Hallo alibert, Eltern von Studenten o. Azubis, deren jährliche Einkünfte nicht über 7680 euro liegen, kriegen nur noch bis zum 25.Lebensjahr KG(vorher bis 27). Es gibt aber noch zwei Fälle wo es anders ist. Wurde Kind im letzten Jahr 24, hat man noch Anspruch bis zur Vollendung des 26.Labensjahr oder ist das Kind im jahre 2006 25. o. 26 geworden, dann bleibt es bei der alten Regelung.
Hoffe es hilft dir, Gruß Werner