Ich war im Jahre 2008 ab Febr. AU bis dieses Jahr im Mai. Da ich den Urlaub ja nicht nehmen konnte aus Krankheitsgründen, müssten sie mir nicht ausgezahlt werden? Es läuft momentan eine Wiedereingliederungsmaßnahme, allerdings im anderen Betrieb und mein Arbeitsvertrag ruht so lange. Kann ich die Auszahlung meiner Urlaubstage anfordern?
Lt. Gesetz verfällt der Urlaub am 31.3. des Folgejahres, außer es gibt eine andere Vereinbarung. Es gibt aber neue Urteile hierzu. Aber eine Auszahlung gibt es nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

nein, Du hast die Möglichkeit, Deinen Urlaub bis September zu nehmen, danach verfällt er.

Hoffentlich nicht......was willst Du dann noch fordern ?