Was ist mit Paragraph 36 Absatz 5 STVO gemeint?

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Nein, medizinische oder physiologische Untersuchungen musst du durch die Polizei nicht dulden. Was du bei einer Verkehrskontrolle machen musst: Anhalten, Führerschein vorzeigen und aussteigen. Einen Alkoholtest (pusten) oder einen Drogentest musst du nicht mitmachen. Allerdings ist die Polizei bei einem Verdacht auf eine Straftat (i.d.R. Trunkenheitsfahrt) dazu berechtigt, dich mit auf die Wache zu nehmen und eine Blutentnahme durch einen Arzt zu unternehmen (unterliegt aber einem Richtervorbehalt).

Danke. Das wollte ich wissen!!!

@sechskronen

(unterliegt aber einem Richtervorbehalt).

nicht immer, lese mal den § 81a StPO

Was du bei einer Verkehrskontrolle machen musst: Anhalten, Führerschein vorzeigen und aussteigen.

du hast den Fahrzeugschein vergessen:-)

und aussteigen nur nach Aufforderung

@ginatilan

Absolut korrekt.

ja, duerfen sie. Sie duerfen sogar recht viel solange sie es begruenden koennen. Denn hier haben wir andere Gesetze als in den Serien aus den USA die hier im TV gezeigt werden. :)

Verkehrstüchtigkeit -

Fahrer - nicht betrunken; nicht bekifft; keine anderen Drogen genommen; keine Kreislaufprobleme; keine Medikamente genommen, die die Reaktionen einschränken;

Fahrzeug - technisch in einwandfreiem Zustand, TÜV-Plakete gültig; Beleuchtung und Bereifung in Ordnung;

Und ja, die Polizei kann einen Drogentest verlangen. Will man den nicht machen, kann auch ein Richter den anordnen.

Eine Drogentest kann man nicht so einfach "vor Ort" ausführen ^^ Aber wenn die Beamten dass gefühl haben, dass du Fahruntüchtig bist, dann können sie dich auffordern ins "Röhrchen" zu blasen oder mit zu kommen und dein Fahrzeug stehen zu lassen.

Tests (Alkohol, Drogen etc.) werden von den entsprechenden Stellen vorgenommen.

Eine Drogentest kann man nicht so einfach "vor Ort" ausführen

Aber sich geht das. Drogenschnelltest.