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Was kann ich tun, wenn sich die Versicherung weigert, zu zahlen?

gefragt von doro23 am 12.07.2007 um 12:50 Uhr

mir wurde ende letztes jahr ein fahrrad aus dem abgeschlossenen keller geklaut. zugang zu dem keller haben nur bewohner meines hauses. trotzdem ist ein abgeschlossenes fahrrad aus dem abgeschlossenen keller geklaut worden. das habe ich meiner versicherung gemeldet und ich bin gegen einbruchdiebstähle versichert. die stellen sich jetzt aber seit fast einem jahr quer, zu zahlen, da die tür keine einbruchsspuren aufweist. ich habe ihnen aber mitgeteilt, dass die tür leicht aufzubrechen ist und auch zwei fahrräder meiner nachbarn geklaut wurden. was kann ich tun, damit die zahlen?


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Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 12. Juli 2007 13:00
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Du könntest dich an den Versicherungsombudsmann wenden, der bei Streitfällen schlichten kann. Wenn du danach googelst findest du sicher die genaue Adresse raus. Der Sitz ist in Berlin soweit ich weiß. Sonst bleibt dir noch eine Zivilklage, solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, könntest du dich darüber von einem Rechtsanwalt beraten lassen.


Dirk Walther
beantwortet von Dirk Walther am 12. Juli 2007 12:55
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Hattet ihr eine Anzeige bei der Polizei gemacht?

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 12. Juli 2007 18:20

Stimmt, unsere Versicherung verlangte einen Nachweis über eine polizeiliche Anzeig.

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 12. Juli 2007 20:19

Hat es was gebracht? Wurde der Schaden danach reguliert?

Kommentar von Ca4380175800475aca4ddf3d46ad6e7esmallDirk Walther am 13. Juli 2007 10:32

Es hat etwas gebracht, rund zwei Wochen hat es gedauert.


vincent
beantwortet von vincent am 12. Juli 2007 13:23
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Hallo Doro. Ich würde Dir vorschlagen folgendes zu machen. Informiere dich ausführlich unter www.versicherungsombudsmann.de.

Je nach Ausgang kannst Du , den Fall , der:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht schildern. Die Anschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn

schildern.

Danach bleibt Dir nur der Klageweg.

Viel Glück


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