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Was ist, wenn die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein später überschritten werden?

gefragt von quizgirl am 10.11.2008 um 19:59 Uhr

Eine Freundin hat aufgrund unglücklicher Umstände gerade so wenig Einkommen, dass sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen würde. Was ist aber, wenn sie damit eine Wohnung bezieht, später wieder einen gescheiten Job findet und über diese Einkommensgrenze hinauskommt? Muss sie die Wohnung dann wieder abgeben?

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Recht x 35.317 finanzen x 23.771 geld x 22.799 wohnen x 7.321 Einkommen x 389 Wohnberechtigungsschein x 51

pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. November 2008 20:01
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Ich habe gehört, ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 10. November 2008 20:02

Genau


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 10. November 2008 20:06
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Nein! Das neue erhöhte Einkommen braucht ja nicht an den Bauträger gemeldet werden und jetzt ist sie ja durch das geringe Einkommen berechtigt, diese Wohnung zu beziehen!

Meine Mutter hatte auch wegen ihrem geringen Einkommen eine Sozialwohnung bekommen. 2 Jahre später hatte sie dann beim Bosch eine sehr gut bezahlte Arbeit gefunden. Das kam bei der Sozialbaugesellschaft dann 8 Jahre später auf und sie mußte dann 60,-DM "Fehlbelegungsabgabe" monatlich mehr Miete bezahlen. Als sie dann in Rente ging brauchte sie die Abgabe dann nicht mehr bezahlen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. November 2008 20:05
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Möglicherweise muss man dann eine Fehlabgabenzulage zahlen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. November 2008 20:01
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Nein, das muss sie nicht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. November 2008 20:04
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Mit der Überschreitung der Einkommensgrenze werden in aller Regel auch der Komfortanspruch ans Wohnen und das Umfeld überschritten - das löst sich dann von selbst!


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