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Was ist mit meiner Krankenakte bei eines Therapeuten, dem ich nicht vertraue?

gefragt von wartender am 04.07.2009 um 3:46 Uhr

Ich muss etwas ausholen;

Ich habe Anfang des Jahres etwas schlimmes erlebt, war einige Zeit darauf in stationärer Behandlung. Ich habe festgestellt dass ich weiter Hilfe brauche um mit dem erlebten klar zu kommen und habe von meinem Hausarzt direkt eine Überweisung bekommen UND er hat sich zusätzlich darum gekümmert, dass ich schnell einen Platz bei einem Therapeuten bekomme. Zuvor hatte mein Hausarzt die Krankenakte aus der Klinik angefordert und sie dann an den Therapeuten weiter geleitet, alles mit meinem schriftlichen Einverständnis.

Nun habe ich den Therapeuten kennen gelernt und wir hatten gleich einen ganz schlechten Start. Ich weiß dass ich mich nicht weiter von ihm behandeln lassen will. Er brachte mich zudem dazu mit mir über Dinge zu sprechen die ich nicht in diesem Kontext haben will, mir geht es um die Verarbeitung meines akuten Traumas, ging immer wieder auf meine Kindheit und nimmt mich in dem was ich endlich verarbeiten will gar nicht Ernst.

Wenn ich also den Therapeuten wechsel, wie kann ich dafür Sorgen, dass seine Befunde nicht das neue Verhältnis beeinflussen? Kann der neue Therapeut etwa erneut die Akte in der Klinik einfordern, oder existiert diese nur einmal und befindet sich bei meinem aktuellen Therapeuten?


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Siam1
beantwortet von Siam1 am 4. Juli 2009 04:12
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Du musst das Einverständnis dazu geben, dass er Deine Krankenakte weitergibt. Auch für Weitergabe an die Krankenkasse braucht er Dein Einverständnis. Zum erstmaligen Beginn einer Therapie hat Dich der Therapeut darauf hinweisen und fragt Dich danach. Ist das bei Dir nicht geschehen? Also, frag ihn nochmals danach. Sicher ist sicher.

Es ist richtig, dass Du das Recht auf Einsicht der Krankenakte hast bzw. auf eine Kopie. Aber in dieser Berufssparte gibt es eine Einschränkung. Wenn der Therapeut der Ansicht ist,dass Dir das schaden könnte, (insbes. bei Siuzidgefährdeten) dann darf er Dir den Einblick verwehren.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 4. Juli 2009 04:31

http://www.gesundheits.de/

da der Link sich nicht öffen lässt, musst Du es so machen: Klick auf >> "Gesundheits - BAGB/Patientenstellen " >> dann auf Neuauflage von "Patientenrechte - Ärztepflichten", 2009,. Die Broschüre zur Ansicht hier (898 kb, pdf)"

Hier kannst Du alles nachlesen >>

Seite 15, Seite 16,

Seite 36 ärztliche Schweigepflicht,

Seite 38 eingeschränkte Akteneinsicht bei psycholog. Therapeuten.

(Diese Broschüre kannst Du gegen eine Schutzgebühr auch bestellen.)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 4. Juli 2009 05:17

Wenn Sie in in psychiatrischer Behandlung waren, kann Ihnen unter Umständen die Einsicht in den Krankenunterlagen in Ausnahmenfällen verweigert werden. Der Arzt darf die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht pauschal unter Hinweis auf ärztl. Bedenken verweigern. Der Psychiater muss darlegen können, welche therapeutischen Bedenken gegen die Offenlegung bestehen. Bei Verweigerung der Einsichtnahme sollten Sie die Begründung des Arztes genau prüfen u. gegebenenfalls widersprechen, auf jeden Fall die freigegebenen Teile einsehen. >> Auszug Patientenbroschüre

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 4. Juli 2009 05:51

Darf mein behandelnder Facharzt meinen Hausarzt über einen Befund unterrichten, ohne mich zuvor gefragt zu haben?

Ja. In allen Berufsordnungen der Ärztekammern ist ausdrücklich geregelt, dass Ärzte,die gleichzeitig oder nacheinander denselben Patienten untersuchen und behandeln", insoweit von der Schweigepflicht befreit sind, als das Einverständnis des Patienten besteht oder anzunehmen ist. Wenn ein Patient ausdrücklich einer Weitergabe widerspricht, darf auch keine Mitteilung erfolgen. Auch wenn eine Behandlung im Rahmen der so genannten "integrierten Versorgung" oder nach dem "Hausarztmodell" erfolgt, ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

https://www.datenschutzzentrum.de/faq/arztprax.htm#5


anonym
beantwortet von Schokolinda am 4. Juli 2009 17:32
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die klinik gibt ihre krankenakte nicht im original heraus, sondern nur als kopie. ein therapeut kann die akte also jederzeit wieder bekommen, vorausgesetzt, du stimmst dem zu. also hast du es voll in der hand, ob dein neuer therapeut die info zu sehen bekommt oder nicht. allerdings würde ich an deiner stelle die ganze sache nicht verschweigen (falls du dies vorhattest), sondern dem neuen therapeuten die gründe mitteilen, wieso er die akte nicht bekommen soll. das ist vielleicht unangenehm, schafft aber ein vertrauensverhältnis. außerdem solltest du dir darüber klar sein, dass der nächste therapeut sehr wahrscheinlich wieder mit dir nicht nur über das aktuelle erlebnis sprechen möchte, sondern auch über dein vorheriges leben, weil die bisherigen erfahrungen eine person dahingehend prägen, wie sie neue erfahrungen verarbeiten. die aktuelle erfahrung losgelöst von deinem bisherigen leben zu betrachten, bringt nichts.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 4. Juli 2009 03:51
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du hast da Recht auf Deine Krankenakte und darfst Einsicht nehmen. Steht dortetwas negatives, würde ich zur Krankenkasse gehen.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 4. Juli 2009 03:53
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du hast da Recht auf Deine Krankenakte und darfst Einsicht nehmen. Steht dortetwas negatives, würde ich zur Krankenkasse gehen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. Juli 2009 04:25
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Die Krankenakte ist persönlich - mit anderen Worten, du bestimmst, was damit geschieht. Im Zweifel muss sie dir ausgehändigt werden.



anonym
beantwortet von wartender am 4. Juli 2009 14:34
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Das Problem ist aber folgendes; Er hat die Akte aus der Klinik. Das heißt doch er wird das dazu heften wozu er mich genötigt hat zu sprechen, was ich lieber für mich ausmachen möchte. Wie kriege ich das wieder aus meiner Akte raus, ich will nicht dass der nächste Therapeut davon weiß weil es wirklich nichts damit zu tun hat und es nicht Grund meines Leidens ist. Ich will nur dieses Trauma verarbeiten.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 4. Juli 2009 16:51

Hallo Wartender, wie schon erwähnt (hast Du die Links nicht gelesen?) hast Du ein Recht auf Krankenakteneinsicht. Eine Begründung, warum Du Einsicht haben möchtest, musst Du nicht geben. Auch gilt: Soweit Patientendaten in Dateien gespeichert sind, besteht nach § 34 BDSG ein uneingeschränkter Auskunftsanspruch gegen den Arzt.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-patient/kann-ich-einsicht-in-meine-krankenakte-nehmen.html

>> Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du dem Arzt Vorschriften machen kannst, welche Inhalte er in die Krankenakte mit rein nehmen darf. Aber Du hast ein Recht auf Schweigepflicht. Der Arzt muss das Einverständnis des Patienten haben! Wenn ein Patient ausdrücklich einer Weitergabe widerspricht, darf auch keine Mitteilung erfolgen. Auch wenn eine Behandlung im Rahmen der so genannten "integrierten Versorgung" oder nach dem "Hausarztmodell" erfolgt, ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

>> Normalerweise muss der Arzt danach fragen, ob Du einer Weitergabe zustimmst. Dies wird in einem Formular festgehalten. Geh nochmals zu dem Arzt hin und lass Dir dieses Formular zeigen (notfalls rufe dort an und lass es Dir in Kopie zuschicken)

>> Mit den Informationen, Du Du nun hast, dürfte es Dir leichter fallen sicher aufzutreten.

>> Falls Du weitere Fragen hast, habe ich Dir wie oben genannt, die Telefonnummer der UPD (Unabhängige Patientenberatung) mit angeben. In vielen Städten sind diese vertreten. Frag mal nach. Aber auch telefonisch bekommt man gute Hilfestellungen.

>> Was die Nötigung betrifft, da bin ich mir nicht sicher. Da gibt es wahrscheinlich nur den Wege der Klage, wobei das Gericht zu klären hat, ob es eine Nötigung war oder nicht.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 4. Juli 2009 16:58

Falls Du immer noch nicht klar kommst, besprich das mit Deinem Hausarzt, und erzähle ihm von Deiner Sorge. Er kann auch für Dich bei Deinem Therapeuten anrufen. Das wäre wohl der einfachere Weg.(Mein Hausarzt würde das für mich machen. Warum auch nicht Deiner? )

Alles Gute!


anonym
beantwortet von wartender am 4. Juli 2009 19:40
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Doch, ich habe die Links gelesen. Aber somit trifft genau das zu, was ich befürchtet habe, der Bericht aus der Klinik in dem ich wegen dem Trauma war wird auch seine Mutmaßungen über meine angebliche Persönlichkeitsstörung enthalten und ich kann nichts dagegen tuen, weil er mich dazu gebracht hat über Dinge aus meiner Kindheit zu sprechen und daraufhin (in der ersten Sitzung) diese Diagnose stellte. Und ein neuer Therapeut wird doch meine Akte aus der Klinik brauchen, auch damit ich nicht alles nochmal erzählen muss, was mir passiert ist usw und welchen Medikamente ich der Klinik bekommen habe. Was mache ich denn jetzt?

Meinen Hausarzt zu fragen wäre auch keine Alternative- der ist nämlich der Lebenspartner des Therapeuten...

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juli 2009 02:49

Nochmals: Du hast Das Recht auf Krankenakteneinsicht (Kopien).Und zur Weitergabe Deiner Krankenakte bedarf es Deiner Einwilligung. Also, setzt Dich mit der Klinik in Verbindung und lass Dir die Kopien zuschicken. Frage auch danach, wann Du damit rechnen kannst sie zugeschickt zu bekommen. Auch lass Dir Dir eine Bestätigung geben, dass Du einer eine Weitergabe Deiner Akte nicht zustimmst.((Ich verstehe immer noch nicht, warum Du danach nicht gefragt worden bist. Zu einer Einwilligung bedarf es Deiner Unterschrift.)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juli 2009 02:50

Auch habe ich Dir die Telefonnummer der UPD genannt. Du musst nicht unbedingt Mitglied sein( Mitgliedschaftsbeitrag kostet unter 5 Euro monatlich)Dir wird trotzdem geholfen.

>> Was Deinen Hausarzt betrifft, scheint es so, dass auch dort Dein Vertrauensverhältnis gestört ist,(wenn ich richtig verstanden habe ist er der Lebenspartner des Therapeuten) Überlegenswert wäre, dass Du Dir einen anderen Hausarzt suchst. Er kann Deine gesamte Unterlagen Deiner Krankenakte anfordern. Aber da möchte ich Dir nicht reinreden, ist Deine Entscheidung diesen Schritt zu tun.

>> Einerseits möchte ich aber@ Schokolinda recht geben. Auch sie schreibt ..."also hast du es voll in der hand, ob dein neuer therapeut die info zu sehen bekommt"... und es besser ist mit offenen Karten zu spielen. Du musst bei bei einem Therapeuten nichts sagen, was Du nicht willst. Allerdings erleichtert es die Zusammenarbeit. Aber auch da muss das Vertrauensverhältnis erst wachsen ... bis Du bereit bist. Solange Du das nicht kannst, muss er soviel Verständnis aufbringen und andere Wege/Möglichkeiten suchen, um Dir helfen zu können. Deine Mitarbeit ist aber auf jeden Fall gefordert. Es spricht durchaus nichts dagegen wie @ Schokolinda schreibt, dass Du deinem neuen Therapeuten sagst, was dich dazu bewogen hat, dass er die Akte nicht bekommen soll. Ein guter Therapeut wird Dich deswegen nicht maßregeln. Täte er das, dann liegst Du genau richtig, dass Dein Gefühl Dir das richtige sagt...

>> Auch schreibt@ Schokolinda kluge Worte:..."die aktuelle erfahrung losgelöst von deinem bisherigen leben zu betrachten, bringt nichts."

Die Vergangenheit gehört zu Deinem Leben und die kann man nun mal nicht ausklammern.

>> @wartender, glaub mir, Du wirst noch viele Menschen in Deinem Leben begegnen und feststellen, daß auch sie ihr Päckchen zu tragen haben und bei manchen die Vergangenheit auch ihr Schatten trägt. Ist kein Trost, aber verhilft Dir vielleicht zu einer anderen Denkweise.


anonym
beantwortet von inicio am 5. Juli 2009 09:47
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du kannst die rausgabe der akte verlangen und dein neuer therapeut kann sie nur mit deiner erlaubnis anfordern. manchmal waere akteneinsicht auch fuer den neuen therapeuten wichtig, da da zum beispiel auch deine medikamente etc aufgelistet sind. eigentlich sollte der neue therapeut so fit sein, sich unabhaengig eine meinung zu bilden. bei uns - in der psychologischen praxis wo ich gearbeitet habe- war es ueblich, den patienten zuerst zu behandeln und nach einigen sitzungen mit dem einverstaendnis dessen seine akte anzu fordern. fuer eine sinnvolle behandlung kann es wichtig sein, zu wissen was vorher gemacht wurde...das muss garnicht negativ sein. es gibt so viele verschiedene ansaetze der therapie, die auch sehr unterschiedlich fuer die eine oder andere person sind. also sollte man schon wissen, was die eine oder andere klinik oder so festgestellt hat und wie der therapieverlauf war. das kann manchmal nuetzlich sein!


anonym
beantwortet von Snanifo am 7. Juli 2009 12:02
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Ich glaube, das Problem ist nicht die Einsicht in die Krankenakte für den Therapeuten, sondern die Therapeuten selber. Sie haben eine Ausbildung, die sie dazu bringt, in solcher Art die Themen anzugehen. Das will ich jetzt nicht kommentieren.

Mir ging es selber auch einmal so. Ich hatte ein kongretes Problem. Der Therapeut wollte darauf mit mir über meine Kindheit und die Eltern reden. Ich habe dann darauf bestanden, dass wir uns aber meinem Problem zuwenden und ich hatte in diesem Fall das Glück, dass der Therapeut darauf einstieg.

Vielleicht ist der beste Tipp, auf der Besprechung des eigenen Themas zu bestehen. Wenn er/sie nicht darauf eingeht, die Stunde abzubrechen und zu einem anderen zu gehen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 28. Juli 2009 10:29
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Im Allgemeinen wird nur eine Kopie der Krankenakte weitergeleitet. Die Klinik behält das Original für ihre Unterlagen. Sie ist ja schließlich auch rechenschaftspflichtig, wenn jemand danach fragt.

Ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, den Therapeuten zu wechseln. Ich war bei verschiedenen Therapeuten in Behandlung. Und sie sind nicht alle gleich gut. Und wenn von Vornherein ein Misstrauensverhältnis besteht, such Dir einen anderen.


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