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Was kann ich tun, wenn ein Autoverleih das „bestellte“ Auto zum vereinbarten Tag nicht vor Ort hat?

gefragt von casio2a am 07.04.2008 um 15:07 Uhr

Ich habe bei einem großen Autoverleih für einen Umzug einen Transportwagen gemietet. Nun hat man mir kurzfristig mitgeteilt, dass dieser zu dem vereinbarten Termin aus technischen Gründen an dem Tag leider noch nicht zur Verfügung stehen wird. In der e-mail steht aber nichts davon, dass ich ein Ersatzwagen bekomme. So kurzfristig noch woanders ein Fahrzeug zu mieten wird weitaus teurer werden. Was kann ich tun?


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anonym
beantwortet von Nick34 am 7. April 2008 15:12
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Das Mietdatum ist für den Vermieter verbindlich, da gibt es gar nichts. Falls er dir kein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen kann kannst du von anderer Bezugsquelle ein Fahrzeug mieten und die Mehrkosten, die für dich dadurch entstanden sind bei ihm in Rechnung stellen. Wichtig ist dabei jedoch, dass du dies nicht ohne Absprache tust, d.h. informiere den Vermieter darüber, dass du diesen Schritt einleiten wirst, falls er bis dato (Frist setzen, in deinem Fall kann diese sehr kurz sein, da du das Fahrzeug schnell brauchst. Der Vermieter hat ja auch „kurzfristig“ abgesagt, ist also dbzgl. Nicht schutzwürdig) kein Ersatz besorgt.


anonym
beantwortet von IWoasAlles am 7. April 2008 15:12
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Bei den "großen" gibt es einen höherwertigen Ersatzwagen Lastenesel.

  1. Wichtig dabei, Du hast reserviert und hast eine Bestätigung bekommen, a la wir freuen uns blabla schleim sülz

  2. Nicht zu verwechseln mit "ich habe reserviert und dann wurde mir mitgeteilt, das kein Auto zur Verfügung steht".

Wenn 1. zutrifft, dann anrufen, freundlich sein und meistens bekommen die immer noch von einer anderen Station ein Auto her. Kommt die Autovermietung immer noch günstiger als Dir die Differenz zwischen Ihrem Angebot und dem Angebot der Konkurrenz zu zahlen.


Ash Baker
beantwortet von Ash Baker am 7. April 2008 15:28
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Vermutlich hast diesbezüglich einen Vertrag unterschrieben! Wenn nicht gibt Nick34 die korrekte Antwort da bei nicht schriftlichem Vertrag allfällige Schutzbestimmungen des Vermieters diesbezüglich hinfällig sind! Falls doch solltes du die AGB durchlesen damit du nicht ins Messer läufst!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. April 2008 15:10
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Die kulante Regelung sieht in der Regel vor, dass du ein nextgrößeres Auto zum selben Preis bekommst.




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