Nichts, weil das nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstößt. Weder mit 16 noch mit 12. Wers nicht glaubt liest selbiges bitte selbst mal durch. Lediglich der AUfenthalt in Gaststätten etc. ist geregelt.
nix weil die nix zu sagen haben ausser deine eltern. und wenn sie trotzdem meine sie könne was machen dann scheiß druf
So ein Blödsinn! Die bringen dich nach Hause, informieren deine Eltern und schicken einen Brief ans Jugendamt!
Bitte Jugendschutzgesetz durchlesen, bevor du so einen Müll erzählst.
ne danke bevor ich so ein müll wie jugendschutgesetz lese laber ich lieber das was stimmt .
denjo2 am 16. Juni 2009 16:31 ich glaube hier reden alle aneinander vorbei
scoopie ich hab mich mit "müll" auf finna bezogen". @denjo: eine Disco ist nicht die Öffentlichkeit. Eine Disco ist eine Tanzveranstaltung
denjo2 am 16. Juni 2009 16:34 aha und draussen warten sie dann wenn du nach hause gehen willst oder wie? hehe
Crazyloo am 16. Juni 2009 16:30 das stimmt aber
denjo2 am 16. Juni 2009 16:30 also ich kenne discos da gibt es tage da darf man unter 18 rein, da kommmt keine polizei rein und bricht das ab und das ist offizel
Ähm nur mal so, aber mein Vater ist Polizist und der hat schon öfters Jugendliche (denn das ist man unter 18!) nach hause gebracht und den Eltern übergeben! Und nicht weil sie alkoholisiert waren, sondern sich um nachtschlafenden Zeit auf den Straßen herumgetrieben haben!
denjo2 am 16. Juni 2009 16:38 hoffe die haben sich bedankt das sie die taxikosten gespart haben :)
denjo2 am 16. Juni 2009 16:38 könnte mal jetzt irgendwer irgendwas verlinken wo das steht damit das ein ende hat?
Ich denke den Brief ans Jugendamt fanden weder Eltern noch Jugendamt lustig.
dann bitte deinen Vater mal sich das JuschG durchzulesen, oder frage ihn was die Jugendlichen sonst noch getan haben. wenn sie vandalieren oder ihmgegenüber aggresiv werden ist es was anderes
Dann frag doch mal nen Polizisten! Mir glaubst du ja sowieso nicht!
Ich glaube dem, was ich in einem deutschen Gesetzesetext lese. Ich wäre, als "Opfer" von deinem Vater, am nächsten Tag mit dem JuschG auf der örtlichen Polizeiwache vorgefahren und hätte mit denen geredet. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.
PS: Gott sei dank gibt es in dieser Frage trotzdem noch einige Wenige, die wissen was die Tatsachen sind
FtRon am 16. Juni 2009 17:16 Wie kanns du die Tatsachen kennen wenn du nicht mal weiss wo er Unterwegs ist ?

Wenn du dir nichts zuschulden gekommen lassen hast (Alkohol,Lärm,Pöbeln)dann wird sie das gar nicht interessieren.Wenn dem aber so ist,dann nehmen sie deine Personalien auf und informieren deine Eltern.Hast du keine Papiere,dann bringen sie dich nach Hause.

du könntest ja ein spaziergang machen die können dich ja nicht in deinem haus einsperren
An alle, die immer noch glauben, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit gesetzlich geregelt ist, bitte mal das hier durchlesen(dauert keine 10 Minuten): http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
denjo2 am 16. Juni 2009 16:55 na endlich kann die frage also abgeschlossen werden...
Eine ROlle Spielt hier nur Abschnit 2, für die, die sich den Rest sparen wollen
FtRon am 16. Juni 2009 16:58 Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten, 2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten. Das kann man Auslegen wie man will!
Nicht so, dass die gesamte Öffentlichkeit ein jugendgefährdender Ort ist. Frag Anwälte!
FtRon am 16. Juni 2009 17:17 wo steht denn in der Frage wo er Unterwegs ist ?

Es gibt keine gesetzliche Regelung die einer Minderjährigen Person den Aufenthalt in der Öffentlichkeit nach 00.00 Uhr verbietet.

jah ganixx nätürlich!mit 14 darfst jah schon bis 1 drausn sein

Dich nach hause bringen.Dich mit zum Revier mitnehmen, und von deinen Eltern abholen lassen.Sie könnten auch das Jugensamt informieren.das weitere Schritte bei Wiederholungstättern einleiten kann.Das kann bis ins Heim gehen.
Zum x-ten Mal: red keinen quatsch und lies dir biiiitte das JuschG durch.
FtRon am 16. Juni 2009 16:32 Natürlich können die das machen.Das ist Ermässenssache des Beamten.
FtRon am 16. Juni 2009 16:33 ä=e
Nein, ein Polizeibeamter kann keine Gesetze erfinden. Er kann dich lediglich mitnehmen, wenn du dich an einem sog. jugendgefährdeten Ort aufhälst. Auf dem Strich oder an einem für Drogen bekannten Bahnhof zB. Das ist aber keine Ermessenssache, das ist wiederum im JuschG geregelt.
FtRon am 16. Juni 2009 16:42 Er kann ihn schon mitnehmen wenn er nicht zu 100% davon überzeugt ist das der Jugendliche nach Hause geht.
Nochmal: NEIN. DER AUFENHALT IN DER ÖFFENTLICHKEIT IST IM JUGENDSCHUTZGESETZ NIIICHT GEREGELT. ES SPIELT KEINE ROLLE OB ICH DEM POLIZISTEN SAGE, OB ICH GERADE NACH HAUSE GEHE ODER ERST WEGGEHE. Menschens kinner, warum lest ihr euch nicht einfach mal die entsprechenden Gesetze durch oder fragt einen Anwalt, bevor ihr sowas verbreitet. siehe eine antwort weiter unten. Das sind 10 Minuten lesen, dann ist man schlauer.
FtRon am 16. Juni 2009 17:14 Ich Glaub du hasst die Frage nicht richtig verstanden.Sie lautet was kann die Polizei machen.Und das was ich geantwortet habe kann die Polizei machen.Übrigens steht in der Frage nicht wo er Unterwegs ist.also brauchst du hier nicht so rumzupinkeln.
Auf jeden Fall deine Eltern informieren , & du wirst bestimmt ein bisschen Ärger kriegen :D
aber. Liegt auch dran wenn es mitten in der Woche ist , oder am Wochenende :D Meistens darf man am Wochenende länger draußen bleiben :D
loooool
Seit wann regelt das Jugendschutzgesetz Wochenende und unter der Woche unterschiedlich?? Das ist Quatsch. Wie schon geschrieben wurde, es passiert gar nichts solang man sich nicht in Gaststätten aufhält.
Auf die Wache mitnehmen und deine Eltern verständigen, sodass diese dich abholen.
Wenn du pech hast, bekommst du auch noch Sozialstunden zum abarbeiten.
red keinen quatsch, wenn du keine ahnung hast
denjo2 am 16. Juni 2009 16:28 so ein blödsin
aus welchem grund sollte man sozi-stunden bekommen,wenn man nach 24 uhr noch unterwegs ist??verstehe ich nicht.
Crazyloo am 16. Juni 2009 16:32 sozialstunden so ein krampf
Gerd2 am 16. Juni 2009 16:29 vorher aber noch ins KZ
Mit heim nehmen oder in Ausnüchterungszelle stecken.
denjo2 am 16. Juni 2009 16:27 wenn man draussen ist wird man gleich in eine zelle gespert? das bezweifle ich doch stark
schon mal jugendschutzgesetz gelesen??In eine ausnüchterungszelle?wo gibts denn sowas:-(

dich nach hause fahren und das geld dafür verlangen= peinlich peinlich
ich denke sie bringt dich nach hause lass dich einfach nicht erwischen!
Dieser sehr guten Antwort schließe ich mich an.
Ich mich auch.