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was ist mit dem Sorgerecht?

gefragt von CorixXtasche am 02.06.2009 um 8:34 Uhr

hallo ich habe einen 4 jährigen sohn. mit dem vater bin ich schon seit der schwangerschaft nicht mehr zusammen. er wollte dieses kind auch nie bekommen. seit der geburt hat er das kind 1 mal gesehen. da war der kleine nicht mal ein halbes jahr alt. der vater zahlt auch kein unterhalt. am anfang hat er auch die vaterschaft abgestritten, bis es dann vors gericht ging und ich einen vaterschaftstest machen lassen habe, zur zeit bekomme ich unterhaltsvorschuss vom staat. nun möchte ich wissen wie das mit dem sorgerecht ist. habe ich dass allein oder hat der vater auch ein sorgerecht, wenn ja, wie bekomme ich dass alleinige sorgerecht?


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Candyandie
beantwortet von Candyandie am 2. Juni 2009 08:41
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bei unehelichen Kindern hat nach deutschem Recht automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht. Der Vater hat das Besuchsrecht.....in deinem Fall kommt er diesem ja nicht nach. Aber sonst brauchst du dir keine Sorgen machen. Kein Gericht der Welt (vorausgesetzt es ist alles ok und es geht deinem Kind bei dir gut)würde deinem EX das Sorgerecht zusprechen da er keinerlei Bezug zu dem Kind hat. Also keine Sorge.....Bei ehlichen kindern hat man automatisch das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht liegt bei dem Elternteil bei dem das Kind sich aufhält....

Kommentar von BrauniNicky am 2. Juni 2009 08:45

Nein das ist nicht richtig,du musst es beantragen, Solange hat das Jugendamt die Vormundschaft anstelle des Vaters !

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 08:52

also ich bin alleinerziehend...das Jugenamt ist zwar Vormund aber springt nur ein wenn die Mutter bei der Erziehung Probeleme hat...und bei minderjährigen Müttern hat das Jugendamt die alleinige Vormundschaft bis die Mutter volljährig ist und dann kann die Mutter das Sorgerecht beantragen...bei volljährigen ist das Jugendamt nur unterstützend und beschützend Vormund und springt im Falle eines Falles ein...

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 08:57

Entscheidungen die dein Kind betreffen darfst du alleine bestimmen.....das Jugendamt kann man eher als Berater sehen...

Kommentar von BrauniNicky am 2. Juni 2009 09:00

Les mal unten weiter hab ich gerade Kopiert, bei meiner Tochter war das so,mußte ich beantagen und die Vormundschaft zurücknehmen dafür hat sie jetzt die Beistandschaft in Gerichtliche Fragen falls es den Vater einfällt sich plötzlich um sie zu kümmern.Wenn du Heiratest und vorher Geld bekommen hast vom Jugendamt also UVG bekommst du das auch nicht mehr,da sich dein zukünftige mit der Heirat bereiterklärt sich um das Kind Finanziell und Emotional zu kümmern. Hab den Bescheid vor mir liegen wo alles drin steht,war 1998.

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von 8a7e605c2058df645934177418632635smallCandyandie am 2. Juni 2009 09:12

mein Kind ist 2001 geboren und mein Jugendamt hat nur die gerichtliche Beistandschaft und tritt nur in dem Fall ein wenn ich mich nicht mehr um mein Kind kümmern könnte....

Kommentar von F5162e5c307202b7166338d747f210adsmallcaramello am 2. Juni 2009 09:02

Es ist so, wie es bereits Candyandie sagte: Das Sorgerecht hat bei nichtehelichen Kindern immer allein die Mutter. Das Jugendamt kümmert sich nur um die Unterhaltszahlungen des Vaters in diesem Fall.

Kommentar von BrauniNicky am 2. Juni 2009 09:18

Ja sicher,aber das hat sie am anfang Unterschrieben,denn wen das Kind in die Schule kommt,brauchst du dieses Dokument das beglaubigt ist vom Jugendamt.Und das immer wenn das Kind eine neue Schule Besucht.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 2. Juni 2009 08:36
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Wende dich bitte an das Jugendamt, dort wird man dir helfen die Sache zu klären.


anonym
beantwortet von anjanni am 2. Juni 2009 08:36
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Wende Dich ans Jugendamt. Die helfen Dir in dieser Frage weiter.


anonym
beantwortet von steffi12345 am 2. Juni 2009 08:38
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du brauchst dazu das jugendamt


marlylie
beantwortet von marlylie am 2. Juni 2009 08:43
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du kannst auf alleiniges sorgerecht beharren und wirst es auch durchsetzen, bei den vorraussetzungen, die er geliefert hat sowieso. ich habe bei meiner scheidnung nach gut 5 jahren ehe sogar das alleinige sorgerecht durchgesetzt, weil der vater meines sohnes zwar gerne in der öffentlichkeit den lieben papa mimte, aber ansonsten sehr verantwortungslos war. ich wollte mir in keinerlei erziehungsentscheidung reinreden lassen, da klar war, dass ich in den nächsten jahren alle konsquenzen der entscheidungen z.b. schulauswahl, sportvereine etc. allein zu tragen habe. also, nur mut, das wird zu deinen gunsten ausgehen. lieben gruss natürlich brauchst du rat und hilfe vom jubendamt und einem guten rechtsanwalt, aber deine chancen stehen sehr gut...



anonym
beantwortet von BrauniNicky am 2. Juni 2009 08:44
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Das Jugendamt ist der Vormund des Kindes,das Alleinige sorgerecht mußt du beantragen,sprich mit den Sachbearbeiter der berät dich. Komm aber nicht mit der zahlt nicht fürs Kind,das hat damit nichts zu tun,der Vater hat trozdem das Recht auf umgang mit seinen Kind wenn er es wahrnehmen möchte,Wenn ihr absolut keinen kontakt habt,wird es einfach werden.Geh zum Sachbearbeiter und sprecht das mal durch.


bigmama1900
beantwortet von bigmama1900 am 2. Juni 2009 08:48
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Hallo!Du hast das alleine Sorgegecht,weil es kein Eheliches Kind ist.Der Vater müßte das Sorgerecht erst beantragen.So ist es jedenfalls bei mir.Habe 2 nichteheliche Kinder.1 Kind 35 Jahre das andere Kind 14 Jahre alt.Habe für beide immer das alleinige Sorgerecht gehabt.Hoffe ich konnte dir helfen.

Kommentar von BrauniNicky am 2. Juni 2009 08:54

Das war einmal ! hat sich geändert.

Kommentar von 4f699c9c11dcb1ee5e9a1147ab84a0a1smallbigmama1900 am 3. Juni 2009 08:38

Wenn du nicht Verheiratet bist,kommt der Vater nicht automatisch auf die Geburtsurkunde.Auch heute nicht.


anonym
beantwortet von BrauniNicky am 2. Juni 2009 08:52
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Def.: Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge) bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.

Interessante Informationen

Wenn sich Eltern trennen, wird die Frage aktuell, wer sich weiter um die Kinder kümmert. Der Kampf um das Sorgerecht für Kinder zieht sich oft über Jahre hin. Auch wenn Partner sich trennen, bleiben sie als Eltern über die gemeinsamen Kinder verbunden. Streitpunkt ist dann oft die Frage, wer weiterhin das Sorgerecht für die Kleinen erhält - also beispielsweise über den Wohnort entscheidet oder darüber, in welche Schule das Kind gehen soll.

Nachdem bis zur Sorgerechtsreform 1998 nach einer Ehescheidung meist die Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekam, hat sich in den letzten Jahren einiges geändert: In etwa 85 Prozent der Fälle üben auch geschiedene Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Anders dagegen bei nicht verheirateten Elternpaaren. Hier hat der Vater nur dann ein Mitspracherecht bei der Erziehung seines Kindes, wenn sich die Partner einigen, also wenn die Mutter dem zustimmt. Diese Rechtslage wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Neben dem Sorgerecht wir das Umgangs- und Besuchsrecht erbittert umkämpft.

Jeder Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangs- und Besuchsrecht. Gegenstand dieses Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen Elternteil und Kind. Dieses Recht steht neben den Eltern übrigens auch anderen Personen (etwa den Geschwistern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist. Das Gesetz geht davon aus, dass mit Blick auf die Entwicklung des Kindes beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen. Dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, steht Ihnen in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht zu. Im Alltag wird dieser Grundsatz des regen Kontakts wegen des häufig zerrütteten Verhältnisses der Eltern und dessen Ausstrahlung auf die bestehenden Kontakte oftmals nicht einfach umzusetzen sein. Deshalb sollten beide Eltern versuchen, sich über das Umgangs- und Besuchsrecht bereits vor der endgültigen Trennung zu einigen. Hierzu sollte ein Plan aufgestellt werden, den beide Elternteile unterschreiben und der für einen gewissen Zeitraum verbindlich ist.

Oft eskaliert der Streit zwischen den Elternteilen so sehr, daß der Konflikt letztlich durch Anwälte (Anwalt, Fachanwalt) vor Gericht geklärt wird. Leider sehr zum Leidwesen der Kinder! Im Forum können Betroffene und Interessierte über alle relevanten individuellen und rechtlichen Themen diskutieren. Unser Diskussionsforum kann aber eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzen!

Interessante Diskussionen und Informationen zum Sorgerecht können Sie z.B. hier finden:

forum.sorgerecht.de - Das Diskussionsforum unserer Homepage

Sorgerecht - Informationen bei Wikipedia (Die freie Enzyklopädie)

Die folgenden Links wurden seit einiger Zeit nicht mehr gepflegt und könnten inzwischen ungültig sein:

bund.de - 'für Bürgerinnen & Bürger' bund.de - Weitere Informationen zu Sorgerecht

justiz.nrw.de - Elterliche Sorge

Hoffentlich finden auch Sie nützliche Informationen auf sorgerecht.de!


anonym
beantwortet von tito24 am 3. Juni 2009 08:34
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der vater hat nur das besuchsrecht... und das kannst du ihm auch nicht verweigern.. auch wenn er kein uunterhalt bezahlt.. aber falls er meint er könne irgendwann mal kommen und das kind sehen wann er will dann kannst du das vom gericht klären lassen und er darf den kleinen nur nach absprache sehen...


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