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was kann chef noch von mir verlangen...nach kündigung 2

gefragt von sikes am 17.09.2009 um 13:25 Uhr

vor ca.4 monaten kündigung erhalten mit angabe der abfindungshöhe....zeugnis hab ich auch schon überstunden gemacht,weil chef das so wollte... lager ausgeräumt und regale abgebaut usw. ....jetz will er das ich und kollege zum stammsitz der firma fahren um dort ware und regalteile abzuliefern...das sind so ungefähr 600 km...da wir überhaupt keine peilung von speditionstätigkeiten haben und es auch nicht im vertrag steht... nun die frage :

kann er das verlangen und mir die abfindung verweigern wenn ichs nicht mache....

gruss ron

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GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 17. September 2009 13:27
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zu wann hast du die Kündigung erhalten? Wenn du die vor 4 Monaten erhalten hast, dann müsstest Du ja jetzt nicht mehr arbeiten.

Kommentar von sikes am 17. September 2009 19:16

am 25.5.09 feierlich von meinem chef überreicht....das war halt so früh ...weil wir zufällig drauf gestossen sind das der vermieter der räumlichkeiten schon mit nem eventuellen nachmieter durch die firma gestolpert ist ...da kamen natürlich fragen auf...und dann kams raus


phoebehalliwell
beantwortet von phoebehalliwell am 17. September 2009 13:27
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Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, was genau dort unter Aufgaben steht.
Ansonsten würd ich auch sagen, Anwalt fragen.


overgamer
beantwortet von overgamer am 17. September 2009 13:26
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Nicht schlecht was er da verlangt...

Weiss nicht.. frag einen Rechtsanwalt


Gruiten
beantwortet von Gruiten am 17. September 2009 13:32
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es kommt wohl auch darauf an welchen Job du in der Firma hast- wenn du Büroangestellter bist, kann er das kaum von dir verlangen. Solltest du aber "Mädchen für alles" sein oder eben Lagerarbeiter dann ist wohl eine zumutbare Aufgabe. Wenn du dich ohne Grund weigerst ist es Arbeitsverweigerung und kann je nach Härte zur fristlosen Kündigung führen. Andererseits darf der Chef dich aber auch nicht nach belieben von A nach B schicken. Der Chef muss dir dann aber Übernachtung stellen oder dementsprechend zahlen.

Erkundigen dich am besten bei Fachleuten - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaft etc.


anonym
beantwortet von hundini am 17. September 2009 13:31
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Ab wann gilt die Kündigung? Sieh mal nach. Normal sind 3 Monate Frist. Also müßtest du gar nicht mehr arbeiten. Kann es sein, daß dein Chef dich ausnutzt? Im Zweifelsfall Anwalt einschalten.

Kommentar von daevers am 17. September 2009 13:59

Kommt darauf an,wie lange er in der Firma war.Die Kündigungszeit ist von 1-7 Monaten je nach Betriebszugehörigkeit.

Kommentar von sikes am 17. September 2009 19:18

also bin seit 1 febr. 2004 dort.... die kündigung ist vom 25.05.2009


anonym
beantwortet von sikes am 18. September 2009 10:49
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arbeitsamt... alles schon nach meiner kündigung geschehen...hab mich dort arbeitsuchend gemeldet...und vor kurzem dann arbeitslos gemeldet... (6wochen vorher frist).... letzter arbeitstag der 30.09.2009.... die härte ist ja das die firma gar nicht mehr exestiert.... die wurde schon aus dem handelsregister getrichen...vorm monat.... ist ja irgendwie auch schon ein versicherungsding...oder? wenn mir was passiert und so.....


anonym
beantwortet von willonoack am 18. September 2009 10:33
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Dein Chef kann auch nach der Kündigung von Dir ordentliche Arbeit bis zum Ende des Arbeitsvertrages verlangen. Er hat Dir aber auf Verlangen bis dahin noch restlichen Urlaub zu geben, ferner muss er Dir bezahlte Freizeit geben, damit Du erstens während der Dienstzeiten zur Arbeitsagentur gehen und Dich dort arbeitsuchend melden kannst und Dich bei neuen Arbeitgebern vorstellst.


anonym
beantwortet von tanni67 am 18. September 2009 09:56
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Bekommst Du noch Deinen regulären Lohn? Denn "gesetzlichen frist von 2 monaten zum monatsende" würde bedeuten, dass Du seit 31. Juli arbeitslos sein müßtest!?! Und hast Du schon eine neue Stelle oder hast Du Dich bei der Agentur für Arbeit gemeldet? Wenn Du von der Kündigung erfährst hast Du die Pflicht, Dich umgehend zu melden, sonst hast Du mit einer Sperrung des Arbeitslosengeldes I für bestimmte Zeit zu rechnen.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 17. September 2009 13:31
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Wenn es nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung seht kann er das auch nicht verlangen.

Wann ist denn dein letzter Arbeitstag? Steht ja in der Kündigung. Ab dem Datum solltest du eh keinen Finger mehr rühren.

Kommentar von sikes am 17. September 2009 19:20

30.09.2009 mein letzter arbeitstag.... es geht ja nicht um die zeit danach.... sondern jetzt... die zwei wochen....

Kommentar von sikes am 17. September 2009 19:34

muss ich generell noch arbeiten.... wenn ich am 25.05.2009 die kündigung erhalten habe zum 30.09.2009.... sind ja über 3 monate kündigungsfrist... in der kündigung steht..."...unter einhaltung der gesetzlichen frist von 2 monaten zum monatsende ordentlich zum 30.09.2009."


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