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Was kann ein Polizist alles rausfinden?

gefragt von DevildogDevildog am 08.08.2008 um 22:41 Uhr

Hi liebe GFler, wir haben bei uns hier gerade eine hitzige Diskussion und finden keine Einigung. Es tauchte die Frage auf, was kann/darf ein Polizist alles über eine Person rausbekommen, wenn er diese nur privat kennt. Bsp. Ein normaler Streifen Polizist lernt jemanden kennen...nehmen wir an diese Person heisst Heinz Musstermann und wohnt in Musterstadt...nur diese Angaben hat der Polizist...stimmt es wirklich, das dieser alles über diese Person heraus finden kann?..also ich meine, nicht nur seine Polzeiakte, sondern auch, was er von Beruf ist, ob er z.Z. Arbeitet oder nicht...welchen Schulabschluß er hat, was er gelernt hat usw. hat dieser P. die Möglichkeit, alles rauszukriegen?


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Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 8. August 2008 22:43
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Nein, eigentlich nicht. Wozu gibt es Datenschutz. Er kann über die Person nur das herausfinden, was in den Polizeiakten steht. Ist die Person noch nicht straffällig geworden, steht auch nichts in den Polizeitakten. Ohne begründeten Verdacht darf er sich keine Informationen von anderen Stellen beschaffen.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 8. August 2008 22:42
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Nein, sicher nicht, es sei denn, er steht unter Verdacht und es wird "ermittelt". Normalerweise sind o.g. Daten nicht gespeichert.


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. August 2008 22:42
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Die Möglichkeit hätte er schon aber er würde sich des Amtsmissbrauches schuldig machen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 8. August 2008 22:43
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Privat darf er natürlich keine Ermittlungen anstellen - da gelten die normalen Datenschutzbestimmungen auch für ihn. Wenn es dienstliche Gründe gibt (vorliegende Strafanzeigen pp.) hat er als Polizeibeamter die gesetzlichen Möglichkeiten seiner Behörde (Einwohnermeldeauskunft - online; Abfragen über bereits laufende Verfahren pp.).

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 8. August 2008 22:45

eben Rolfe hat Recht. Da mein Vater Polizist war, konnte er auch nicht so einfach drauf los ermitteln, also Datenschutz war auch früher schon ein Schlagwort.

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 8. August 2008 23:30

Interessant...aber genau um das geht es in unserer Diskussion...es ist uns schon klar, das dieser Polizist dies aus Datenschutzgründen nicht dürfte, aber "könnte" er es rein technisch...Bsp. Polizist hat Dienst, er sitzt in seiner Amtstube, es is nix los, er hat also Zeit..nun kommt er auf die Idee...ach ja, da war doch dieser Mustermann...dann könnte er doch einfach in seinem PC Daten heraus finden oder nen "Kumpel-Kollegen" aus ner anderen Abteilung anrufen, der z.B. an solche Daten rankommt...ist sowas möglich?...oder ehrer unrealistisch, weil zu gefährlich...

Kommentar von Rolfe am 9. August 2008 16:06

Für jede Anfrage muss er ein Aktenzeichen eines Verfahrens eingeben - das wäre später nachvollziehbar, wenn er sich eins ausdenkt oder ein reales angibt, zu dem der Mustermann überhaupt keinen Bezug hat.


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 8. August 2008 22:46
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Sie haben heute alle Möglichkeiten. Wir sind "gläserne" Menschen. Und wenn man sich dagegen wehrt...ja dann dürften wir nie mehr hier im Netz sein...


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 8. August 2008 22:47
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Offiziel denke ich nicht, inoffziel denke ich mal, daß einem Polizisten ohne großen Aufwand diese Daten zur Verfügung stehen und ich nehme mal an, daß diese Daten auch des öfteren genutzt werden.

Kommentar von Plumbum am 8. August 2008 23:03

Jede Anfrage wird mit der Kennung mitgeloggt. So ist jederzeit nachvollziehbar, wer wann welche Anfrage getätigt hat.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 8. August 2008 23:08

Ich gehe mal davon aus, daß man das übergehen kann.


anonym
beantwortet von papa22 am 8. August 2008 22:52
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Hllo sowas kan kein normaler Polizist nicht die haben auch in der Wache garnicht de Daten nur Polizei Akten wo Straftaten odr anzeigen drin stehen und da könte fileicht der Beruf oder die Adresse stehen also nur wen die Person schon mit der Polizei in verbindung getreten ist


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 9. August 2008 14:56
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Wenn er die Person privat kennenlernt und es keinen Grund gibt, darf er es auf keinen Fall.

Überprüfungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein dienstlicher Grund vorliegt, z.B. der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder wenn es sonst für die Erfüllung der Aufgaben dringend notwendig erscheint.

Nur so zum Spaß auf keinen Fall.


anonym
beantwortet von Speter am 10. September 2008 08:49
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Kann oder darf ?! Datenschutz ?! Ob Polizei oder nicht Polizei.... Kennst du den Satz: Kleider machen Leute? In unserer Gesllschaft bekommt fast jeder fast alles. Probiere es aus und du wirst erstaunt sein was du am telefon alles für Auskünfte bekommst.


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