Frage von Dina2011 14.07.2011

Was ist zu beachten wenn ich mich selbstständig mache?

  • Antwort von Gurkentopf 14.07.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Such dir erstmal einen anderen Steuerberater.

    Und dann gibt es bei der IHK oder beim Gewerbeamt Expteren, die dir alle Fragen beantworten können.

  • Antwort von Gullup 15.07.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    1. Den Versuch Deines Steuerberaters Dich aus der Gewerbesteuer raus zu halten find ich richtig. Es gab mal den staatlich geprüften Betriebswirt. Der wurde nicht anerkannt. Aber BA ist da auch m.E. was anderes. Würde also Deinem Steuerberater damit auch was 3. angeht recht geben. Keine Gewerbesteuer. Ein Risiko bleibt, anders rum wäre es aber dumm.

    2. Auch so kann man verfahren. Am Anfang stehen in der Regel die Anlaufverluste. Man hat vieles zu organisieren und zu machen, bevor es dann richtig los geht. Dabei stören auch die ersten Aufträge nicht. Ich finde Deinen Berater gut.

    3. Die Krankenkasse stufen tatsächlich nach Einkommen ein. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag. Da ist dann einfach mal ein Anruf bei Deiner Krankenkasse angesagt. Zum Thema Umsatzsteuer: Kein Wunder, dass Dein Berater die erstmal noch nicht erwähnt hat. Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Auf der anderen Seite kann es sein, dass er auf die Kleinunternehmer-Regel raus will. Für beide Wege kann es in Deinem Fall gute Gründe geben. Der Unterschied ist für Dich erstmal in der Kalkulation: Werden Deine Kosten brutto oder netto sein?

    4. Wo der Ort der Leistung ist, da hilft ein Blick ins Umsatzsteuergesetz. Und nur weil die Deutsche Tochterfirma keine gestellt hat auf Steuerfreiheit zu tippen ist unfug. Bei einer Tochter könnte z.B. eine Organschaft vorliegen. Da sollte man "etwas" tiefer in die Verträge gucken können.

    Du wolltest ein Feedback. Meine Kommentare sollten eigentlich Begründungen sein, nämlich für das was jetzt kommt:

    Zwar ist ein gut informierter Mandant die beste Arbeitsgrundlage für Steuerbüro und Mandant, doch was Du hier machst ist ja tiefstes Mißtrauen. Und dann ausgerechnet auf einer Seite wo die Leute heute Experten in der Tierdressur sind und morgen meinen Dein Auto reparieren zu können, da sollte man sowas sowieso schon nicht tun.

    Es klang oben schon: Ich halte Deinen Berater für nicht auf Krawall gebürstet allerdings auch kein Duckmäuser vor der Finanzverwaltung. Der Dir dann schonmal "sicherheitshalber" ein paar Steuerzahlungen mehr aufgeben würde.

    Wenn Du zu dem kein Vertrauen hast, dann bist Du wirklich selber Schuld! Ich würde Dir gratulieren. Wenn der nicht so weit von Königslutter (das liegt bei Braunschweig und das ist Süd-Ost-Niedersachsen) weg ansässig ist, dann würde ich Dich sogar um seine Kontaktdaten bitten. Ich selber bin da nämlich häufiger auf der Suche nach Kooperationspartnern.

    Schöne Grüße

  • Antwort von mig112 14.07.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ähem, vielleicht hilft dir die pauschale Aussage: "Dein Steuerberater ist ein Idiot!" weiter; den solltest du ganz dringend austauschen...

    Das ist kein Witz.

  • Antwort von Geochelone 14.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Unternehmensberatung ist ohne Zweifel ein Gewerbe ! Geh also zu deiner Kommune (Gewerbe- oder ordnungsamt) und melde das Gewerbe an. Dann gehst du zum Finanzamt und holtst dir eine Steuernummer, die auf jede Rechnung gehört. Dort kannst du auch die Kleinunternehmerprivilegien beantragen. Das bedeutet, dass du keine MwSt erheben und wieder abführen musst. Das Finanzamt würde sich auch von alleine bei dir melden. Das würe deinen Start aber um einige Wochen verzögern.

    Gewerbesteuer fällt erst an, wenn der laden richtig läuft. die EK-Grenze kenne ich leider nicht.

    Dann kommen noch kleine Beiträge zur Berufsgenossenschaft und IHK auf dich zu.

    Ca. 25 % deiner Gewinne solltest du für evtl. steuernachzahlungenbeiseite legen.

    Und das Wichtigste: Such dir unbedingt einen neuen Steuerberater. Der ist scheinbar doof, wie Stulle....

  • Antwort von Meandor 14.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Such Dir einen anderen Steuerberater, bzw. einen der auch berechtigt ist, die Bezeichnung Steuerberater zu führen.

    1. Kein Katalogberuf stimmt schon Mal. Da ich das nicht als wissenschaftliche Tätigkeit beurteilen würde, würde ich Dich pauschal zu den Gewerbetreibenden stecken.

    2. Ein Steuerberater sollte eigentlich wissen, dass die AO verlangt, dass man die Aufnahme eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen muß.

    3. Gewerbesteuer und Einkommensteuer kommen bei Gewerbetreibenden immer zusammen. Die Umsatzsteuer hängt von Art und Ort Deiner Umsätze ab und ist lediglich eine durchlaufende Position, an die man aber denken sollte.

    4. Von Unternehmer an Unternehmer heißt in der Regel: Der Ort der sonstigen Leistung ist beim Empfänger. In dem Fall wohl überwiegend Großbrittanien. Die Umsätze sind in Deutschland nicht steuerbar. Ist der Empfänger der Leistung ein Deutscher Unternehmer, wäre der Ort der Leistung in Deutschland steuerbar. Gibt noch ein paar Ausnahmen von der Regel, aber ich hab gerade nicht die Zeit mich einzulesen.

  • Antwort von HBResult 14.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo, also ich rate ebenfalls dringend, den Steuerberater zu wechseln - zu Deinen Fragen:

    1. man könnte es als "beratenden Betriebswirt" sehen, das wäre ein Freier Beruf - wird aber regional sehr unterschiedlich gesehen. Kläre das mit dem Finanzamt - auch eine freiberufliche Tätigkeit muß angemeldet werden, dazu reicht ein kurzer Brief ans Finanzamt, das Dir dann Deine Steuernummer zuteilt

    2. Aber auch wenn es ein Gewerbe ist - Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 EUR im Jahr und wird auf die Einkommensteuer angerechnet - und mit der Gewerbesteuererklärung solltest Du als Betriebswirt ja keine Probleme haben

    3. Das Thema "Umsatzsteuer" besprech bitte mit einem Steuerberater, denn nur der darf steuerlich beraten

    und zuletzt: beachte bitte, dass Existenzgründer mit einer Vielzahl von Zuschüssen gefördert werden können - ich helfe hier gerne weiter: feedback@hb-result.de

  • Antwort von jockl 14.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich war als freier Finanzberater und Unternehmensberater tätig. Im Gegensatz zu meiner seinerzeitigen Tätigkeit produzierst Du (ich hoffe das ist erlaubt) Analysen und gibst diese als Produkt gegen Rechnung ab. Der wesentliche Unterschied ist wie das Dein Einkommen bezeichnet wird oder bezeichnet werden muss. Ich habe z. B. immer nur Honorare verlangt usw.

    Aber sorry, irgendwie habe ich das Gefühl, das zwischen Dir und Deinem St.B. was nicht klappt. Da z.B. warum soll auf MwSt. als Durchlauf verzichtet werden wenn dadurch Vorsteuerabzug entfallen muss ? Wo ist der der zwingende Nachweis, bezogen auf Altersvorsorge um Rentenbeitragspflicht-Befreiung zu haben. Auch habe ich in der ganzen Frage den Begriff Gewerbesteuer nur, naja vermutbar, wirklich erkannt.

    Ich darf hier nicht mehr, sonst würde ich mir ggf. die 9. Abmahnung einhandeln.

  • Antwort von derBeobachter 14.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Mach die erstmal mit der Umsatzsteuer vertraut, und wie innergemeinschaftliche Leistungen versteuert werden (ja, sie sind USt. pflichtig, auch wenn keine ausgewiesen wird!!!!).

    Dann gehst du ins Finanzamt und klärst dort das mit der Einstufung. Dann bekommst du auch eine Steuernummer, die brauchst du für die USt. (siehe oben).

    Du brauchst natürlich auch einen Gewerbeschein.

    All das gibt es viel ausführlicher auf vielen Seiten im Internet nachzulesen, frag deinen Freund Google.

  • Antwort von Dreifachklinge 14.07.2011

    du musst am anfang etwas angespart haben, weil manchmal das geschäft am anfang noch nicht so gut geht.

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