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Was ist zu tun? habe Ceranfeld in mitgemieteter Einbauküche beschädigt....

gefragt von Chinadoll am 06.08.2008 um 11:25 Uhr

Hallo!

Hoffe ihr könnt mir einen Rat geben. Wir sind in eine Mietwohnung mit Einbauküche gezogen.... Neulich habe ich den Deckel des Eierkochers auf eine warme Herdplatte des Ceranfeldes gelegt... einfach nicht mehr dran gedacht... ich entdeckte das Maleur erst als alles schon erkaltet war und habe im Affekt an dem Deckel gezogen.

Zack! Hatte ich den Deckel mit der Oberschicht des Ceranfeldes abgezogen... auf der einen Platte vorne rechts sind jetzt Vertiefungen im Glas von ca. 3 cm Durchmesser...

Muss ich den Schaden zahlen? Gehört das Versehen noch zur normalen Abnutzung?

Ich muss dabei sagen dass der zugehörige Ofen schon bei Einzug einen Sprung in der Tür hatte. Eine Idee?

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shopaholic
beantwortet von shopaholic am 6. August 2008 11:27
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das trägt eure haftpflichtversicherung - da es ja nicht euer eigentum ist.

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 11:30

Das hoffe ich... meine Mutter zahlt meine Haftpflichtversicherung... sie hat alle Unterlagen, dann muss ich wohl erstmal die Mama anrufen... danke :)

Kommentar von 03e005000f55554ce7e9643fb94a440asmallshopaholic am 6. August 2008 11:32

du brauchst eigentlich nur die telefonnummer der versicherung und dann rufst du da an und fragst nach einem antrag für eine schadensmeldung & ich würde auch nicht den vermieter informieren ehe du dich um all das gekümmert hast. mach ihn nicht verrückt damit. es hinterlässt einen gutene indruck wenn du ihn nicht vorher damit belästigst (er kanns ja eh nciht ändern) sondern erst wenn du dich um alles gekümmert hast.

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 11:34

Das finde ich auch richtig... stimmt... ich klär das erst mit der Versicherung dann kann ich dann vielleicht sagen: aber keine Panik, Versicherung zahlt! Danke für den Tip

Kommentar von 03e005000f55554ce7e9643fb94a440asmallshopaholic am 6. August 2008 11:36

ich drück dir die daumen. aber sag am besten, dass dir der deckel draufgefallen ist und du das zu spät gemerkt hast. aber so ein ceranfeld kostet nicht die welt - ich glaube nicht, dass die ärger machen werden.


anonym
beantwortet von Moni78 am 6. August 2008 11:41
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Ich denke auch, das ist deine private Haftpflicht, die zahlt. Aber in jedem Fall solltest Du auch deinem Vermieter Bescheid geben, vielleicht zahlt das auch die Versicherung vom Haus. Einen Wasserschaden, den ein Nachbar über mir mal verursacht hat, weil er den Schlauch seiner Spülmaschine nicht vernünftig abgeschlossen hatte, hat auch die Hausverwaltung übernommen. Die Vermieter sichern sich ja auch ab, falls ein Mieter mal Mist baut. Eine Seite im Netz mit vielen Informationen zur Haftpflichtversicherung findest Du hier: http://www.forium.de/redaktion/helpcenter/produkte/private_haftpflichtversicheru...

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 6. August 2008 11:45

Also als unabhängige Informationsquelle wäre dann doch so etwas wie der Bund der Versicherten e.V. besser: http://bdv.wirsindverbraucherschutz.de/

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 13:13

Danke sehr!


anonym
beantwortet von anjanni am 6. August 2008 11:31
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Normale Abnutzung ist das nicht.

Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, sollte die den Schaden übernehmen.

Wenn Du keine HV hast, solltest Du zur Schadensfeststellung zunächst mal noch festhalten, wie alt der Herd jetzt ist und ob er noch einen Restwert hat. Das ist wie beim Auto: mehr als den Restwert brauchst Du nicht zu zahlen (würde die HV auch nicht machen).

Den Vermieter solltest Du auf jeden Fall davon informieren.

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 11:36

wir wohnen erst etwas über ein Jahr in der Wohnung. Ich weiß leider nicht wie alt er ist, aber von der Beschädigung der Tür haben wir ein Foto gemacht.

Kommentar von anjanni am 6. August 2008 11:37

Vielleicht kannst Du was über das Modell im Internet finden - dann hast Du zumindest einen Anhaltspunkt für das Alter des Herdes.

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 12:37

habe ich doch oben beschrieben, dass der Ofen schon von Anfang an einen Riss in der Tür hatte... danke für den Tip mit dem Internet Danke :)

Kommentar von anjanni am 6. August 2008 14:11

Der Riss an der Backofen-Tür hat ja nun mal mit dem Ceranfeld nichts zu tun...

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 6. August 2008 12:24

Ceranplatte an der Tür? Was geht bei Dir vor?


oohpss
beantwortet von oohpss am 6. August 2008 12:27
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Also nochmals: ich halte es nicht für üblich, dass Du eine Ceranplatte - mehr oder weniger - einfach abheben kannst.
Möglicherweise lag hier schon vorher ein Schaden vor, weil die Platte nicht richtig am Herd befestigt war. Dann zahlt Deine Versicherung nichts und Du zahlst auch nichts.
Im Gegenteil, wenn Du Dich dabei so erschrocken hast, dass Du ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musstest, ist der Vermieter Dir gegenüber Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldpflichtig.

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 12:48

Hö? wer war denn nun beim Arzt? ich habe einfach das Glas beschädigt auf einer Platte... hm...

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 6. August 2008 13:10

Das war ja nur der Wink mit dem Zaunfall, dass man von so etwas auch einen Herzinfarkt oder einen Schockzustand oder sonstwas bekommen kann. Und wenn sich dann herausstellt, dass da jemand anderes Schuld war, dann ist so ein Arztbesuch kein Nachteil.

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 13:15

ok danke :)


oohpss
beantwortet von oohpss am 6. August 2008 11:40
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Mit dem Eierdeckel Vertiefungen von 3 cm beim abziehen erzeugt?
Es ist nicht einfach zu verstehen, was Du meinst. Du hast doch nicht 3 cm tiefe Löcher erzeugt, glaube ich einfach nicht.
Dann bleiben nur 3 cm lange oder breite Beschädigungen.
Und was hast Du da abgezogen? Die Oberschicht eines Ceranfeldes ist normalerweise so fest, dass Du mit einem Glasschaber darauf herumschaben kannst ohne dass Vertiefungen entstehen.
Also - auch wenn die anderen Dich jetzt schon zur Versicherung geschickt haben - möglicherweise ist das nicht notwendig. Möglicherweise ist die Ceranplatte nicht in Ordnung gewesen und dann würde Deine Versicherung auch nichts bezahlen.
Hast Du genauere Informationen darüber was genau passiert und - zack - abgezogen ist und wie das genau aussieht, was Du für den Schaden hällst?

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 12:47

ja ich habe doch geschrieben dass der Schaden 3cm im Durchmesser ist... also in der Breite, die Macke ist nur einige mm tief, ich schätze mal ca. 4 mm... also nochmal langsam... die Herdplatte hatte ich benutzt für Frühstücksspeck, dann fiel uns ein, dass ein Frühstücksei fehlt... habe dann den Eierkocher auf eine kalte Platte gestellt, als die Eier gepiept haben (der Kocher :)) habe ich den Deckel abgenommen und auf die Platte gelegt wo ich zuvor den Speck gebraten hatte... der Deckel schmolz und ich bemerkte es erst nach dem Frühstück! Die Platte war kalt, das geschmolzene Plastik auch. Ich griff nach dem Deckel und habe gezogen, noch nicht mal mit Gewalt!!!! und habe wohl durch ne Hebelwirkung das obere Glas (oder was auch immer) abgerissen, das hing am Deckel!!! mit dran in Splittern... so war das jedenfalls... ich war auch voll baff als ich das gesehn habe :(

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 6. August 2008 13:07

DANKE!
Nun wird auch mir das alles vollkommen klar.
Nach meinem Dafürhalten gab es einen Mangel am Herd bzw. an der Platte. Um sicher zu gehen würde ich mich mal blöd stellen und bei einem Fachhändler anrufen und dem sagen, dass ich mich für einen Cerandherd interessiere. Dann würde ich von meinen Befürchtungen erzählen, weil einer Bekannten das passiert ist, was Dir passiert ist. Und dann würde ich genau zuhören was er sagt.
Ich gehe mal davon aus, dass der erklärt, dass das nicht möglich ist weil sich (1.) von der Platte nichts ablöst, wenn die nicht vorgeschädigt ist, und (2.) weil die Platte duch entsprechende Klemmen mit dem Herd verbunden ist.
Danach würde ich nochmal nachfragen, wie dann dieser "Unfall" bei der Bekannten passieren konnte, wenn der Fachhändler nicht hinreichend darauf hinweist. Dann alles aufschreiben, damit man die Darstellung noch hat, wenn der Vermieter Zicken macht und dann dem Vermieter schreiben dass der Herd beschädigt ist und dass nach Angaben eines Fachmannes (Fachbetrieb und Name des Fachberaters) ein Mangel vorlag.
So mit Argumenten bewaffnet ist der Vermieter erstmal dran.
Viel Erfolg!!!!
Ach so, ein Versicherungsfall wird das wohl höchsten für den Rechtsschutz ...


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 6. August 2008 11:28
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das ist keine normale abnutzung...melde es deiner haftpflicht...die kommt dafür auf...


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 6. August 2008 11:28
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Haftpflicht- und wenn die wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlt- dann müsst ihr selbst ran!

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 11:32

auch bei so einem alten Ofen und Herd? Der war ja schon so abgenutzt bei Antritt der Miete??? :(

Kommentar von 2c894e41797274d5e311dcafdb0aca50smallCinamon83 am 6. August 2008 12:00

Natürlich müsstet ihr nur das zahlen, was der Herd noch wert war und nicht den Neupreis!

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 12:39

ah ok das beruhigt mich etwas

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 6. August 2008 13:13

Nö, wenn etwas zu zahlen wäre, was ich bezweifel, dann wäre nur die Ceranplatte entsprechend ihrem anteiligen Restwert und deren Austausch zu bezahlen. Der Rest vom Herd funktioniert ja noch.
Und das würde in aller Regel, bei einer normalen Versicherung, die Hausratversicherung übernehmen.
Aber wie gesagt bzw. an anderer Stelle geschrieben: bei der Darstellung des Sachverhalts wird wohl jede Versicherung auf den Zustand des Ofens verweisen und die Leistung verweigern


ninjaturtle
beantwortet von ninjaturtle am 6. August 2008 11:27
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hast due eine haftpflichtversicherung? vielleicht übernimmt die das

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 11:32

Ich ruf da mal an... bitte Daumen drücken, habe vorhin gelesen, dass die das auch ablehnen kann, weil es ne Mietsache war... aber die Küche steht glaub ich nicht mit im Mietvertrag... ich guck ma...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. August 2008 13:49

wenn die Küche nicht im Mietvertrag steht ist es euere Küche und dann zahlt natürlich keine Versicherung

Kommentar von Chinadoll am 29. September 2008 09:02

hö? unsere Küche? aber die war doch schon in der Wohnung drin....


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 6. August 2008 11:27
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Meld des erstmal wenn dein mieter des aus versehen bemerkt dann kann er sagen du wolltest es verheimlichen.

Kommentar von Chinadoll am 6. August 2008 11:31

Ja ich denke du hast Recht... ich habe natürlich mit dem Gedanken gespielt es drauf ankommen zu lassen... also kann ich das vergessen, dass es normal abgewohnt ist? Schade....


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. August 2008 11:44
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Private Haftpflicht, wenn Mietsachschäden mitversichert sind abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeiteilgung

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 19. Oktober 2008 14:07

Muss man dafür nicht eine Glasbruchversicherung haben?


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