Frage von ixotldur 27.02.2012

Was kann ich dagegen tun (Mietrecht)

  • Hilfreichste Antwort von albatros 28.02.2012

    Dieser Zustand entspricht nicht der gesetzlichen Pflicht des Vermieters, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten, das wäre aber eine seiner Hauptpflichten aus dem Mietvertrag. Da du dir diesen Zustand über solch langen Zeitraum hast gefallen lassen, ist dein ansonsten mögliches Mietminderungsrecht verfristet, d.h., es ist nicht mehr anwendbar. Du kannst nur immer wieder anmahnen, den ZUstand zu verändern. Suche Rat beim Mieterverein, was du sonst tun kannst um abzuhelfen.

  • Antwort von Flitzpiepje 27.02.2012
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hülle Dich in Deinen Bademantel und warte bis er fertig ist. Dann duscht Du in aller Ruhe. Eigentlich ist der Vermieter dafür zuständig. Wenn das warme Wasser aus einer Therme im Keller kommt und somit über die Heizung erhitzt wird, dann reicht meist eine neue Einstellung der Warmwasserpumpe. Schreibe ihn doch diesbezüglich einmal an.

  • Antwort von ciadraine 27.02.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich denke du solltest mal mit deinem Vermieter sprechen. Es ist eigentlich unüblich, dass in einer Mietwohnung so etwas passiert. Vielleicht hilft ein Warmwasserzubereiter im Bad?

  • Antwort von huegelchen 27.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mit dem Vermieter reden. Er sollte ein Niederdruck-Durchlauferhitzer oder ähnlich einbauen.

  • Antwort von didis 27.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Kann Dein Vermieter da nichts machen? Das Problem muss doch mit einer Reparatur zu lösen sein.

  • Antwort von meister61 28.02.2012

    helfen sie dem Vermieter den Mangel schriftlich mit Nachweis mit. Setzen sie ihm eine Frist von 14 Tagen zur Mangelbeseitigung. Mindern sie die Miete, da so ein duschen nicht möglich ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, dass ohne die Dusche das Bad nicht nutzbar ist. Ein nicht nutzbaren Raum brauchen sie auch nicht bezahlen. Rechnen Sie daher die Quadratmeter des Bades gegen die Gesamtfläche der Wohnung und aus dem Ergebnis ermitteln sie die Mietminderung, indem sie das Ergebnis durch die Miete teilen.

  • Antwort von johnnymcmuff 27.02.2012

    ich hab auch kein bock das wir einen duschplan im haus machen. Kann ich da irgendwas tun?

    Man sollte sich schon einig werden mit dem Nachbarn,wenn man das nicht will kann man immer noch woanders hinziehen :-)

  • Antwort von Memmenie 27.02.2012

    duscht zusammen ;-) dann ist genug druck da :-D

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