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Was kann ich tun wenn das Arbeitsamt am Monatsanfang zu spät Zahlt?

gefragt von dine301dine301 am 31.01.2008 um 12:43 Uhr

Ich musste einen Fortzahlungsantrag stellen,das arbeitsamt hat ihn am 29.1.bewilligt und heute bekomme ich gesagt das es noch 5 tage dauern kann bis das geld kommt!!!den antrag habe ich vor ca.2,5 wochen abgegeben!ich habe 2 kinder und muss meine sachen bezahlen darf das arbeitsamt sich so viel zeit lassen????


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. Januar 2008 12:47
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Man kann sich zwar beschweren, aber von Verugszinsen und Gebührenerstattung für stornierte Dauueraufträge wollen die i.d.R. nichts hören! Wende dich direkt an deinen Leistungs-Sachbearbeiter, der die Geld-Bescheide unterschrieben hat. Ansonsten beim Amtsleiter und wenn das nichts hilft, gest Du zum anwalt und geschreitest den Rechtsweg.


anonym
beantwortet von anjanni am 31. Januar 2008 12:47
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Ob sie es dürfen oder nicht - es gibt Abläufe, die man nicht beliebig beschleunigen kann.

Du kannst nur zu allen, die Geld von Dir bekommen, hingehen und die Situation erläutern. Vermieter und ähnliche Leute werden auch noch drei oder vier oder fünf Tage warten, wenn du das nicht dauernd machst.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Januar 2008 12:48
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die bearbeitungszeit ist angemessen, du wirst nicht der einzige antragsteller sein.

brauchst du dringend geld, lass dir einen vorschuss auszahlen.

der wird dann mit der nächsten überweisung verrechnet.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 31. Januar 2008 12:49
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Wenn du ganz dringend das Geld brauchst, geh zum Amt und sag es ihnen. Sie können dir auch eine Art Abschlag per Scheck geben. Das wird dann später verrechnet. Viele Ämter sträuben sich dagegen, aber die Möglichkeit besteht bei dringenden Fällen.


wim50
beantwortet von wim50 am 31. Januar 2008 15:02
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Es ist keine Frage, ob sie es dürfen, sondern die, wie es organisiert ist. Und wenn das Geld am 30./31. auf ALLEN Konten ankommen soll, muss es rechtzeitig angewiesen werden. Es gibt in der Software monatlich festgelegte Termine, meist um den 25. des Monats. Wer da nicht mit dabei ist, kommt in die nächste Runde. Natürlich nicht einen ganzen Monat später, angewiesen wird dann 1x jede Woche. Also ist die Auskunft mit 5 Tagen Verspätung durchaus plausibel.


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