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Was kann ich alles steuerlich absetzen?

gefragt von SenorSebz am 23.04.2009 um 17:33 Uhr

Hallo, hab morgen früh ein Termin bei nem Steuerberater, leider hab ich mich letztes Jahr zu sehr auf ihn verlassen und ne Menge Geld verschenkt. Meine Fahrtkosten machen das meiste aus. Fahre jede Woche ca. 440Km. Was kann ich noch alles absetzen`? -Reinigungskosten (Dienstbekleidung)? -Telefonkosten?

hat sonst noch jemand Vorschläge? -Notebook hab ich schon vor 2 Jahren abgesetzt (geht ja nur alle 3 Jahre)

Danke

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Finanzen x 23.678 Steuern x 2.924

Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 24. April 2009 10:10
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Maximal das, was Du GEZAHLT hast.

Nimm alles mit an Belegen, was auch nur entfernt nach Finanzamt riecht und überlass alles weitere dem Berater.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 23. April 2009 18:47
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Absetzbar sind ferner noch Kontoführungsgebühren in Höhe von 16,-- € /Jahr. 50 % der privaten Unfallversicherung- nur deiner nicht dr von deinen Kindern- die anderen 50 % deiner Unfallversicherung sind Vorsorgeaufwendungen, Berufsrechtsschutz und evt. Berufshaftpflicht. Dienstkleidung wird sehr eng gesehen - nur wenn du die Sachen wirklich nicht an einem anderen ort anziehen kannst (der Anzug des Direktors gehört z.B. nicht zur Dienstkleidung) und damit ergibt sich auch das nur ganz selten Reinigungskosten anerkannt werden. Noch ein Tip zu den Haushaltnahen Dienstleistungen für alle: Die Lohnkosten z.B. des Elektrikers der den Ofen anschließt müssen separat ausgewiesen sein, denn nur die werden berücksichtigt und die Rechnung muss überwiesen werden (Kontoauszug gehört an die Rechnung) Bei Bargeld gibts leider gar nichts. Und wer ein Gerät reparieren lässt sollte peinlichst darauf achten, das das Gerät nicht die Wohnung verlässt. Passiert das sehen viele FA das nicht mehr als Haushaltnahe Diensleitungen. Absetzen kannst du auch Lehrgänge die du selbst bezahlen musstest und die im Zusammenhang mit deinem Beruf stehen. Außerdem als Sonderausgaben in der Rubrik Vorsorge Unfall-, Haftpflicht- Private Krankenversicherung, Risikolebensversicherung und Lebensversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden, mindestens 12 Jahre Laufzeit haben und nicht fondsgebunden sind.

Hoffe ich habe nichts vergessen und dir geholfen.


anonym
beantwortet von nemo13 am 23. April 2009 18:33
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Ergänzung zum Notebook :

Es gibt keinen Pflichtabstand von drei Jahren. PC und Zubehör werden über drei Jahre hinweg "abgeschrieben", das heisst, vom Kaufpreis wird jedes Jahr ein Drittel als Werbungskosten angesetzt. Zu berücksichtigen ist, dass ohnehin nur 50 % abzugsfähig sind, die andere Hälfte wird der Privatnutzung zugerechnet. Sollte man dem FiA glaubhaft machen können, dass man schon nach einem Jahr ein weiteres Gerät zur beruflichen Nutzung braucht (schwierig), dann beginnt für dieses Gerät mit dem Kauf auch der Dreijahreszeitraum.


anonym
beantwortet von nemo13 am 23. April 2009 18:16
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Im Prinzip gibt es drei Gruppen :

  • Werbungskosten (alles, was mit dem Beruf zu tun hat), diese sind nur beispielhaft im Gesetz aufgezählt, also ist Fantasie gefragt (z.B. Fahrten zur Arbeit, Auswärtstätigkeit, Arbeitsmittel, Berufsbekleidung, beruflich veranlasster Umzug, anteilige Beiträge für Unfall- und Rechtsschutzversicherung, Büromaterial, Steuerberatungskosten und vieles andere)
  • Sonderausgaben (z.B. bestimmte Spenden, bestimmte Versicherungsbeiträge ...)
  • außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Bestattungskosten, Behinderten- und Pflegepauschbeträge).

Die letzten beiden Gruppen erfassen nur private Ausgaben, die im Gesetz genau aufgelistet sind.

Eine Sonderrolle spielen die sog. haushaltsnahen Dienstleistungen, das sind Arbeiten von Firmen an und im Haus bzw. der Wohnung (hier gibt es sehr detaillierte Regelungen, die man beachten muss) und die Kinderbetreuungskosten, die je nach Familienlage und Alter des Kindes entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben sein können oder aber überhaupt nicht abzugsfähig sind.

Was viele vergessen oder nicht wissen : auch die in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters enthaltenen Kosten für Hauswart, Müllabfuhr, Winterdienst, Gebäudereinigung und ähnliches sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig.

Das alles liest sich noch recht einfach. Zu beachten ist, dass es für viele dieser Dinge genaue Festlegungen für den Nachweis gibt.


Tremor
beantwortet von Tremor am 23. April 2009 17:41
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Du kannst alle aussergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen. (Wenn Du in der Kirche bist auch die Kirchensteuer). steht aber auch alles in dem Beiblatt, welches dem Antrag beiliegt.


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