
Wenn Dein Arbeitgeber sich rechtlich absichern möchte, dann wird er Dich schriftlich auffordern, Einschreiben mit Rückschein, die Arbeit umgehend wieder aufzunehmen. Mit Androhung der fristlosen Kündigung, wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung, wenn Du die Arbeit dann nicht wieder aufnimmst. Nimmst Du die Arbeit dann nicht wieder auf, dann bekommst Du die frsitlose Kündigung. Das zieht eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich. LG TawaGirl

Es steht in jedem richtig formulierten - aber auch "nur" Standard - Arbeitsvertrag folgendes: eine Krankmeldung hat ab dem ersten Krankheitstag zu folgen. Ein unbegründetes Fernbleiben berechtigt den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wenn also keine begründete, sprich von einem Haus- oder Facharzt attestierte arbeitsunfähigkeit vorliegt, dann wird eine fristlose Kündigung rechtlich wasserdicht - für dein Arbeitgeber. Du hast es wahrscheinlich auch darauf ankommen lassen...
Wenn eine solche Frage kommt.... Geh erst mal zum Arzt, lass Dich krankschreiben.... So, jetzt hast Du Zeit, was ist Dein Problem? Mobbing? Burn Out? Kein Bock, unzumutbar? Und jetzt such nach einer Lösung.... Aber geh nicht einfach nicht zur Arbeit.... L.G.
wird dich verklagen wegen nichteinhaltung des von beiden unterschriebenen vertrages? und deinen lohn natürlich einbehalten, fristlos kündigen und ne meldung ans arbeitsamt machen, daß du deine arbeitslosigkeit selbst verursacht hast (würde ne sperrfrist zur folge haben...)...
lg. swchen

Er wird Dir kündigen. Und vom Arbeitsamt/ARGE bekommst Du eine Sperrfrist.
fristlos kündigen und eventuell auf schadensersatz verklagen. Wenn er denn einen Schaden nachweisen kann.

Arbeitnehmer haben eine Arbeitspflicht. Wenn sie der schuldhaft nicht nachkommen, ist das eine Vertragsverletzung

Da wartet dann die freundliche aber bestimmte fristlose kündigung auf dich.

Der kommt bei dir zu Hause vorbei und zieht dir die Ohren lang, mindestens! In besonders schweren Fällen hat er die Handschellen dabei. Anell
habe ab montag eine neue stellung gefunden,kann er gegen mich vorderrungen stellen????????
Dann sprich mit Deinen alten Arbeitgeber und vereinbar einen Aufhebungsvertrag. Das ist eine saubere Lösung. Man trifft sich immer 2 Mal im Leben. LG TawaGirl
danke dir,du hast recht............schönes wochenende.(wenn mal alle hier so wern wie du)danke nochmal.....!!!!!!!!!!!
So kannst Du auch noch um ein Zeugnis bitten. Wenn Du aber so sang und klanglos gehst, das macht sich in einem Zeugnis immer schlecht. Besser sieht es aus, dass Du die Firma auf eigenen Wunsch verlassen hast. LG TawaGirl
Bitte. Viel Erfolg. LG TawaGirl
danke du bist echt lieb...........
Danke. Dir auch ein schönes Wochenende. LG TawaGirl
:-)