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Was kann ich machen ich habe mir ein Auto gekauft, doch die reparaturen die man noch machen...

gefragt von Melly87 am 26.06.2009 um 9:14 Uhr

musste, von der ich auch nix musste, will der Verkäufer nicht zahlen. Die Werkstatt hat gesagt, der Querlenker ist kaputt und haben das gerichtet für 300 € und dann ist noch was am Öl und das kostest 600 €. Der verkäufer will es aber nicht zahlen was kann ich da machen?? eine kaufvertrag habe ich von dem bekommen und er hat auch gesagt, wenn was ist kann ich mich melden und jetzt so.

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Werkstatt x 397 Auto Kauf x 6

badewasser
beantwortet von badewasser am 26. Juni 2009 09:15
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normal, steht in einem kaufvertrag, wie gesehen, verkauft. sprich, man kann dann auch nichts mehr dran machen. du hättest dein 12tägiges rückgaberecht gelten machen können, halt vor den reparaturen wobei ich nicht weis, ob das bei gebrauchten sachen auch so ist.

Kommentar von Auskunft am 26. Juni 2009 09:34

Was ist denn ein 12tägiges Rückgaberecht?

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 26. Juni 2009 09:37

14tage meinte ich. hatte mich verschrieben und zu spät gemerkt

Kommentar von Auskunft am 26. Juni 2009 09:38

Man hat doch nicht bei jedem Vertrag ein 14-tägiges Rückgaberecht.

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 26. Juni 2009 09:43

bei neuen sachen schon....und wenn du lesen kannst, habe ich geschrieben, das ich mir bei gebrauchten nicht sicher bin

Kommentar von Auskunft am 26. Juni 2009 10:15

Nein, auch bei neuen Sachen hast Du kein generelles 14-tägiges Rückgaberecht.


anonym
beantwortet von marry81 am 26. Juni 2009 09:16
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naja ich würd mal im Kaufvertrag schauen ob da irgendwas steht wegen Mängel, wenn z.b. drin steht keine Mängel vorhanden kannst du gegen angehen soweit ich des weiß.


anonym
beantwortet von MarioundAnja am 4. Juli 2009 01:10
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Hast du die Mängel bereits beheben lassen oder vorab mit dem Verkäufer gesprochen? Hast du den Wagen beim Händler oder Privat gekauft? Was sagt dein Kaufvertrag? "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des unter genannten Fahrzeugs keine Gewährleistung" ??? Wenn dieser Satz drin steht und du hast den Vertrag mit deiner Unterschrift anerkannt wirst du von dem kein Geld sehen es sei denn du hast ne schriftliche Gebrauchtwagengarantie von ihm!? Ebenso muss man hier aber auch sehen ob die aufgeführten Mängel eine Gefahr für Leib und Leben darstellt? Wenn dies nicht der Fall ist wird er nichts zahlen. In den meisten Fällen ist es besser mit dem Verkäufer vorher zu reden. Viele bieten an die Mängel zu beheben oder zahlen die Reparatur, was ich mir dann aber schriftlich geben lassen würde damit ich im nachhinein nicht auf den Kosten sitzen bleibe ;o)


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