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Was ist, wenn man ein Kind gezeugt hat, aber nichts davon weiß (one night stand)?

gefragt von dreicent am 14.11.2007 um 23:23 Uhr

Kann man auch rückwirkend noch zu Zahlungen herangezogen werden, auch wenn die Mutter willentlich alleine erziehend war?


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wandpilz
beantwortet von wandpilz am 14. November 2007 23:40
13x
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Ja, willkommen in unserem Rechtssystem. Einmal gepoppt, die Zahlung nimmer gestoppt. Use condoms!

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 15. November 2007 09:35

Furchtbar für ein KIND, wenn es seinen Vater auf die PFLICHTEN aufmerksam machen muß! Kann sich einer vorstellen, was es für eine Mutter bedeutet, DEN der zu 50% beteiligt war in die Pflicht zu nehmen!!! Sind denn die Mütter eurer Kinder Monster, weil sie die RECHTE eurer Kinder vertreten??? Das kann doch alles nicht war sein.....

Kommentar von Simple_avatar3smallViSo05 am 15. November 2007 13:09

@auchmama, Du sprichst mir so aus dem Herzen! Die Mutter muß die Rechte des Kindes vertreten, solange es sich nicht selbst "vertreten" kann! Ich habe vor nicht langer Zeit hören müssen: Du bekommst doch Kindergeld und Unterhaltvorschuß, was willst Du denn noch von mir!?! - Nicht die Rede davon oder die Frage, wie ich die Miete bezahle + Nebenkosten, wie ich Essen auf den Tisch bringe, wovon ich die Windeln bezahle....wie ich das hinbekomme ohne HartzIV zu beantragen, auch SEIN Kind vernünftig einzukleiden! Ein Kind, das entstehen konnte, weil man sich geliebt hat!! Boah, mir fehlen jegliche weitere Worte.......die armen, armen Väter >:-(

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 15. November 2007 14:32

Leute, Leute - nun mal langsam. Ich rede hier nicht von Kindern, die in einer Beziehung gezeugt wurden und dann verkrümelt sich der Vater und läßt die Frau im Stich, nachdem sie sich beide für das Kind entschieden haben. Ich rede von der Zahlungsaufforderung nach einem One-Night-Stand, wie in der Frage geschildert. Der Vater weiss in diesem Fall gar nichts von der Schwangerschaft, sondern kriegt nach 9 Monaten Post und darf zahlen. In den meisten Fällen schränkt die Mutter dann sogar das Besuchsrecht ein und der Vater wird von Anfang an durch die Mutter beim Kind schlecht gemacht. Und als Dank dafür wird sein Konto entleert, damit "beide ihrer Pflicht nachkommen". Ich weiss, dass das jetzt grausam klingen mag, aber wenn diese Pflicht dem Vater schon bei der Entscheidung, ob das Kind geboren werden soll oder nicht, genommen wird, finde ich diese Ausflüchte ins Reich des Sollens uns Müssens arg scheinheilig. Und ironischerweise kenne ich sogar einen Fall (ich bin es Gott sei Dank nicht), in dem einem Mann nach einem One-Night-Stand ein Kuckucksei untergeschoben worden ist. Die Mutter (das hat sie mir selbst bestätigt) hatte zu der Zeit der Empfängnis eine Vielzahl von Liebhabern und hat sich bei der Wahl des Vaters den "solventen Kerl ausgesucht". Der Mann ist brav am Zahlen und weiss nichts von seinem Glück. Fazit: Wenn jemand in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft Kinder in die Welt setzt, soll man auch ohne Murren und Knurren für sie Sorgen. Aber nach dem Zufallsprinzip Kinder bezahlen? Eher nicht. Mir tun alle Männer leid, die nach einer einmaligen Bekanntschaft ein Kind gezeugt haben und dafür zahlen müssen. Das Argument "na dann hättest du es gar nicht erst treiben sollen!!" geht nämlich in beide Richtungen und ist daher unfassbar dämlich.

Kommentar von Simple_avatar3smallViSo05 am 16. November 2007 08:08

Es gibt solche und solche Fälle! Mir tun die Männer nicht leid, die nach einem One-night-stand Vater werden! Das Ding mit der Verhütung sollte schon abgeklärt werden, am besten vorher! Und wie war noch die Sache mit AIDS und Kondomen?? Alles vergessen?? Lebensmüde?? Natürlich sind die Frauen auch dämlich, die sich auf so eine "Nummer" einlassen! - Und trotzdem ist in diesem Fall ein Kind entstanden! - Die Mutter hat sich dafür entschieden ..... und somit müssen beide Elternteile dieses Kind nun versorgen!!

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 16. November 2007 13:35

"Die Mutter hat sich dafür entschieden ..... und somit müssen beide Elternteile dieses Kind nun versorgen!! " und genau das ist das, was ich kritisiere: EINER entscheidet, dass der ANDERE zahlen darf. Was ist das für eine Einstellung??? Warum kann der Mann in so einem Fall nicht mitentscheiden? DARUM geht es mir.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 16. November 2007 13:40

Gibs auf, sie checkt es nicht.

Kommentar von Simple_avatar3smallViSo05 am 16. November 2007 21:13

So sieht`s aus! Ich bin nur eine "dumme" Frau ;-)

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 16. November 2007 22:07

ganz ehrlich, ich als frau, kann dieses verhalten einiger meiner geschlechtsgenossinnen auch nich nachvollziehen... und dann noch diese sprüche... ich hab kein bock ne ausbildung zu machen, ich lass mich lieber anbocken... kenn ich zur genüge... mir tun die Kinder herzlich leid... aber irgendwie auch die Väter... Verhütung ist nicht nur Männersache, genausowenig wie reine Frauensache!

Kommentar von Simple_avatar3smallViSo05 am 16. November 2007 23:18

Und genau das wollte ich mit meinen Texten sagen!! Vielen Dank ;-)


anonym
beantwortet von Bruno am 15. November 2007 01:34
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Mit welchem Kind w a r die Mutter alleinerziehend.
Willst Du sagen, sie verzichtet auf Dich, macht aber die Ansprueche (berechtigt) des Kindes, das von Dir gezeugt, geltend ?
Erinnere Dich ankurze nacht, zahle lange, sei Dir bewusst, Du bist Vater, das Kind braucht Dich, wenigstens ab und zu.


Jazzemann
beantwortet von Jazzemann am 14. November 2007 23:33
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Ja, denn nicht der Mutter steht der Kindesunterhalt zu sondern dem Kind!Das Kind hat ein Recht auf seinen Unterhalt....egal ob die Mutter willentlich alleine ist!

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 15. November 2007 11:05

Richtig. ABER nicht rückwirkend.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. November 2007 23:25
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Im Prinzip ja, alles Frage der Beweisführung, denn als Erzeuger bist du gegenüber beiden Unterhaltspflichtig!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. November 2007 08:35

nein gegenüber der Mutter hat er keine Unterhaltspflicht wenn er nicht verheiratet war

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. November 2007 09:02

Nicht dass Du dich teuschst, Mismid! Es gab schon etliche Urteile in diese Richtung, wo die Mutter meinte, wegen der Kindeserziehung aufgrund besonderer Umstände den Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Dann wurde der Kindsvater auch für sie in die Pflicht genommen, gleichwohl sind dann die Beträge reine Glückssache... bzw. sie sind dem Gutdünken des Richters entsprungen!

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 15. November 2007 11:04

Aber nicht, wenn es zwischen den Eltern gar keine "Beziehung" gab. Und bei einem One-Night-Stand redet wohl niemand von einer Beziehung. Anspruch auf Unterhalt haben nur Frauen, die verheiratet oder in in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben. Oder eben die Männer (Väter).


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 15. November 2007 08:30
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Ist ganz egal, ob die Mutter alleinerziehend ist oder war! Was hat es damit zu zun? Da heißt es immer, die armen Väter werden zu Zahlungen herangezogen! - Und was macht die Mutter, bei der das Kind lebt?? Sie versorgt doch das Kind! Bringt Essen auf den Tisch, sorgt für Kleidung, ist 24 Stunden am Tag für das Kind da! Kümmert sich, wenn das Kind krank ist! - Und wie hier schon erwähnt! Alt genug zum miteinander schlafen, sollte man auch alt genug sein zu wissen, was ohne Verhütung entstehen kann ;-) Hat mit Recht"system" überhaupt nichts zu tun! - Ist das Recht des Kindes, daß nicht gefragt wurde, ob es entstehen möchte! Und da es nicht gefragt werden konnte, ist es die Pflicht der "Erwachsenen" dafür zu sorgen, daß es dem Kind an nichts fehlt!!

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 15. November 2007 09:23

Alle Daumen dieser Welt nach OBEN @lieplink!!!

Kommentar von Simple_avatar3smallViSo05 am 15. November 2007 13:13

@auchmama! Ich sehe, wir verstehen uns :-)


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 15. November 2007 03:59
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Boris kann ein Lied davon singen.

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 15. November 2007 08:21

Ääääh? Dassss, äääh, verstääähe ich nicht... Ääääh!

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 15. November 2007 11:01

Boris Becker ist gemeint. ;-)


auchmama
beantwortet von auchmama am 15. November 2007 08:07
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Jeder halbwegs Erwachsene, der in der Lage ist, den BEISCHLAF zu vollziehen, sollte sich darüber im Klaren sein, das dabei auch ein KIND entstehen kann. Ob die Eltern nun 1 oder 100 mal miteinander schlafen, ist doch völlig unwichtig!Jeder halbwegs Erwachsene, kann doch verhindern, das ein Kind entsteht!!! Es braucht sich doch nur jeder selber fragen, wie man sich selbst fühlen würde, als ungewolltes Kind!!! Ist denn "Verantwortung" wirklich so schwer???


betrax
beantwortet von betrax am 15. November 2007 11:00
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NEIN! Es kann rückwirkend kein Unterhalt verlangt werden! Sie kann dich zwar JETZT immer noch in die Pflicht nehmen, dass du zahlen mußt, aber deffinitiv nicht rückwirkend. Außerdem sind alle Forderungen, die unangemeldet älter als drei Jahre sind, eh verjährt.

Kommentar von Simple_avatar4smallJazzemann am 15. November 2007 13:41

Sollte sie jedoch vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß bezogen haben, wir d dich das Jugendamt rückwirkend zur Zahlung ziehen!!! Du mußt dann das Geld,welches die Kindsmutter bekommen hat an das Jugendamt zurückzahlen!!!


anonym
beantwortet von ronakii am 15. November 2007 08:42
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Tja,sowas kommt von sowas...:-)


anonym
beantwortet von Supplex am 4. Dezember 2008 05:28
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Aus meinen Augen reden hier viele totalen quark... von wegen die Mütter müssen für die Rechte der Kinder eintreten und so weiter...

Ich will Euch mal was sagen!! Meine 2 Kinder leben auch bei mir. Ich erziehe sie allein, und kämpfe auch für ihr Recht. Dennoch kann ich MEINE Fehler, die zur NICHT-Verhütung führten NICHT leugnen. Verhütung ist eben NICHT nur Männersache! Trotzdem kann ich die Frage des 1. Threat-Berichters voll nachvollziehen! DENN: Mit welchem REcht kann eine Frau, die mehrere potentielle Liebhaber hat, einfach beim Jugendamt einen nach belieben benennen?! Auch wenn nach einem Test das Ergebnis fuer den "Beschuldigten" negativ ist, so hat dieses "Erlebnis" (entschuldigt mich bitte) und diese Erfahrung sowohl seine Einstellung zu Frauen, als auch seine Einstellung zu Kindern MEHR als nachhaltig negativ beeinträchtigt!!! Ganz zu schweigen vom Schaden in seinem sozialen Umfeld! Nehmen wir einmal an, der gute erfährt 2 Jahre nach Kindesgeburt von seiner "Nennung" als Erzeuger, er lebt mittlererweile mit wem zusammen oder ist gar verheiratet.. und es stellt sich nachhaltig heraus, dass er NICHT der Erzeuger ist... Meint ihr ehrlich, seine Beziehung bleibt davon unberührt?

Denkt mal ein wenig über eure scheinheiligen, SCHEIN-eMANzipierten Gedankenvorgänge nach!!!

Viele Grüsse trotzdem an ALLE Diskussionsbeteiligten...

D. (ein alleinerziehender VATER!)


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