Was ist, wenn sich mein Beifahrer verletzt?

6 Antworten

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Nein, das ist ein wenig komplexer:

Du mußt zwischen Strafe/Bußgeld und Schadensersatz unterscheiden.

Für ersteres ist die Behörde/der Staatsanwalt zuständig: Wenn Du einen Unfall verursacht hast, weil Du Verkehrsregeln verletzt hast, kann es sein, daß ein Bußgeld verhängt wird, wenn ein "öffentliches Interesse" besteht, kann ein Strafverfahren (z. B. wegen Gefährdung oder fahrlässiger Tötung) von Seiten des Staatsanwalts eröffnet werden.

Schadenersatz oder Schmerzensgeld sind zivile Angelegenheiten, also zwischen Privatpersonen. Dies setzt  voraus, daß der Geschädigte überhaupt etwas fordert und wird ggf. in einem Gerichtsverfahren geklärt.

Bei Schadenersatz/Schmerzensgeld springt i. d. R. Deine Haftpflichtversicherung ein, auch bei Insassen Deines Fahrzeuges, wenn keine Ausschlußgründe vorliegen (z. B. Trunkenheitsfahrt oder Vorsatz). Wie es mit Verwandten aussieht, weiß ich nicht, mußt in Deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Für wen oder warum Du die Fahrt durchgeführt hast, spielt keine Rolle.

Danke!

Gemäß deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass du den Unfall zu 100 % verschuldet hast.

In diesem Fall haben alle Geschädigten einen Ausgleichs- und oder Wiedergutmachungsanspruch gegen dich. Ob dich jemand dann auch gerichtlich in Regress nimmt, hängt davon ab, ob du dich im Vorhinnein einigen konntest oder nicht. Im Falle von Eltern und ähnlich Nahestehenden, werden diese wohl Abstand von Ansprüchen nehmen.

Staatsanwaltschaftlich wird erst gegen dich ermittelt und dir der Prozess gemacht, sobald dir Vorsatz nachzuweisen ist, bei Fahrlässigkeit bin ich mir gerade nicht sicher.

wenn wer verletzt wird wegen dein nicht beachtung der straßverkehrsofung kann das leicht sein?

z.b. also wenn du wen aus gefallen mit nimmst und ein unfall machst und er verletzt wurde kommen kosten auf dich zu?

Das ist wohl nicht so einfach zu beantworten.

Es kommt sicher noch mehr auf die Umstände an. War es glatt? Bist du unangepasst gefahren? Hattest du Winterreifen? Und so weiter. Schmerzensgeld musst du nur zahlen, wenn das einer einklagt und Recht bekommt - wo kein Kläger, da kein Richter. Ist klar, oder?

Normalerweise sollte man aber als Führer eines KfZ in seiner Versicherung auch Personenschäden bis zu einer bestimmten Höhe mit abgedeckt haben.

es kommt auf die schuldfrage an, erst bei farhlässigkeit, grober fahrlässigkeit oder sogar vorsatz bist du für alles haftbar. zuerst wird die haftpflicht des autos leisten, die aber alles bei dir zurückfordern wird. nur wenn man bei einem offensichtlich betrunkenem fahrer mitfährt, kann man b ei einem unfall keine schäden geltend machen, das häte man erkennen und vermeiden können. ansonsten sind beifahrer immer beim unfall geschädigte, die ansprüche gegen den fahrer/halter geltend machen können.

bei eltern als geschädigte kann es schwer werden, da müssten deine eltern dich auf schadensersatz/schmerzensgeld verklagen