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Was ist los mit den deutschen Gerichten?

gefragt von Credo74Credo74 am 26.03.2007 um 20:25 Uhr

Wie kommen solche Rechtssprechungen zu stande??Eltern,die ihr Kind verhungern lassen,sind keine Mörder,Frauenmörder kriegen Bewährungsstrafen,laufen frei herum (werden aber rund um die Uhr bewacht..hä?), Männer dürfen ihre Frauen misshandeln (Religion hin oder her,ist aber wieder eine Frage wert um DARÜBER zu diskutieren...),warum wird Kriminalität langsam Legalität??Wie seht ihr das?

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Rechtsprechung-Gerichte-Straftaten x 1

support
beantwortet von support am 27. März 2007 09:30
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Liebe/r credo74,

gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und kein Diskussionsforum.

Ich möchte Dich deshalb bitten, dies bei Deinen nächsten Fragen zu beachten. Vielleicht schaust Du diesbezüglich auch noch mal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policypolic

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Und viele Grüße Verena vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. März 2007 10:47

Das eine schliesst das andere nicht unbedingt aus. Dann schaltet ein Forum zur Frageplattform, wie es schon mehrfach angeregt wurde. Oder spricht da etwas dagegen?

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 28. März 2007 00:38

Dem von Kabark und Ysobel kann ich mich nur anschließen! LG

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 27. März 2007 15:04

Da gibt es hier aber eine menge Fragen die zum diskutieren anregen. Im Grunde genommen kann ich ueber jede Frage diskutieren. Ich finde diese Frage gut und auch angebracht, da habe ich einige andere Fragen hier gelesen, wo so ein Kommentar eher angebracht ist! MFG


bommel65
beantwortet von bommel65 am 27. März 2007 00:43
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Vielleicht gibt es einfach zu viele Sonder-, Ausnahme- oder sonstigen Regelungen? Unser Rechtssystem hat eben seine Eckpfeiler, die schon vor Jahrzehnten zementiert wurden. Mord ist zudem bei uns nicht gleich Mord, sondern vielleicht Totschlag oder fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung mit Todesfolge etc... da gibt es sicher viele Varianten. Wenn Alles nichts hilft, plädiert man halt auf Unzurechnungsfähigkeit. Man sollte dazu auch wissen, dass Richter in Deutschland keiner Weisungsbefugnis unterliegen (wegen der Unbefangenheit), deren Rechtssprechungen zu gleichen Fällen also unter Umständen gegensätzlich ausfallen können...


Computermagic
beantwortet von Computermagic am 27. März 2007 21:11
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.. das ist nicht nur im Strafrecht so: Ich bin von einem Richter per einstweiliger Verfügung zu einer Unterschrift unter einen Kaufvertrag gezwungen worde, danach durch den gleichen Richter, am gleichen Gericht wegen dieser Unterschrift zu einem Schadenersatz von damaligen 842.000 DM verurteilt worden, das Oberlandesgericht hob dann das Urteil, nicht aber die Zwangseintreibung, auf. Es gibt also kein Urteil, aber eine Schuld von inswischen 600.000 Euro; eine Beschwerde beim Berliner Petitionsausschuss ergab: Ein deutscher Richter darf dass; der darf also machen was er will.


Westi
beantwortet von Westi am 27. März 2007 00:28
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Unsere Rechtsprechung ist zu lachs. Vielleicht hängt das damit zusammen, wie eine Docu berichtete, dass bei uns Sachdelikte gegenüber Körperdelikten härter geandet werden. Das soll lt. TV-Doku damit zusammen hängen, dass zur Zeit in dem unser BGB verfasst wurde, die Verantwortlichen eher um ihre Habe, als um ihre Sicherheit zu fürchten hatten. Ist heute nicht viel anders. Wer Geld hat, sorgt für seine Security selber, wir sind da wohl egal. Vielleicht ist dem Staat der Strafvollzug aber auch zu teuer. Entsprechende Berichte gibt es. LG

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 27. März 2007 00:31

Einen Zusammenhang mit der Rechtsprechung will ich damit aber nicht herstellen !!!


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