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was kann ich als arbeitnehmer absetzten?

gefragt von ruud00 am 27.05.2007 um 12:54 Uhr

kann mir jemand tipps geben was ich als singel..von steuern absetzten könnte.wer hatt erfahrung in diesem gebiet.



Reply


Solf
beantwortet von Solf am 27. Mai 2007 13:52
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Also , dass du Single bist wundert hier wohl niemanden.. !!! Heute schon Lotto gespielt ? Setz doch das blöde Lottospielen ab.. und es wird dir massiv und schleinigst viel besser gehen !!

Kommentar von wiele am 27. Mai 2007 17:23

Kaum stellt einer mal eine normale Frage, wird er "verhauen"?
Deine Antwort passt nicht recht zur Frage!
Gruß wiele

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 28. Mai 2007 16:22

Hast ja recht.. sorry wiele !


anonym
beantwortet von korfiote2008 am 27. Mai 2007 13:01
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Moin, absetzen kannst du alles, was mit deiner Erwerbstätigkeit in Zusammenhang steht, angefangen bei Fahrtkosten zur Arbeit, Berufsbekleidung, Kontoführung, du mußt nur begründen können, daß du die Ausgaben gemacht hast, um dein Einkommen zu sichern. Weiterhin "mußt" du eine Haftpflicht-, Unfall- usw Versicherung haben. Ohne die kannst du halt nicht existierten, oder halt - so. - dein Einkommen nicht sichern. Ganz einfach. Spenden werden extra berechnet, nur immer Belege aufheben. korfiote2008

Kommentar von Regenmacher am 27. Mai 2007 13:06

Berufsbekleidung? Welche denn, da bin ich aber neugierig. Kontoführung? Hat doch mit dem Beruf nichts zu tun. Braucht er doch auch, wenn er nicht arbeiten würde.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Mai 2007 13:44

ein schlosser z.bsp. der seine berufskleidung kauft, wäscht und repariert kann die kosten absetzen. eine bankkauffrau z.bsp. nicht, weil deren kleidung nicht ausschließlich berufsbedingt ist. sie kann ja ihre kostüme auch in er freizeit tragen.

kontoführung deshalb, weil man ein konto braucht worauf der lohn einegeht. deshalb auch nur ein pauschbetrag von 16 euro.


anonym
beantwortet von kbra01 am 27. Mai 2007 14:14
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Das "Von-der-Steuer-Absetzen" bedeutet für Otto-Normalverbraucher nicht, daß der Geldbetrag, der im Einkommensteuerjahresausgleichsantrag als Aufwendungen angegeben wird, auch in voller Höhe zurückerstattet wird. Es wird vielmehr die Bemessungsgrundlage zur Besteuerung korrigiert.

Dabei hat der Steuerpflichtige resultierend aus Nichtselbständiger Arbeit sowieso schon einen Freibetrag, ohne daß alles extra angegeben werden muß. Will man mehr Geld vom Fiskus zurück, sollte man genau überlegen, was man angibt.

Es soll laut Erläuterungsbeiblatt zu Anlage AV (Altersvorsorgeaufwendungen) die "Doppelbegünstigung" ausgeschlossen werden. So kann es sein, daß man plötzlich in eine höhere Bemessungsgrundlage (Steuerklasse) kommt, sollte man "Riesterrente" steuerlich absetzbar machen wollen. Hier streut der Gesetzgeber mehr oder weniger bewußt mißverständliche Informationen. Nur ein Experte kennt sich da noch aus.


Moltobene
beantwortet von Moltobene am 27. Mai 2007 16:39
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Kaufe dir den "Kleinen Kontz 2007" im Buchgeschäft.Kostet 8,95€.Dort findest du alles.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Mai 2007 12:58
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Da gibt es für einen Arbeitnehmer nicht mehr viele Möglichkeiten. Antworten dazu gibt es hier: http://www.steuernetz-forum.de/





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