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Was ist zu beachten bei einer insolvenz und wenn ich meiner frau unterhalt zahlen muß?

gefragt von Andy66 am 03.06.2008 um 22:41 Uhr

Bin seit 4 Jahren in der Insolvenz, jetzt will sich meine Frau scheiden lassen. Der Anwalt meiner Frau hat den unterhalt für sie ausgerechnett. Was ist jetzt mit der insolvenz und wer bekommt Geld von mir? Muß ich meine Frau und den Insolvenzverwalter bezahlen oder hat einer von den beiden vorrang.


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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 3. Juni 2008 22:47
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Geh mal davon aus, dass du beide bezahlen musst. Der Insolvenzverwalter wird nicht auf das Geld verzichten, und deine Frau auch nicht. Ich gehe doch davon aus, dass ihr Kinder unter 3 Jahren habt? Sonst ist doch nach dem neuen Unterhaltsrecht für die Frau gar kein Unterhalt mehr einforderbar?

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. Juni 2008 23:18
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Du musst dem Insolvenzverwalter deine Unterhaltspflicht melden - der wird dann nach der Tabelle nach § 850 c ZPO deine Frau als Unterhaltberechtigte berücksichtigen und demzufolge entsprechend weniger von deinem pfändbaren Gehalt einfordern (er wird deinem Arbeitgeber mitteilen, dass er etwas weniger an den Insolvenzverwalter abführen muss). Ob dieser Betrag identisch ist mit deinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag, weiss ich nicht.


uwless
beantwortet von uwless am 5. Juni 2008 22:13
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Bei der Schuldnerberatung kann man Genaueres erfahren. Es kommt z.B. darauf an, ob Deine Frau arbeitet/gearbeitet hat. Im Rahmen der Insolvenz geht Unterhalt, sofern notwendig (z.B. bei Kinder), stets vor. Die Raten werden dann entsprechend angepasst.


anonym
beantwortet von mvsstrauss am 13. September 2008 16:15
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Würde mir einen sehr guten Familienanwalt suchen. Die Kosten für den Anwalt werden möglicherweise übernommen. Dieser soll sich die individuelle Situation genau anschauen und entscheiden was getan werden muss. In keinem Falle würde ich der Frau gegenüber irgendwelche schriftlichen Zugeständnisse machen. Immer nur den Fachanwalt fragen.


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