wenn der Kläger etwas sagt aber es nicht wirklich beweisen kann und der Angeklakte etwas anderes sagt und es auch nicht beweisen kann, was passiert dann ? Wird der Fall dann für den Angeklagten ausgelegt ?
Ein Kläger muss es dem Beklagten beweisen. Der Kläger ist in der Pflicht, den Beweis zu führen, selbst wenn der Beklagte Sich nicht äußert.
Sollte eine Behauptung nicht bewiesen werden, wird das Gericht die Aussage nicht werten. Konnte sogar Verleumdung sein.

Auch wenn hier z.B. von profitnews vehement behauptet wird, dass der Kläger gar keine Chance hat - das stimmt nicht. Natürlich muss er beweisen, dass es so ist. Aber, was ein Beweis ist, das entscheidet alleine der Richter. Sprich: Wenn er dem Kläger glaubt, dann wird er ein entsprechendes Urteil fällen. Ganz typisches Beispiel: Telefonieren während der Autofahrt. Da gibt es kaum eine Chance, wenn der andere Zeuge ein Polizist ist. Und auch da steht "nur" Aussage gegen Aussage.

In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten

dann steht ausage gegen ausage keiner gewinnt keiner ferliert
Der beklagte gewinnt, denn der Kläger muss den Nachweis führen, denn er hat auch die Klage veranlasst.

Meistens "Im Zweifel für den Angeklagten".
ist ja kein Zweifel, denn behaupten kann man viel und den Beweis muss man führen, sonst ist man Unschuldig.