MrsNobody am 20.03.2009 um 21:20 Uhr
Ich würde es gerne wissen,weil ich bei ebay bieten will!

tue einfach warten bis Du volljährig bist.
Oder Frage deine ELtern ob sie für dich bieten tun.

Paypal ist eine Bank die für Dich die Zahlungen erledigt. Sie bezahlen Deine Käufe und buchen das von Deinem Bankkonto ab. Die Voraussetzung ist also, daß Du über eine Bankkonto verfügst. Der Vorteil dabei ist, daß der Geldempfänger nicht Deine Kontodaten erfährt, Du bist also vor Missbrauch der Daten geschützt.
Von eine Altersbeschränkung steht in den AGB von PayPal nichts:
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/EUUA-outside#relationship-policy
(Link kopieren)
Smash am 20. März 2009 22:20 Ergänzung: Ein PayPal Konto kannst Du zwar als Minderjähriger einrichten, jedoch EBay verlang für Käufer und Verkäufer in den AGB die Volljährigkeit.

Du bist erst ab 18 Geschäftsfähig. Wenn man bei Ebay bietet, geht man einen Kaufvertrag ein und dazu musst Du mind. 18 sein.
Wenn ich beim Bäcker ein Brötchen kaufe, gehe ich auch einen Kaufvertrag ein. Dazu muss ich bestimmt keine 18 sein. Geschäftsfähig ist man (zumindest beschränkt) ab dem 7. Lebensjahr. Dass Ebay in den AGB Volljährigkeit verlangt, hat mit den von Dir genannten Sachen nix zu tun.
fasty2003 am 21. März 2009 16:18 Wieso muss man immer alles auseinander pflücken. Meinst Du er würde das verstehen? Ich weiß das man ab 7 beschränkt geschäftsfähig ist. Da man einen EBay-Account erst mit 18 Jahren eröffnen kann (AGB EBay) und demnach auch erst dann dort einen Kaufvertrag eingehen kann (Willenserklärung abgeben), sind beschränkt Geschäftsfähige von der Abgabe von Willenserklärungen (Kaufverträgen) bei EBay ausgeschlossen.
Ein Kaufvertrag bedeutet ja auch eine Willenserklärung, so ist das im Gesetz definiert, bei ihm schrieb ich Kaufvertrag, was das Gleiche bedeutet. Ich habe bei dem Satz "Du bist erst ab 18 Geschäftsfähig" dort vergessen das sollte da stehen. Also "Du bist dort erst ab 18 Geschäftsfähig". Der Rest passt dann. Man man...Der Satz reicht das er es versteht oder nicht?
Man muss nicht alles "auseinander pflücken", daher verzichte ich auch darauf, auf Deinen weiteren Text einzugehen. Aber völlig falsche Äusserungen kann man auch nicht einfach so stehen lassen. Besser sie versteht etwas nicht, als dass sie etwas komplett falsches lernt...