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Was ist mit denen die Ihr Geld nicht bekommen , da Privatinsolvenz angemeldet wurde?

gefragt von MSchroeMSchroe am 02.10.2008 um 16:19 Uhr

Erst e.V. und nun die Privatinsolvenz - und ich bekomm keinen Cent ! Ich habe im Jahre 2000 einem Kollegen aus einer Notlage geholfen und ihm 10.000,00 DM geborgt. Dabei hatte er schon knapp 100.000,00 DM Schulden und ich wusste dies leider nicht bzw. es wurde mir bewusst verschwiegen, sonst hätte ich niemals Geld verborgt! Es sollte nur ein ganz kurzfristiges Darlehen wegen eines kleinen finanziellen Engpasses sein. Er tat mir halt leid und ich wollte helfen.Ich habe auch einen korrekten Darlehensvertrag und nachdem er nicht wie vereinbart die Raten bezahlt hat das Darlehen wieder gekündigt und dann die ganze Prozedur ; bis zum Titel vom Gericht.Dieser Kollege hat dann das erste Mal die Hand gehoben und e.V. abgegeben. Ich wurde aber berücksichtigt und durfte nach 6 Jahren erneut verstrecken lassen. Und nun kommt es -->Nachdem ich den Kollegen erst einmal über Anwalt und Behörden über ein Jahr gesucht habe (er ist 5 x umgezogen und hat sich nie angemeldet), hat er jetzt nachdem er davon Wind bekommen hat das ich ihn suche Privatinsolvenz angemeldet und bewilligt bekommen und ich bekomme (lt. Ansage meines Anwaltes keinen Cent davon jeh wieder). Ich fass es einfach nicht! Wo bleiben da unsere Gesetze, warum erzwinge ich vor Gericht einen Titel (welcher 30 Jahre gültig ist) und dann bekomme ich auf einmal nix. Ist mir noch zu helfen oder ist das Geld komplett futsch ?

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ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 2. Oktober 2008 16:33
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Wie sagt man so schön:Bei Geld hört die Freundschaft auf. Verbuche es unter schlechte Erfahrungen u. hake das Geld ab. Selbst wenn du vor Gericht einen Titel erwirken würdest, wirst du dein Geld wahrscheinlich nie wiedersehen.Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen.

Kommentar von 774785e2bcc95a62bb627d7bcbbe79casmallMSchroe am 2. Oktober 2008 16:40

Der Witz der Sache ist seine Frau ist selbständig und er zieht im Hintergrund die Fäden und hat Kohle ohne Ende!

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 2. Oktober 2008 22:50

Da kriegt man in der Tat einen dicken Hals!Ist schon ungerecht. Will man vom AMt Geld haben, wird das Einkommen des Ehe/Lebenspartners selbstverständlich angerechnet. Aber in so einem Fall spielt das keine Rolle. Ist schon traurig.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 2. Oktober 2008 16:24
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Wenn er dir seine Schulden verschwiegen hat, dürfte das Betrug sein. Aber auch eine Anzeige wird vermutlich nichts daran ändern, dass du das Geld nie wiedersiehst (bzw. nur einen unbedeutenden Bruchteil davon).

Behalte den Titel trotzdem, denn möglicherweise bekommt er keine Restschuldbefreiung und du kannst weiter versuchen, an dein Geld zu kommen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber denkbar gering.

Kommentar von 774785e2bcc95a62bb627d7bcbbe79casmallMSchroe am 2. Oktober 2008 16:39

Hallo und Danke für die rasche Antwort. Leider hat er diese Restschuldbefreiung schon bekommen. Sein Anwalt (ein guter Freund von Ihm)war ihm da sehr hilfreich! Ich habe nie auch nur ein Schriftstück bekommen, dass er erst e.V. und nun auch noch Privatinsolvenz beantragt hat. Ist das nicht auch Betrug?

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 2. Oktober 2008 21:25

Das weiss ich nicht. Da er dich offenbar bei der PI nicht mit als Gläubiger angegeben hat und zudem der Anwalt eventuell noch was gedreht haben könnte (ich gehe davon aus, dass man als Gläubiger im Normalfall Post bekommt), könnte es sein, dass die Restschuldbefreiung nur für die von ihm angegebenen Gläubiger gilt und alle verschwiegenen weiterhin ihre Forderungen geltend machen können.

Wenn du ernsthaft versuchen willst, einen Teil des Geldes wiederzubekommen, brauchst du ohnehin einen Anwalt (der kann dir genauer sagen, was du noch tun kannst und was besser nicht); und wenn das nicht der Fall ist, lass es gut sein und verbuche es als Lehrgeld.

Natürlich könntest du es bei der Konstellation "Schuldner ist ehemaliger Kollege und hat Frau mit massig Geld" noch mit einem persönlichen Gespräch versuchen (wäre an sich meine erste Wahl gewesen), aber bei jemandem, der dich so hinterhältig hinters Licht geführt hat, an moralischen Anstand zu appellieren, hat wohl keine guten Erfolgsaussichten. Wenn er in deiner Nähe wohnt, kannst du ja versuchen, mit ihm einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren (oder wenn er ablehnt oder gleich auflegt: unangemeldet vor seiner Tür stehen).

(Falls er dir die Tür vor der Nase zuknallt, könntest du immer noch versuchen, einen Privatsender für den Fall zu begeistern und bei deinem Ex-Kollegen mit einem Kamerateam aufzukreuzen. Dieser Aktion räume ich allerdings finanziell gesehen überhaupt keine Erfolgsaussichten ein. Wenn der Fall aufsehenerregend genug ist, besteht aber immerhin die Möglichkeit, dass andere vor ihm gewarnt werden und nicht auf ihn reinfallen.)


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 2. Oktober 2008 16:22
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