und ich nicht mit in der Versicherung angegeben bin also auch nicht die Option für Fahrer unter 24 Jahren oder so angegeben ist. Wer kommt dann für den Schaden des Unfallgegners auf und ist das Versicherungsbetrug?

Die Versicherung kommt natürlich für den Haftpflichtschaden auf, ein Teilregreß und/oder die rückwirkende Fälligstellung der "Normalprämie" ist aber möglich.

Da mußt du wohl dann zahlen.
Kabark am 25. Mai 2008 12:45 Unsinn.

Das Auto muss vom Halter versichert sein. So ist auch ein von Dir verschuldeter Unfall gedeckt. Wie Du das aber mit Deinem Freund klärst ist eine andere Geschichte. Er wird ja bestimmt heraufgestuft werden.
Gibt es in der Versicherung Sondervereinbarungen??? Alleinfahrer??? Das könnte noch einmal Ärger geben!
War nur eine theoretische Frage weil ich mich bisher nicht getraut habe so ein Auto zu fahren in dessen Versicherung ich nicht mit drin bin
regideur am 25. Mai 2008 13:04 Diese Versicherungen sind nie auf Personen sondern für ein Fahrzeug welches versichert ist. Du selber solltest also eine private Haftpflicht haben um Dich vor Schäden zu schützen.
Swisslady am 25. Mai 2008 14:16 Man kann Exlusivitäts-Nutzung abschliessen. Wir haben das, nur mein Mann und ich haben volle Deckung. Sollte ein anderer mit dem Auto ein Unfall bauen, hat dieser einen Selbstbehalt von ca. 2000 Euro. Du musst also wissen, wie der Freund versichert ist.

die versicherung des fahrzeughalters, auch wenn ein anderer gefahren ist.
betrug ist es nicht, da ja die option "nur fahrer über 24 " nicht angegeben wurde.