Nachdem ich am Freitag eine Fristgemäße Kündigung an eine AN übergeben habe, hat sie sich heute am Montag den ersten Arbeitstag der Kündigungsfrist krank gemeldet. gibt es Möglichkeiten einer fristlosen Entlassung?

Warum willst Du die AN fristlos kündigen??
Hast Du irgendwelche Beweise, daß sie nicht krank ist, oder bist Du nur zu geizig die Lohnfortzahlung abzudrücken??
Die Reaktion ist nicht gerade die feine englische, passiert aber oft. Die Kündigung ist wirksam, sie ist halt nur die restliche Zeit krank. Ärgerlich aber zulässig.

nö ... ihr ist es auf den magen geschlagen ... völlig normal ... erst recht in der heutigen wirtschaftskriese ...
1hoss43 am 8. Dezember 2008 22:29 Richtig! DH!

Das kommt schon mal vor das ein Arbeitnehmer meist aus Frust "plötzlich" krank wird. Da kannst Du gar nichts machen. Die Kündigung ist ausgesprochen und dann laß es so wie es ist......

Entschuldige bitte,
aber ehrlich 1mal gesagt - hast Du 1mal auf den Kalender geschaut?
Jo, ich brauch nicht auf den Kalender. ich wiß das ich heute Geburtstag habe.
Shanadoo am 8. Dezember 2008 22:39 Ich meine, dann weisst Du ja auch bestimmt, was ist in etwas mehr wie zwei Wochen.
War das notwendig wirklich unmittelbar vor WEIHNACHTEN!?
krankheit ist kein kündigungsgrund.. aber das solltest du als chef wissen, oder
sunpoint am 8. Dezember 2008 22:21 Da irrst Du aber gewaltig... nur im dem Fall ist es keiner mehr weil schon eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine Kündigung rechtfertigen. Dem Arbeitgeber ist in einem solchen Fall nicht zuzumuten, die zweijährige Krankheitsphase mit befristet eingestellten Arbeitskräften zu überbrücken, so entschied das hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 13. März 2001 – 2/9 Sa 1288/00) einen Fall, der relativ typisch für solche Konstellationen ist.
Entscheidend für die juristische Bewertung solcher Fälle ist immer die negative Gesundheitsprognose zum Zeitpunkt der Kündigung. Der Bildung einer negativen Prognose steht dabei nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln aus dem Jahre 2007 nicht entgegen, dass die Fehlzeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhen. Solche verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine gewisse Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen. Man muss aber mit mit Gewissheit davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen zukünftig nicht mehr ausüben kann.
(ich entschuldige mich für meine, weiter oben gemachte paschalisierte aussage!)
Guppy194 am 8. Dezember 2008 22:36 @isalein: du hast bei Deiner Kommentierung oben sicher nur eine normale Erkrankung, wie sie eben mal vorkommt gemeint; deswegen kann man nicht gekündigt werden; die Gründe für eine Kündigung wegen Krankheit müssen doch sehr umfangreich und von der Norm abweichend sein;
jep, so war es gemeint, danke dir fürs verstehen!
sunpoint am 8. Dezember 2008 22:41 Ein Arbeitgeber braucht doch nicht wegen Krankheit kündigen, sondern nur kündigen. Die Krankheit bietet keinen Schutz vor Kündigung.....
ich habe nicht geschrieben, dass eine krankheit vor eine kündigung schützt.. ich sagte: eine krankheit ist kein grund für eine kündigung!! oder warum willst du jetzt fristlos kündigen?

Nein, außer er/sie hat wirklich was ausgefressen
DH
von mir auch DH
Die Krankheit gibt es schon manchmal.....eine "akute Entlassungsentzündung".
Vor allem, so eine vorgezogene Weihnachtsüberraschung würde mir auch auf den Magen schlagen!
Man muß es immer von 2 Seiten sehen. Wir wissen doch gar nichts. Vielleicht ist sie dem Arbeitgeber auch auf den Magen geschlagen
@1hoss43 Darauf hatte ich versucht, hinzuweisen in meiner Antwort.