Eskiya am 16.10.2008 um 21:25 Uhr

dann bekommst du ärger...weil du einen rechtskräftigen vertrag abgeschloßen hast...denn du einhalten mußt...

Dann hält man sich nicht an die Spielregeln und man nennt so einen: Betrüger!
Wenn du die Auktion gewinnst, ist das ein gültiger Kaufvertrag. Es kann die eine Betrugsanzeige und Ärger mit eBay einhandeln.

Wenn Du auf was bietest, gehst du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Dann mußt Du auch bezahlen. Ansonsten gibt es Ärger mit Ebay und dem Verkäufer.

Normalerweise handelt es sich um einen rechtsgültigen Kaufvertrag.Solltest du dir die Sache anders überlegt haben, würde ich den Verkäufer fairerweise anschreiben u.ihn freundlich bitten, den Kaufvertrag zu lösen.Wenn du Glück hast,kommt er dir entgegen.Wenn nicht hast du Pech gehabt u. er kann auf Erfüllung klagen.
Da kannst Du Glück haben und der Verkäufer ist mit dem Nichtkauf einverstanden oder auch Pech, denn es ist ein Kaufvertrag entstanden, der wohl auch einklagbar ist. Wende Dich an den Verkäufer und rede mit Ihm. L.G.
Das ist vertragsbruch. Mit der Ersteigerung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Mit der Abgabe eines Gebotes hast du ein Angebot zum Vertragsabschluss gemacht. Gewinnst du die Auktion, kommt er zustande und der Verkäufer kann die Einhaltung einklagen.
Das solltest du dir also früher überlegen.
Wenn Du gekauft has, mußt Du auch zahlen, sonst gehts zum Anwalt, oder fliegst bei e bay raus.
Man bekommt ärger? Wen man etwas kauft verpflichtet man sich es auch zu bezahlen und zu bekommen. Ausnahmen gibt es bei gewerblichen Verkäufern die ein (i.d.R. 14-tägiges) Rückgaberecht einräumen.

Dann bekommst Du eine "Abmahnung" von eBay...und nach mehreren wird Dein Konto gelöscht. Ansosnten kannst Du vom Kauf zurücktreten wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist.