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was kann der arbeitgeber gegen einen unternehmen wenn mann nicht mehr zur arbeit geht(rechtlich)????

gefragt von ollip665ollip665 am 02.10.2008 um 22:24 Uhr
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arbeit x 14.522 kündigung x 2.765 fristlos x 35

TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 2. Oktober 2008 22:34
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Wenn Dein Arbeitgeber sich rechtlich absichern möchte, dann wird er Dich schriftlich auffordern, Einschreiben mit Rückschein, die Arbeit umgehend wieder aufzunehmen. Mit Androhung der fristlosen Kündigung, wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung, wenn Du die Arbeit dann nicht wieder aufnimmst. Nimmst Du die Arbeit dann nicht wieder auf, dann bekommst Du die frsitlose Kündigung. Das zieht eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich. LG TawaGirl

Kommentar von Simple_avatar6smallollip665 am 2. Oktober 2008 22:36

habe ab montag eine neue stellung gefunden,kann er gegen mich vorderrungen stellen????????

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 2. Oktober 2008 22:38

Dann sprich mit Deinen alten Arbeitgeber und vereinbar einen Aufhebungsvertrag. Das ist eine saubere Lösung. Man trifft sich immer 2 Mal im Leben. LG TawaGirl

Kommentar von Simple_avatar6smallollip665 am 2. Oktober 2008 22:40

danke dir,du hast recht............schönes wochenende.(wenn mal alle hier so wern wie du)danke nochmal.....!!!!!!!!!!!

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 2. Oktober 2008 22:42

So kannst Du auch noch um ein Zeugnis bitten. Wenn Du aber so sang und klanglos gehst, das macht sich in einem Zeugnis immer schlecht. Besser sieht es aus, dass Du die Firma auf eigenen Wunsch verlassen hast. LG TawaGirl

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 2. Oktober 2008 22:44

Bitte. Viel Erfolg. LG TawaGirl

Kommentar von Simple_avatar6smallollip665 am 2. Oktober 2008 22:46

danke du bist echt lieb...........

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 2. Oktober 2008 22:46

Danke. Dir auch ein schönes Wochenende. LG TawaGirl

Kommentar von Simple_avatar6smallollip665 am 2. Oktober 2008 22:48

:-)


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 2. Oktober 2008 22:31
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Es steht in jedem richtig formulierten - aber auch "nur" Standard - Arbeitsvertrag folgendes: eine Krankmeldung hat ab dem ersten Krankheitstag zu folgen. Ein unbegründetes Fernbleiben berechtigt den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wenn also keine begründete, sprich von einem Haus- oder Facharzt attestierte arbeitsunfähigkeit vorliegt, dann wird eine fristlose Kündigung rechtlich wasserdicht - für dein Arbeitgeber. Du hast es wahrscheinlich auch darauf ankommen lassen...


Tonica
beantwortet von Tonica am 2. Oktober 2008 22:30
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Wenn eine solche Frage kommt.... Geh erst mal zum Arzt, lass Dich krankschreiben.... So, jetzt hast Du Zeit, was ist Dein Problem? Mobbing? Burn Out? Kein Bock, unzumutbar? Und jetzt such nach einer Lösung.... Aber geh nicht einfach nicht zur Arbeit.... L.G.


anonym
beantwortet von swchen am 2. Oktober 2008 22:28
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wird dich verklagen wegen nichteinhaltung des von beiden unterschriebenen vertrages? und deinen lohn natürlich einbehalten, fristlos kündigen und ne meldung ans arbeitsamt machen, daß du deine arbeitslosigkeit selbst verursacht hast (würde ne sperrfrist zur folge haben...)...

lg. swchen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Oktober 2008 22:27
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Er wird Dir kündigen. Und vom Arbeitsamt/ARGE bekommst Du eine Sperrfrist.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Oktober 2008 22:26
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Schlicht und ergreifend : Er feuert Dich.


anonym
beantwortet von Roemershag am 2. Oktober 2008 22:26
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fristlos kündigen und eventuell auf schadensersatz verklagen. Wenn er denn einen Schaden nachweisen kann.


andreah131
beantwortet von andreah131 am 2. Oktober 2008 22:25
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Er kann dich fristlos kündigen.


miccy
beantwortet von miccy am 2. Oktober 2008 22:25
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Kündigung aussprechen


Tremor
beantwortet von Tremor am 2. Oktober 2008 22:34
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Arbeitnehmer haben eine Arbeitspflicht. Wenn sie der schuldhaft nicht nachkommen, ist das eine Vertragsverletzung


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 2. Oktober 2008 22:28
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Da wartet dann die freundliche aber bestimmte fristlose kündigung auf dich.


Anell
beantwortet von Anell am 2. Oktober 2008 22:26
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Der kommt bei dir zu Hause vorbei und zieht dir die Ohren lang, mindestens! In besonders schweren Fällen hat er die Handschellen dabei. Anell

Kommentar von Simple_avatar3smallanonym11 am 2. Oktober 2008 22:27

:-) DH

Kommentar von Simple_avatar6smallollip665 am 2. Oktober 2008 22:31

du scheinst einschlägige erfahrungen gemacht zu haben............


anonym11
beantwortet von anonym11 am 2. Oktober 2008 22:25
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was er unternehmen kann? er wird dich kündigen!

Kommentar von Simple_avatar3smallanonym11 am 2. Oktober 2008 22:26

cool, alle drei um 22.25 uhr geantwortet :-)


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 2. Oktober 2008 22:32
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Er kann Dir kündigen - fristlos.


angie760
beantwortet von angie760 am 2. Oktober 2008 22:27
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fristlos kündigen


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