Was kann ich dagegen tun (Mietrecht)
vor 1 1/2 Jahren habe ich einen Nachbarn über mir bekommen, nun ist es seit dem täglich so, das es ein Wettkampf ist zuduschen. Da ich unterschiedlich duschen muss, nach der arbeit und 2x wöchentlich abends nach dem Sport, habe ich meist das glück, dass wenn ich unter der dusche stehe mein Nachbar oben auch Wasser braucht . dann bekomme ich aus meinem Duschkopf nur eine kleine menge kaltes Wasser. und reg mich jedes Mal darüber auf. Wir haben eh schon kein druck in den Leitungen aber das nervt ungemein, ich hab auch kein bock das wir einen duschplan im haus machen. Kann ich da irgendwas tun?
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Dieser Zustand entspricht nicht der gesetzlichen Pflicht des Vermieters, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten, das wäre aber eine seiner Hauptpflichten aus dem Mietvertrag. Da du dir diesen Zustand über solch langen Zeitraum hast gefallen lassen, ist dein ansonsten mögliches Mietminderungsrecht verfristet, d.h., es ist nicht mehr anwendbar. Du kannst nur immer wieder anmahnen, den ZUstand zu verändern. Suche Rat beim Mieterverein, was du sonst tun kannst um abzuhelfen.
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Hülle Dich in Deinen Bademantel und warte bis er fertig ist. Dann duscht Du in aller Ruhe. Eigentlich ist der Vermieter dafür zuständig. Wenn das warme Wasser aus einer Therme im Keller kommt und somit über die Heizung erhitzt wird, dann reicht meist eine neue Einstellung der Warmwasserpumpe. Schreibe ihn doch diesbezüglich einmal an.
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ich denke du solltest mal mit deinem Vermieter sprechen. Es ist eigentlich unüblich, dass in einer Mietwohnung so etwas passiert. Vielleicht hilft ein Warmwasserzubereiter im Bad?
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Mit dem Vermieter reden. Er sollte ein Niederdruck-Durchlauferhitzer oder ähnlich einbauen.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Kann Dein Vermieter da nichts machen? Das Problem muss doch mit einer Reparatur zu lösen sein.
Kommentar von johnnymcmuffjohnnymcmuff 27.02.2012Keine Reparatur sondern Sanitärinstallateur rufen,der weiß Rat.
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helfen sie dem Vermieter den Mangel schriftlich mit Nachweis mit. Setzen sie ihm eine Frist von 14 Tagen zur Mangelbeseitigung. Mindern sie die Miete, da so ein duschen nicht möglich ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, dass ohne die Dusche das Bad nicht nutzbar ist. Ein nicht nutzbaren Raum brauchen sie auch nicht bezahlen. Rechnen Sie daher die Quadratmeter des Bades gegen die Gesamtfläche der Wohnung und aus dem Ergebnis ermitteln sie die Mietminderung, indem sie das Ergebnis durch die Miete teilen.
Kommentar von KinnearKinnear 28.02.2012Schwachsin, der Raum ist trotzdem Nutzbar!
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ich hab auch kein bock das wir einen duschplan im haus machen. Kann ich da irgendwas tun?
Man sollte sich schon einig werden mit dem Nachbarn,wenn man das nicht will kann man immer noch woanders hinziehen :-)
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duscht zusammen ;-) dann ist genug druck da :-D
Kommentar von ixotldurixotldur 27.02.2012nicht hilfreich aber lustig
Kommentar von MemmenieMemmenie 27.02.2012ja ich weiss ;-) Sorry, mir fiel nix anderes blödes ein .
Zitat:" Hülle Dich in Deinen Bademantel und warte bis er fertig ist "
. . . genau . . . . super Antwort:-)
du bist sowas von daneben , lass es doch endlich mal sein, hier die leute so massiv zu beleidigen. wer oder was bist du, solche doofen antworten zu geben???