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Was ist wenn man bei ebay etwas kauft aber es nihct überweist?oder nihct mehr kaufen will?

gefragt von EskiyaEskiya am 16.10.2008 um 21:25 Uhr
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Internet x 56.180 Recht x 35.224 ebay x 5.813

suesszahn
beantwortet von suesszahn am 16. Oktober 2008 21:26
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dann bekommst du ärger...weil du einen rechtskräftigen vertrag abgeschloßen hast...denn du einhalten mußt...


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 16. Oktober 2008 21:27
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Dann hält man sich nicht an die Spielregeln und man nennt so einen: Betrüger!


anonym
beantwortet von Plumbum am 16. Oktober 2008 21:27
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Wenn du die Auktion gewinnst, ist das ein gültiger Kaufvertrag. Es kann die eine Betrugsanzeige und Ärger mit eBay einhandeln.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. Oktober 2008 21:33
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Wenn Du auf was bietest, gehst du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Dann mußt Du auch bezahlen. Ansonsten gibt es Ärger mit Ebay und dem Verkäufer.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 16. Oktober 2008 21:32
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Normalerweise handelt es sich um einen rechtsgültigen Kaufvertrag.Solltest du dir die Sache anders überlegt haben, würde ich den Verkäufer fairerweise anschreiben u.ihn freundlich bitten, den Kaufvertrag zu lösen.Wenn du Glück hast,kommt er dir entgegen.Wenn nicht hast du Pech gehabt u. er kann auf Erfüllung klagen.


Tonica
beantwortet von Tonica am 16. Oktober 2008 21:29
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Da kannst Du Glück haben und der Verkäufer ist mit dem Nichtkauf einverstanden oder auch Pech, denn es ist ein Kaufvertrag entstanden, der wohl auch einklagbar ist. Wende Dich an den Verkäufer und rede mit Ihm. L.G.


wilde13
beantwortet von wilde13 am 16. Oktober 2008 21:29
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Das ist vertragsbruch. Mit der Ersteigerung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.


wim50
beantwortet von wim50 am 16. Oktober 2008 21:28
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Mit der Abgabe eines Gebotes hast du ein Angebot zum Vertragsabschluss gemacht. Gewinnst du die Auktion, kommt er zustande und der Verkäufer kann die Einhaltung einklagen.

Das solltest du dir also früher überlegen.


anonym
beantwortet von maliotok am 16. Oktober 2008 21:28
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Wenn Du gekauft has, mußt Du auch zahlen, sonst gehts zum Anwalt, oder fliegst bei e bay raus.


DunkinDonut
beantwortet von DunkinDonut am 16. Oktober 2008 21:28
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Man bekommt ärger? Wen man etwas kauft verpflichtet man sich es auch zu bezahlen und zu bekommen. Ausnahmen gibt es bei gewerblichen Verkäufern die ein (i.d.R. 14-tägiges) Rückgaberecht einräumen.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. Oktober 2008 21:27
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Dann bekommst Du eine "Abmahnung" von eBay...und nach mehreren wird Dein Konto gelöscht. Ansosnten kannst Du vom Kauf zurücktreten wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist.

Kommentar von B35735630a8d3b3a16d379a632dbbc03smallEskiya am 16. Oktober 2008 21:29

ja?cool es war ein gewerbliche verkäufer wat fürn glück=)also einfach ein mail schicken dass ch dat nihct mehr will?ya das was?

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Oktober 2008 21:30

Ja, das kannst Du.


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