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Was kann ich alles in Rechnung stellen?

gefragt von Sandy19Sandy19 am 24.04.2009 um 11:24 Uhr

Es geht mal wieder um meine ehemalige Cheffin, da ich ja nächste Woch einen Termin beim Anwalt haben, suche ich ja sämtliche Unterlagen und alles zusammen. Ich habe jetzt auch schon Überziehungszinsen, Mahngebühren, Rückbuchungsgebühren, Stadtwerke ( Sperrkossten Strom, Inkasssokosten, Entsperrkosten Stromzähler), alles aufgeschrieben und rausgesucht, habe ich irrgendwas vergessen? Kann ich sonst noch was in Rechnung stellen? Wie sieht es aus mit der Allianz-Versicherungen, kann ich die komplett in Rechnung stellen, da ich die nun mal garnicht zahlen konnte (nicht mal ansatzweise)? LG

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Recht Geld Anwalt x 1

flamingstar
beantwortet von flamingstar am 24. April 2009 11:25
1x
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Nimm getrost alles mit zum Anwalt, er sagt dir dann schon, was er brauchen kann.


anonym
beantwortet von jockl am 24. April 2009 11:41
0x
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Hier ist angeraten, alles nur erdenkliche in Rechnung zu stellen, denn gerichtsanhängig ist die "Kiste" ja schon. Und Kürzungen werden wg. Bestreiten der Berechtigung der Forderungen immer vorgenommen.



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