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was kann das jugendamt dem vater?er will zahlen ,kann aber ncht

gefragt von butty09 am 09.07.2009 um 20:55 Uhr

was soll ein gericht ändern?der vater ist hartz4


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marieluis
beantwortet von marieluis am 9. Juli 2009 21:01
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So lange der Lebensmindestbehalt nicht überschritten wird, kann nicht gepfändet oder ähnliches gemacht werden. Aber der beim Gericht erworbene Titel gegen den Vater kann bedeuten, daß er rückwirkend in Verzug gesetzt werden kann, wenn sich seine finanziellen Möglichkeiten verändern. Das sind dann Schulden, die ihm nie erlassen werden! Und das ist auch mehr als fair. Denn ein Kind wachsen, erziehen und fördern zu lassen, kann niemand nur von Luft und Liebe.


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Podencotina
beantwortet von Podencotina am 9. Juli 2009 20:56
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Das Einzige, was passieren kann, ist, dass ihm Geld abgeknöpft wird wenn er irgendwann IN DER ZUKUNFT wieder mehr Einkommen hat. Und das ist ja auch fair, nicht?

Kommentar von butty09 am 9. Juli 2009 20:57

ja da stimmt


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 9. Juli 2009 20:59
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Die holen sich einen "Titel" damit er, wenn er dann mal arbeitet, Geld abgeben muss


Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. Juli 2009 20:57
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Nun kommt es auf dich an, wie deine Situatuin so ist. Neben dem Kindergeld kannst du auch noch für das Kind Hartz4 beantragen.

Kommentar von butty09 am 9. Juli 2009 20:58

ich frage für den vater..die mutter hat genug

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 10. Juli 2009 08:32

Solange er unvermögend ist, ist er aus dem Schneider.


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