Was kann ich tun, wenn ich 3 Monate nach Antragstellung immer noch keine BaföG-Zahlung erhalte?

2 Antworten

Hallo,

war denn alles vollständig??

wenn ja dann gilt das hier:

Hat der Student nach drei Monaten noch immer nichts von der Bafög-Behörde gehört, kann er beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde einreichen. “Normalerweise kommt er dann sehr schnell zu einer Einigung und der Bescheid wird ihm dann relativ schnell zugeschickt.

also es reicht meist schon die Drohung einer Untätigkeitsanklage. das gilt aber nur, wenn nach 3 monaten, nachdem alles vollständig war (also wirklich alles da war, Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Mietvertrag, alle Nachweise etc etc) immernoch kein bescheid oder zahlung da ist.

Es war alles vollständig. Ich habe mich vor 3 Wochen auch nochmal persönlich erkundigt und zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Nachforderungsbescheid erhalten.

@JoeFriday

dann würd ich da aber mal richtig Druck machen. dein studium ist ja schon gefährdert und die Krankheit einer Sachbearbeiterin kann absolut kein Grund sein, dass du kein Geld hast nach der Zeit, wenn du alles vollständig eingereicht hast und das schon vor Monaten...

Wenn klar ist, dass du einen Bafögsatz bekommst, dann gibt es Vorauszahlungen. Die werden dann mit den späteren Sätzen wieder verrechnet (bzw. mit der satten Rückzahlung), aber das geht natürlich auch nicht von heute auf morgen. von daher würde ich da schon Montag richtig Stress machen.

Die können dir sehr wohl sagen, ob du jetzt für februar was bekommst. die wissen das ganz genau. wenn sie dir keinerlei antworten geben, dann scheint das verschleierungstaktik und ist nicht zumutbar.

also du bist dann im Recht und es ist auch keine Spende von denen. du hast einen gesetzlichen Anspruch. also geh da hin und mache so höflich wie möglich, aber so konkret wie nötig Druck.

Drohe mit einer Untätigkeitsklage und setze diese schon mal auf (findet man im Internet, kann auch ein Laie machen)

@comedyla

Quatsch mit Sauce, solche Verfahren finden dann wie bei mir statt nach drei bzw. vier Jahren und helfen weder mir noch dem Amt. Auch die von mir eingebunderen Anwälte verspüren wenig Neigung, sich solchen Aufwand für solch ein mikriges Honorar aufzuhalsen. Tipp: Binde Deinen Bundestagsabgeordneten mit ein, es ist schließlich ein Bundesgesetz, vielleicht hat er einen Draht. Bedenke: Wir sind nicht bei Hartz IV, da werden die Euronen zur Not gleich ausbezahlt. Alles eigentlich ganz einfach im Bereich der Bildung.

Also, bei einem Erstantrag besteht die Möglichkeit einer Abschlagszahlung, danach nicht mehr. Die Ämter haben zudem alle Zeit der Welt und bewilligen sehr selten in den ersten 6 Monaten ab Antragstellung, so meine leidvollen Erfahrungen.