Hallo Leser,
ich habe das oben beschrieben vor, da ich in meinem alten Job, welchen ich nach meiner Abgeschlossenen Facharbeiterprüfung nicht mehr mit großem interesse und in meinen Augen keiner großen Zukunft ausüben möchte. Nach der Prüfung war ich 4 Jahre lang Berufstätig und bin seit einen guten Monat Arbeitssuchend. Habe mir nun überleg eine neue Ausbildung zu beginnen und auch schon einen Betrieb, welcher mich ausbilden würde.
Nun nochmal die Frage, ich habe nicht viel Infos finden können, welche finanzielle Unterstützung ich erhalten kann.
Bavög/ Kindergeld /Wohngeld
Zu mir: Bin Morgen 25 / wohne bei meinen Eltern im Haus in meiner eigenen Wohnung / habe eine fahrstrecke dann zum Betrieb von täglich 54 km
Würde mich über Infos freuen und es wäre super wenn ich auch gleich sagen wo ich das dann beantragen kann.
danke im Vorraus Frank Hering
Keine, weil du grundsätzich eine Ausbildung hast und bei einer zweiten Ausbildung nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ausbildung ohne Ende auf Kosten des Steuerzahlers geht also nicht.

Hi, nochmal Frank! Weiß nicht, wie Deine Situation jetzt aussieht?! Grundsätzlich: Eine Zweitausbildung ist komplett steuerlich absetzbar!!!!!!!!!! Unter einer Bedingung: Wenn Du eine eigene Firma hast! Geh bitte in den Buchladen und kaufe den "Großen Konz". Da stehen alle legalen Steuertricks drin und die sind lustig zu lesen! :-) Und heb den Bon auf! Brauchst Du fürs Finanzamtund wird Deine beste Investition werden! --- Vorschlag: Mach einen Mietvertrag mit Deinen Eltern, ein Raum sollte ein beruflich nutzbarer Raum sein. Eröffne eine Firma im Nebenerwerb, damit bleibst Du im Genuss von Arbeitslosengeld, Kindergeld usw., kannst aber 100€ nebenbei reines Geld verdienen, UND KANNST ALLE KOSTEN; DIE MIT DEINER AUSBILDUNG ZU TUN HABEN; STEUERLICH ABSETZEN! Fahrtkosten, Berufskleidung, Bürokosten, Fachliteratur, Geschäftsessen (lädst mich mal ein?), Beratungskosten ect. Beratungskosten kannste Dir kostenlos beim FA holen, oder bei einem Unternehmensberater (Staatl. Hilfe möglich!) usw. Wenn Du noch Hilfe brauchst,schreib mal: ingo.scheumann@gmx.de
das kann ich nur bestätiges, ich habe auch meine Zweite ausbildung gemacht und habe nur Wohngeld bekommen und Kinder geld allerdings war ich jünger als 25
ok ja das ich vom Arbeitsamt nicht bekomme weiß ich, ich wußte halt nur nich genau wegen Wohngeld und so.Kindergeld müßte ich noch ein Jahr lang bekommen, denn das erhält man bis zum beendeten 25 Lebensjahr.Bavög hängt ja vom Einkommen der Eltern ab oder? Danke für die Antworten schonmal.
dein 25. Lebensjahr ist morgen (bzw. gestern - Herzlichen Glückwunsch!) beendet - dann beginnt das 26.... nur Bundewehrzeit wird hintendran gehängt beim Ki-Geld...
Hi, Frank! Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist fatal und kann tödlich sein! Halbwissen ist immer gefährlich! Also, frag doch Leute, die sich auskennen
Schrappnell hat daneben geschossen! Und docbde auch! DR!