, was ich mit alles gemeint habe): ebay (http://www.ebay.de), dort kannst du deine Möbel auch wieder absetzen (sprich verkaufen)

Kommentar von dolabella am 12. März 2008 12:26

@sina: Die Wiederbeschaffungskosten von Hausrat nach Diebstahl oder Katastrophe können unter gewissen Umständen als aussergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Vielleicht war es das, was Dein Mama ihr Freund meinte?


justika
beantwortet von justika am 12. März 2008 11:22
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Die Frage ist etwas unkonkret gestellt, meinst du steuerlich absetzen? Dann sind Möbel für ein Arbeitszimmer absetzbar, dieses muss aber beruflich genutzt sein. Bin aber kein Experte!

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 12. März 2008 11:23

Ich mein steuerlich absetzbar. Die Mutter meint alle Möbel in einem Haus

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 12. März 2008 11:24

Alle Möbel? Nein! Dann hätte ein beruflich bedingter Umzug stattfinden müssen und auch dann ist nur eine bedingte Absetzbarkeit gegeben.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 12. März 2008 11:23
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Möbel für ein Arbeitszimmer kann man absetzen. Kommt aberv darauf an wie teuer sie sind. Über 1000 € werden sie laut Liste AFA abgeschrieben, unter 1000 € kommen sie in ein Pool und werden 4 Jahre abgeschrieben.


anonym
beantwortet von dolabella am 12. März 2008 11:50
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Es gibt unterschiedliche Einkunftsarten (selbstständig, Gerwerbe, nichtselbstständig, landwirtschaftlich, aus Kapitalvermögen, aus V&V, sonstige). Alles was Du aufwendest, um Einkünfte zu erzielen kannst Du als Unternehmer als Ausgaben mit Deinen Einnahmen verrechnen. Bei Arbeitnehmern verwendet man statt Betriebsausgaben den Begriff Werbungskosten. Eine Verrechnung zwischen Einkunftsarten ist nicht möglich, außerdem akzeptiert das Finanzamt nicht alle Ausgaben als ergebnismindernd. Sofern Deine Möbel Dir helfen, Einkommen zu erzielen, kannst Du deren Kosten den Einnahmen gegenrechnen. Zu beachten ist aber, dass Möbel zu aktivieren sind, dass heißt, Du musst sie in das Betriebsvermögen (oder Dein privates) übernehmen. Die Kosten entstehen also nicht durch die Anschaffung, sondern lediglich infolge der über die Nutzungsdauer anfallenden jährlichen Abschreibungen. Auch dazu gibt es detaillierte Vorschriften vom Finanzamt. Weiterführende Informationen finden sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html


wilde13
beantwortet von wilde13 am 12. März 2008 11:21
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Könnte sein, daß Du Möbel von der Steuer absetzen kannste, wenn Du Dir z. B. in der Wohnung ein Büro einrichtest, weil Du zu Hause arbeiten MUSST.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. März 2008 11:32
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Absetzen kann man rein verbal von Steuer gar nichts, du kannst es nur im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen des Einkommens-Steuerechts steuerlich ansetzen...

Möbel allerdings mit Bestimmtheit nicht, außer berufsmäßige Artikel, wie Telefon usw.

Google mal unter einkommenssteuer und dann findest du eine Menge Antworten..


DerLappeohneRentier
beantwortet von DerLappeohneRentier am 12. März 2008 12:51
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Sie können sich von Frau und Kind absetzen.


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