gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Was kann ich gegen Ruhestörung von den Nachbarn tun?

gefragt von eisbonboneisbonbon am 16.04.2008 um 17:45 Uhr

Ich wohne in einem Rückgebäude zum Hinterhof von insgesamt zwei Häusern. Wenn es wärmer wird, haben Nachbarn die ich noch nicht identifizieren konnte bei geöffnetem Fenster tagsüber laut Sex. Mich stört es - was kann ich dagegen tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

wohnen (3365)
Nachbarn (187)
ruhestoerung (46)
ähnliche Fragen

Reply


freefree
beantwortet von freefree am 16. April 2008 22:37
4x
Thumb_up

erst identifizieren und dann mal freundlich drauf ansprechen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. April 2008 17:48
3x
Thumb_up

hin gegeh klingeln und der Freude Ausdruck verleiehen, dass sie viel Spaß bei der schönsten Nebensache haben, aber es wäre schön, wenn sie ihre Freude doch mehr für sich behalten würden, weil schon die Kinder den Gedanken haben, dass dort jemandem Wehgetan wird, wegen den Geräuschen..


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 16. April 2008 17:46
1x
Thumb_up

Wenn du sie identifiziert hast, geh hin und klingel mal! Oder brüll laut ausm Fenster!


anonym
beantwortet von RogerThat am 16. April 2008 17:47
1x
Thumb_up

ruf doch die Polizei


dragon100
beantwortet von dragon100 am 16. April 2008 17:47
1x
Thumb_up

lol..die Frage vorhin...war das Dein Nachbar?




Kommentar von Ede418f4619e969fcffe698bc9b140a3smalleisbonbon am 16. April 2008 17:48

lach nein bei ihm ist es ja nachts bei mir tagsüber... :/

Kommentar von cigaM am 16. April 2008 17:49

;-)) das ging mir auch gerade so durch den kopf ~gg~


Baiana
beantwortet von Baiana am 16. April 2008 17:48
1x
Thumb_up

Tagsüber sollte das eigentlich in Ordnung sein. Angenommen sie hätten ein Kind, das schreit, dann müsstest Du das ja auch hinnehmen. Solange sie sich an die normalen "Ruhezeiten" halten kannst Du, glaub ich, nichts unternehmen.


anonym
beantwortet von OSQuest am 16. April 2008 17:50
1x
Thumb_up

Sex – das ist das durch die Evolution angestrebte Verhalten, dagegen sollte du nichts tun, allenfalls was damit und dafür.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 16. April 2008 18:01
1x
Thumb_up

Versuche sie zu indentifizieren und spreche sie dann darauf an.


anonym
beantwortet von AALFI am 16. April 2008 18:15
1x
Thumb_up

Mach das Fenster zu!


anonym
beantwortet von cigaM am 16. April 2008 17:47
0x
Thumb_up

Wenn es sich tatsächlich um Sex handelt, vielleicht noch in der Öffentlichkeit, würde ich mal das zuständige Ordnungsamt informieren. Ansonsten kannst du beim Vermieter eine Mietminderung machen, auch wenn er nicht direkt für die Ruhestörung zuständig ist.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 16. April 2008 19:15
0x
Thumb_up

Sprech mit dem Vermieter und beschwere dich,bei Fortbestand Mitminderung andeuten.


anonym
beantwortet von tinimini am 4. Juli 2008 14:08
0x
Thumb_up

Das kann für diese Sexlustigen sehr teuer werden,da Überlauter Sex verboten ist .Laut einem Gerichtsbeschluss.Kam mal im Fernsehn bei einer Reportage.


FrMueller
beantwortet von FrMueller am 18. August 2008 17:26
0x
Thumb_up

Meine Nachbarin hatte vor ein paar Monaten das gleiche Problem mit ihren Hausbewohnern...bis sie dem betreffenden Paar einen sehr netten Brief schrieb. Es folgte sogar von der Gegenseite eine Entschuldigung und daß es ihnen gar nicht mal bewußt war, daß auch andere Bewohner ihre Geräusche hören würden. Seitdem herrscht dort absolute Ruhe.

Die Nachbarin versuchte zuerst, das Problem bei Hausverwaltung und Vermieter anzubringen - leider vergeblich, denn keiner der beiden wollte mit einer solch peinlichen Angelegenheiten etwas zu tun haben.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Seid ihr mit euren Nachbarn zufrieden ?

    Wie kann ich die Nachbarn der nächtlichen Ruhestörung überführen?

    fanfare



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.