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Was kann die Polizei denn alles machen, wenn man unter 18 noch nach 00:00 Uhr unterwegs ist ?

gefragt von bluesunlightbluesunlight am 16.06.2009 um 16:25 Uhr
Frage beantworten

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Freizeit x 39.866

anonym
beantwortet von kampione91 am 16. Juni 2009 16:26
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Nichts, weil das nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstößt. Weder mit 16 noch mit 12. Wers nicht glaubt liest selbiges bitte selbst mal durch. Lediglich der AUfenthalt in Gaststätten etc. ist geregelt.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 16. Juni 2009 16:29

Dieser sehr guten Antwort schließe ich mich an.

Kommentar von GHOSTRIDERS am 16. Juni 2009 16:30

Ich mich auch.


anonym
beantwortet von scoopie am 16. Juni 2009 16:25
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nix weil die nix zu sagen haben ausser deine eltern. und wenn sie trotzdem meine sie könne was machen dann scheiß druf

Kommentar von finna am 16. Juni 2009 16:27

So ein Blödsinn! Die bringen dich nach Hause, informieren deine Eltern und schicken einen Brief ans Jugendamt!

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:28

Bitte Jugendschutzgesetz durchlesen, bevor du so einen Müll erzählst.

Kommentar von scoopie am 16. Juni 2009 16:29

ne danke bevor ich so ein müll wie jugendschutgesetz lese laber ich lieber das was stimmt .

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:31

ich glaube hier reden alle aneinander vorbei

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:31

scoopie ich hab mich mit "müll" auf finna bezogen". @denjo: eine Disco ist nicht die Öffentlichkeit. Eine Disco ist eine Tanzveranstaltung

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:34

aha und draussen warten sie dann wenn du nach hause gehen willst oder wie? hehe

Kommentar von F15d9723e5768514f8f06978f5a1e09esmallCrazyloo am 16. Juni 2009 16:30

das stimmt aber

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:30

also ich kenne discos da gibt es tage da darf man unter 18 rein, da kommmt keine polizei rein und bricht das ab und das ist offizel

Kommentar von finna am 16. Juni 2009 16:37

Ähm nur mal so, aber mein Vater ist Polizist und der hat schon öfters Jugendliche (denn das ist man unter 18!) nach hause gebracht und den Eltern übergeben! Und nicht weil sie alkoholisiert waren, sondern sich um nachtschlafenden Zeit auf den Straßen herumgetrieben haben!

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:38

hoffe die haben sich bedankt das sie die taxikosten gespart haben :)

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:38

könnte mal jetzt irgendwer irgendwas verlinken wo das steht damit das ein ende hat?

Kommentar von finna am 16. Juni 2009 16:39

Ich denke den Brief ans Jugendamt fanden weder Eltern noch Jugendamt lustig.

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:40

dann bitte deinen Vater mal sich das JuschG durchzulesen, oder frage ihn was die Jugendlichen sonst noch getan haben. wenn sie vandalieren oder ihmgegenüber aggresiv werden ist es was anderes

Kommentar von finna am 16. Juni 2009 16:40

Dann frag doch mal nen Polizisten! Mir glaubst du ja sowieso nicht!

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:44

Ich glaube dem, was ich in einem deutschen Gesetzesetext lese. Ich wäre, als "Opfer" von deinem Vater, am nächsten Tag mit dem JuschG auf der örtlichen Polizeiwache vorgefahren und hätte mit denen geredet. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:45

PS: Gott sei dank gibt es in dieser Frage trotzdem noch einige Wenige, die wissen was die Tatsachen sind

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 16. Juni 2009 17:16

Wie kanns du die Tatsachen kennen wenn du nicht mal weiss wo er Unterwegs ist ?


Teify
beantwortet von Teify am 16. Juni 2009 16:28
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Wenn du dir nichts zuschulden gekommen lassen hast (Alkohol,Lärm,Pöbeln)dann wird sie das gar nicht interessieren.Wenn dem aber so ist,dann nehmen sie deine Personalien auf und informieren deine Eltern.Hast du keine Papiere,dann bringen sie dich nach Hause.


stoni88
beantwortet von stoni88 am 16. Juni 2009 16:26
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du könntest ja ein spaziergang machen die können dich ja nicht in deinem haus einsperren


anonym
beantwortet von Mikas am 16. Juni 2009 16:26
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wenn du nichts verbrochen hast dann nicht


anonym
beantwortet von kampione91 am 16. Juni 2009 16:29
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An alle, die immer noch glauben, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit gesetzlich geregelt ist, bitte mal das hier durchlesen(dauert keine 10 Minuten): http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:55

na endlich kann die frage also abgeschlossen werden...

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:58

Eine ROlle Spielt hier nur Abschnit 2, für die, die sich den Rest sparen wollen

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 16. Juni 2009 16:58

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten, 2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.

In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten. Das kann man Auslegen wie man will!

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 17:09

Nicht so, dass die gesamte Öffentlichkeit ein jugendgefährdender Ort ist. Frag Anwälte!

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 16. Juni 2009 17:17

wo steht denn in der Frage wo er Unterwegs ist ?


LAPDSWAT
beantwortet von LAPDSWAT am 18. Juni 2009 16:03
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Es gibt keine gesetzliche Regelung die einer Minderjährigen Person den Aufenthalt in der Öffentlichkeit nach 00.00 Uhr verbietet.


football123
beantwortet von football123 am 16. Juni 2009 22:10
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jah ganixx nätürlich!mit 14 darfst jah schon bis 1 drausn sein


FtRon
beantwortet von FtRon am 16. Juni 2009 16:27
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Dich nach hause bringen.Dich mit zum Revier mitnehmen, und von deinen Eltern abholen lassen.Sie könnten auch das Jugensamt informieren.das weitere Schritte bei Wiederholungstättern einleiten kann.Das kann bis ins Heim gehen.

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:28

Zum x-ten Mal: red keinen quatsch und lies dir biiiitte das JuschG durch.

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 16. Juni 2009 16:32

Natürlich können die das machen.Das ist Ermässenssache des Beamten.

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 16. Juni 2009 16:33

ä=e

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:36

Nein, ein Polizeibeamter kann keine Gesetze erfinden. Er kann dich lediglich mitnehmen, wenn du dich an einem sog. jugendgefährdeten Ort aufhälst. Auf dem Strich oder an einem für Drogen bekannten Bahnhof zB. Das ist aber keine Ermessenssache, das ist wiederum im JuschG geregelt.

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 16. Juni 2009 16:42

Er kann ihn schon mitnehmen wenn er nicht zu 100% davon überzeugt ist das der Jugendliche nach Hause geht.

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:46

Nochmal: NEIN. DER AUFENHALT IN DER ÖFFENTLICHKEIT IST IM JUGENDSCHUTZGESETZ NIIICHT GEREGELT. ES SPIELT KEINE ROLLE OB ICH DEM POLIZISTEN SAGE, OB ICH GERADE NACH HAUSE GEHE ODER ERST WEGGEHE. Menschens kinner, warum lest ihr euch nicht einfach mal die entsprechenden Gesetze durch oder fragt einen Anwalt, bevor ihr sowas verbreitet. siehe eine antwort weiter unten. Das sind 10 Minuten lesen, dann ist man schlauer.

Kommentar von 2df4d84b108de313ed3eb455bde3769fsmallFtRon am 16. Juni 2009 17:14

Ich Glaub du hasst die Frage nicht richtig verstanden.Sie lautet was kann die Polizei machen.Und das was ich geantwortet habe kann die Polizei machen.Übrigens steht in der Frage nicht wo er Unterwegs ist.also brauchst du hier nicht so rumzupinkeln.


anonym
beantwortet von Kimx3itsRight am 16. Juni 2009 16:26
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Auf jeden Fall deine Eltern informieren , & du wirst bestimmt ein bisschen Ärger kriegen :D

aber. Liegt auch dran wenn es mitten in der Woche ist , oder am Wochenende :D Meistens darf man am Wochenende länger draußen bleiben :D

Kommentar von crazyone1989 am 16. Juni 2009 16:29

loooool

Seit wann regelt das Jugendschutzgesetz Wochenende und unter der Woche unterschiedlich?? Das ist Quatsch. Wie schon geschrieben wurde, es passiert gar nichts solang man sich nicht in Gaststätten aufhält.


anonym
beantwortet von sogehts am 16. Juni 2009 16:26
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verprügeln, anschießen ... da gibt es einiges


anonym
beantwortet von allesist am 16. Juni 2009 16:26
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Auf die Wache mitnehmen und deine Eltern verständigen, sodass diese dich abholen.

Wenn du pech hast, bekommst du auch noch Sozialstunden zum abarbeiten.

Kommentar von kampione91 am 16. Juni 2009 16:27

red keinen quatsch, wenn du keine ahnung hast

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:28

so ein blödsin

Kommentar von GHOSTRIDERS am 16. Juni 2009 16:31

aus welchem grund sollte man sozi-stunden bekommen,wenn man nach 24 uhr noch unterwegs ist??verstehe ich nicht.

Kommentar von F15d9723e5768514f8f06978f5a1e09esmallCrazyloo am 16. Juni 2009 16:32

sozialstunden so ein krampf

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 16. Juni 2009 16:29

vorher aber noch ins KZ


anonym
beantwortet von Stef9580 am 16. Juni 2009 16:26
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Mit heim nehmen oder in Ausnüchterungszelle stecken.

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 16. Juni 2009 16:27

wenn man draussen ist wird man gleich in eine zelle gespert? das bezweifle ich doch stark

Kommentar von GHOSTRIDERS am 16. Juni 2009 16:34

schon mal jugendschutzgesetz gelesen??In eine ausnüchterungszelle?wo gibts denn sowas:-(


Ssmith89
beantwortet von Ssmith89 am 16. Juni 2009 16:26
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dich nach hause fahren und das geld dafür verlangen= peinlich peinlich


anonym
beantwortet von GHOSTRIDERS am 16. Juni 2009 16:26
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bei den eltern abliefern


anonym
beantwortet von detlefsko am 16. Juni 2009 16:25
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ich denke sie bringt dich nach hause lass dich einfach nicht erwischen!


olga2402
beantwortet von olga2402 am 16. Juni 2009 16:25
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dich nachhause fahren...


denjo2
beantwortet von denjo2 am 16. Juni 2009 16:25
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hmmm ist das denn verboten?

Kommentar von scoopie am 16. Juni 2009 16:26

nöööööö


anonym
beantwortet von tomtom83 am 16. Juni 2009 16:25
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