mir wurde ende letztes jahr ein fahrrad aus dem abgeschlossenen keller geklaut. zugang zu dem keller haben nur bewohner meines hauses. trotzdem ist ein abgeschlossenes fahrrad aus dem abgeschlossenen keller geklaut worden. das habe ich meiner versicherung gemeldet und ich bin gegen einbruchdiebstähle versichert. die stellen sich jetzt aber seit fast einem jahr quer, zu zahlen, da die tür keine einbruchsspuren aufweist. ich habe ihnen aber mitgeteilt, dass die tür leicht aufzubrechen ist und auch zwei fahrräder meiner nachbarn geklaut wurden. was kann ich tun, damit die zahlen?
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Du könntest dich an den Versicherungsombudsmann wenden, der bei Streitfällen schlichten kann. Wenn du danach googelst findest du sicher die genaue Adresse raus. Der Sitz ist in Berlin soweit ich weiß. Sonst bleibt dir noch eine Zivilklage, solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, könntest du dich darüber von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Hattet ihr eine Anzeige bei der Polizei gemacht?
bommel65 am 12. Juli 2007 18:20 Stimmt, unsere Versicherung verlangte einen Nachweis über eine polizeiliche Anzeig.
Hat es was gebracht? Wurde der Schaden danach reguliert?
Dirk Walther am 13. Juli 2007 10:32 Es hat etwas gebracht, rund zwei Wochen hat es gedauert.
Hallo Doro. Ich würde Dir vorschlagen folgendes zu machen. Informiere dich ausführlich unter www.versicherungsombudsmann.de.
Je nach Ausgang kannst Du , den Fall , der:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht schildern. Die Anschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn
schildern.
Danach bleibt Dir nur der Klageweg.
Viel Glück