Hallo,
ich wollte fragen ob ein Polizist vom Dienst suspendiert wird wenn er eine Straftat begeht wie z. B. mit seinen Freunden ein Bier trinkt wo man garnicht trinken darf oder wenn er in einer Schlägerei (außer Dienst) verwickelt war usw.
würde mich sehr interessieren
Danke, Paul

Ein Bier trinken wo man keins trinken darf?! Wo soll das denn sein?
Ansonsten:
Wenn ein Polizist eine Straftat begeht, wird genauso ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wie bei allen anderen Leuten. Dieses geht dann an die Staatsanwaltschaft und sofern Anklage erhoben wird weiter ans zuständige Gericht.
Unter gewissen Umständen kann ein solcher Vorfall auch dienstrechtliche Konsequenzen für den Polizeibeamten haben, dies hängt von mehreren Faktoren ab (Art der Straftat, dienstlicher Bezug .. usw.).
Wurde die Straftat im Dienst begangen und handelt es sich sogar um ein sog. Amtsdelikt (§§331ff StGB) z.B. Körperverletzung im Amt o.Ä. ist die Strafe sogar höher als bei anderen Straftätern, weil an einen Beamten (insbes. Polizeibeamten) besondere Anforderungen gestellt werden.

Suspendiert wird er bei einer Schlägerei (Körperverletzung) mit Sicherheit nicht. Zunächst wird eine Beförderungssperre eingeleitet und das Disziplinarverfahren richtet sich nach dem Ausgang des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft.

Das hängt von den genauen Umständen ab, wenn der Verdacht besteht, daß er sich strafbar gemacht hat, wird er vom Dienst suspendiert, bis die Angelegenheit ermittelt und evt. vor Gericht verhandelt ist.
zunächst wird er wohl vorläufig beurlaubt und dann der sachverhalt aufgeklärt, sollte sich ein straftatbestand ergeben, wird auch gegen die freunde vom sportverein grün-weiss ermittelt
Er wird möglicherweise ein Disziplinarverfahren bekommen und bei sehr schweren Vergehen auch vom Dienst suspendiert werden.