
Schwebend unwirksame Geschäfte, schließen in der Regel Minderjährige ab. Das bedeutet, dass du zwischen 7 und 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig bist. Kaufst du Sachen, die einen größeren Wert haben, so ist dies keine gültiger Kaufvertrag, sondern das Geschäft ist schwebend unwirksam. Deine Eltern können also immer noch zum Händler gehen, und das geschäft rückgängig machen.
Eine Ausnahme bildet der Taschengeldparagraph. Der besagt, dass du kleinere Summen, die etwa in Höhe des Taschengeldes sein können, auch ohne Zustimmung deiner Eltern ausgeben darfst.
Ergo bedeutet es: Kaufst du die eine Packung Kaugummis, ist das in Ordnung. Bei einer Spielekonsole müssen erst deine Eltern zustimmen, bevor der Kaufvertrag richtig gültig wird.
wenn ein beschränkt geschäftsfähiger ein rechtsgeschäft abschließt ohne dass die eindeutige zustimmung der eltern vorliegt.
ein Zehnjähriger schließt einen Kaufvertrag im Supermarkt ab. Die Wirksamkeit des Vertrages ist von der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, also der Eltern, abhängig

Bei der schwebenden Unwirksamkeit bleibt die Wirksamkeit des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bis zur Genehmigung durch einen Dritten oder bis zum Ablauf einer bestimmten Frist in der Schwebe