Eine Freundin hat aufgrund unglücklicher Umstände gerade so wenig Einkommen, dass sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen würde. Was ist aber, wenn sie damit eine Wohnung bezieht, später wieder einen gescheiten Job findet und über diese Einkommensgrenze hinauskommt? Muss sie die Wohnung dann wieder abgeben?

Ich habe gehört, ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Nein! Das neue erhöhte Einkommen braucht ja nicht an den Bauträger gemeldet werden und jetzt ist sie ja durch das geringe Einkommen berechtigt, diese Wohnung zu beziehen!
Meine Mutter hatte auch wegen ihrem geringen Einkommen eine Sozialwohnung bekommen. 2 Jahre später hatte sie dann beim Bosch eine sehr gut bezahlte Arbeit gefunden. Das kam bei der Sozialbaugesellschaft dann 8 Jahre später auf und sie mußte dann 60,-DM "Fehlbelegungsabgabe" monatlich mehr Miete bezahlen. Als sie dann in Rente ging brauchte sie die Abgabe dann nicht mehr bezahlen.

Möglicherweise muss man dann eine Fehlabgabenzulage zahlen.

Mit der Überschreitung der Einkommensgrenze werden in aller Regel auch der Komfortanspruch ans Wohnen und das Umfeld überschritten - das löst sich dann von selbst!
Genau