Also eine Mieterin hat ein Fenster, welches direkt neben einem Fenster einer Nichtraucherin liegt. Nun ist die Mieterin Nichtraucherin und ihre Nachbarin raucht immer aus ihrem Fenster. Der Qualm zieht somit ständig in das Fenster der Nichtraucherin, die dies allerdings nicht wünscht, da es durch das passive Rauchen auch ihre Gesundheit belastet. Nun möchte ich gerne wissen ob und wenn ja welche Maßnahmen sie ergreifen könnte.
Wohnung:
Rauchen in den eigenen vier Wänden ist erlaubt. Es ist als Konsequenz freier Willensentscheidung, als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, gestattet.
Balkon:
Da der Balkon mit zur gemieteten Wohnung gehört, ist auch hier das Rauchen erlaubt, entschieden die Amtsgerichte (AG) Bonn und Wennigsen. Nachbarn, die durch aufsteigenden Rauch belästigt werden, haben in der Regel keinen Unterlassungsanspruch gegen den Raucher. Das gilt auch, wenn Mieter am offenen Fenster rauchen und die Zigarettengerüche in die darüber liegende Wohnung ziehen.

Fordere sie höflich zur Unterlassung. Ein 2. Mal evtl. schriftlich. Der 3. Akt wäre die Mietkürzung, nach Vorabinfo an den Vermieter.
fabienne1997 am 11. August 2008 14:54 mit Mietkürzung wird sie nicht weit kommen...ausm Fenster zu rauchen verstößt ja nicht gegen irgendwelche Regeln...
Pestopappa am 11. August 2008 14:56 Es ist aber eine durch MITMIETER ausgeübte Belästigung... Der VM soll sie , so die dir. Kommun. nichts bringt ermahnen. Sonst, so es regelmäßig ( das machen Raucher ja... ) würde ich die Miete kürzen...

Mach das Fenster zu! Da kommen noch andere Sachen rein, die die Gesundheit belasten!
vollimleben am 11. August 2008 14:57 DH

Ich fasse es nicht, wo bleibt das letzte bisschen Toleranz?
Tabakrauch riecht nicht gut und ist nicht gesund, aber sollen die Raucher alle in Ghettos verbannt werden?
Wenn es stört - Fenster zu - Basta
Genau soll der Raucher einfach mit Fenster zu rauchen dann gibt es auch kein Problem.
marvodo am 12. August 2008 10:18 Schade, dass es kein DH für Antwortkommentare gibt.

in meiner wohnung darf ich wohl rauchen wo ich will, soll sie doch ihr fenster zumachen
Du könntest den Vermieter auffordern die Emissionsquelle zu beseitigen. Bei Gerüchsbelastung gibt es Gerichte die besagen 10% Mietminderung ist angemessen. Wenn es auch noch gesundheitsschädlich ist kann man bestimmt auch noch Anzeige wegen Körperverletzung machen. Die absolut einfachste Methode erscheint mir aber der Nachbarin Dein Problem zu erläutern und drauf bauen das Sie einfach aus einem anderen Zimmer qualmt.
vollimleben am 11. August 2008 14:58 Ich hoffe das ist dein "Otto"und nicht dein "Ernst"
monja1995 am 11. August 2008 15:05 Und was macht man mit den Autos, die unterm Fenster vorbei fahren und sogar noch übler stinken und lärmen und gesundheitliche Schäden hervorrufen können?
Mein Tipp: Ganz allein auf eine einsame Insel ziehen

mit ihr reden und sie bitten darauf zu achten das sie woanders hinbläst...ansonsten nichts... das Nichtrauchergesetz verbieten nicht aufm Balkon/Fenster zu rauchen

Bevor man Maßnahmen ergreift, könnte man es ja noch mal mit einem netten Gespräch versuchen.

Gar keine!Das wäre ja nun zu kleinlich!Dann soll die Nachbarin das Fenster in der Zeit eben zu Machen!Man kann Alles übertreiben!
Rechtlich kann man nicht dagegen tun, denn sie darf in ihrer Wohnung rauchen soviel sie will. Möglicherweise weiß sie auch gar nicht, dass das ausgerechnet ins Fenster eines Nichtrauchers zieht, was natürlich ärgerlich ist. Ich würde immer beim ersten Geruch schnell zu machen und dann wieder auf, sie wird ja hoffentlich nicht Kette rauchen.

Zu versuchen, mit ihr ein vernünftiges Gespräch zu führen, ist sicher zunächst der beste Schritt. Eine Mietkürzung durchzusetzen, könnte schwierig sein, da dazu eine erhebliche Geruchsbelästigung notwendig wäre. Rauch darf "nicht regelmäßig und in konzentrierter Weise" in die Wohnräume eines Nachbarn ziehen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02).

mach doch einfach dein Fenster zu ! Raucher sind auch nur Menschen !
DH
DH